Artikel vom 07.06.2023
Interkollegialer Ärzteaustausch bei Kindeswohl
Kindeswohl: CSU-Fraktion ermöglicht per Gesetzesänderung Ärzteaustausch
Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, begrüßt ausdrücklich die Gesetzesänderung zum Ärzteaustausch.
Interkollegialer Ärzteaustausch, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist – dies soll künftig durch eine gemeinsam eingebrachte Gesetzesänderung der Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler sowie der FDP möglich werden.
Dazu müsse das Gesundheitsdienstgesetz entsprechend geändert und ergänzt werden.
„Künftig dürfen Ärztinnen und Ärzte“, so Guttenberger, „bei Verdacht auf sexualisierte, physische oder psychische Gewalt gegen Minderjährige dies im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen offenlegen und gemeinsam Maßnahmen zum Schutz des Kindes abstimmen.“
Die ärztliche Schweigepflicht, legt Guttenberger klar, sei ein hohes Gut und verbietet bislang einen Ärzteaustausch ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten oder derjenigen, die die Personensorge innehaben. Davon unberührt war nur die Meldepflicht des Arztes gegenüber dem Jugendamt.
„Bislang,“ betont Guttenberger, „denn jedes Kind hat das Recht auf eine gesunde, gewaltfreie und glückliche Kindheit. Wir ermöglichen es Medizinerinnen und Medizinern künftig, sich bei einem Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch mit vorbehandelnden Ärztinnen und Ärzten zu beraten und so sichere Diagnosen zu stellen.“
Dem sogenannten „Ärzte-Hopping“ wird damit die Grundlage entzogen, da sich leider in der Vergangenheit gezeigt hat, dass gewalttätige Eltern sich durch einen häufigen Wechsel von Kinderärzten auszeichnen, damit die Häufung von Verletzungen ihrer Kinder nicht auffällt.
Künftig stärken wir den Kinderschutz gegenüber dem Datenschutz.