Artikel vom 15.10.2019
Mulchen der Gräben
Aus der Oktobersitzung des Gemeinderates
Einbeziehungssatzung weiter in der Schwebe
Zum wiederholten Mal musste sich der Gemeinderat mit einer Bauvoranfrage befassen, welche die Errichtung eines Unternehmensgebäudes und eines Wohnhauses zum Gegenstand hat. Die vorgesehenen Grundstücke befinden sich im so genannten „Außenbereich“ in der Gartenstraße, weshalb für die Zustimmung eine Einbeziehungssatzung notwendig wäre. Bei einer Abstimmung darüber war im Juni die Einleitung entsprechender Schritte hierzu mit knapper Mehrheit abgelehnt worden.
Unterschiedliche Auffassungen wegen „Befangenheit“
Nachdem daraufhin Zweifel über die zulässige Mitwirkungsmöglichkeit wegen vermuteter Befangenheit einiger Gemeinderäte vorgebracht wurden und das Landratsamt den Beschluss vorläufig aufgehoben hat, war vom Gemeinderat eine diesbezügliche Expertise des Bayerischen Gemeindetages als kommunalem Spitzenverband eingeholt worden. Diese ist nicht deckungsgleich mit der Auffassung des Landratsamtes, weshalb die Gemeinde vor einer eventuell erneuten Abstimmung über das Vorhaben Rechtssicherheit haben will.
Deshalb wird die Angelegenheit jetzt der Regierung von Mittelfranken als weitergehende Rechtsaufsicht vorgelegt. Die Gemeinderäte waren sich darin einig, dass vor einer eventuell erneuten Abstimmung Klarheit herrschen muss. Es geht um die Frage, ob nachbarschützende Vorschriften oder spezifische nachbarliche Interessen berührt sind, wie weit das auszulegen ist und damit eventuell zur „Befangenheit“ von Mitgliedern des Gemeinderates führen kann. Die betreffenden Gemeinderatsmitglieder wohnen entweder selbst in der Gartenstraße oder haben dort Verwandtschaft. Man war sich im Gremium darüber einig, dass der Entzug der Mitwirkung und Mitentscheidung für gewählte Gemeinderatsmitglieder ein sehr schwerwiegender Schritt und nur bei absoluter Rechtsklarheit anzuwenden ist.
Mulchen der Gräben
Bürgermeister Rüdiger Probst berichtete vom „Gewässer-Nachbarschaftstag“, bei welchem die Empfehlung gegeben wurde, Gräben möglichst naturnah zu belassen. Speziell zu vieles Mulchen wurde kritisiert. Der Wilhelmsdorfer Bauhof geht aber schon seit Jahren pfleglich mit den Gräben um und mulcht zum Beispiel nur dort, wo nichts anderes möglich ist, und auch hier nur einseitig und im Jahreswechsel. Dies dient der Artenvielfalt und dem Schutz der Natur insgesamt, hat aber den Nachteil, dass das in den Augen mancher Mitbürgerinnen und Mitbürger als „mangelnde Pflege“ betrachtet wird. Zum Beispiel bei Regenrückhaltungen muss zudem zur Wirkungserhaltung intensiver gepflegt werden. „Wie bei vielen anderen Themen, so gibt es halt auch hier unterschiedliche Auffassungen“, so Probst. Die Gemeinde ist aber gehalten, zwischen dem Naturschutz und dem Erhalt der Funktionstüchtigkeit von Anlagen abzuwägen.
Energetische Sanierung
Der Gemeinderat hat beschlossen, die gemeindlichen Gebäude im Hinblick auf energetische Sanierung und die eventuelle Anbringung von Photovoltaikanlagen erneut prüfen zu lassen. „So manches, was wünschenswert ist, lässt sich halt nicht von heute auf morgen umsetzen“, so Bürgermeister Probst. „Der Umwelt zuliebe bleiben wir aber am Ball, nicht wegen der aktuellen Debatte, sondern aufgrund unserer Überzeugung“.