Artikel vom 23.10.2020
Förderprogramm infektionsschutzgerechten Lüften
Richtlinien für Schulen veröffentlicht
Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten große Bedeutung zu. „Daher hat die Staatsregierung ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt, welches auch die Schulen im Landkreis Fürth nutzen können“, so der hiesige Stimmkreisabgeordnete Hans Herold.
Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 22. September und 1. Oktober 2020 ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Mio. Euro die Träger von Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt. Davon entfällt auf den Schulbereich ein Gesamtvolumen von bis zu 37 Millionen Euro. Die Richtlinien für Schulen sind jetzt veröffentlicht worden.
Gefördert wird an Schulen die Beschaffung von CO2–Sensoren grundsätzlich für jeden Klassen- und Fachraum und von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können.
Die Förderung soll schnell und unbürokratisch als Zuwendung an kommunale Schulaufwandsträger und private Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen erfolgen.
Da der Einsatz von CO2-Sensoren grundsätzlich für jeden Klassen- und Fachraum in Betracht kommt, erfolgt die Zuwendung für diese Geräte in Form eines Festbetrags i.H.v. 7,27 Euro je Schülerin und Schüler auf der Grundlage der Amtlichen Schülerzahlen des Schuljahres 2019/2020, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte kommt im Rahmen des Förderprogramms primär für den Teil der Räume in Betracht, die nicht ausreichend im Sinne des Rahmen-Hygieneplans für Schulen durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können (z.B. innen liegende Fachräume oder nur durch Oberlicht ausgestattete Räume). Nicht vom bayerischen Förderprogramm erfasst sind mobile Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Strahlungstechnik sowie RLT-Anlagen.
Da der Bedarf an mobilen Luftreinigungsgeräten von Schule zu Schule unterschiedlich sein wird und von den baulichen Verhältnissen abhängt, erfolgt die Zuwendung hier nicht als schülerzahlbezogene pauschale Förderung, sondern als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetrag. Die Förderung wird bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und ist auf höchstens 3.500 Euro je Raum begrenzt. Der genaue Fördersatz ist abhängig vom Volumen der Förderanträge und wird nach Eingang aller (fristgerechten) Anträge festgelegt.
Förderanträge für beide Gerätearten sind mit dem elektronisch bereitgestellten Antragsformular bis zum 31. Dezember 2020 (Ausschlussfrist) bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen.
Der Zeitraum für förderfähige Beschaffungen reicht vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 31. März 2021.