Artikel vom 05.06.2018
Seminar der Hanns-Seidel-Stiftung
Vortrag zum Baurecht auf dem Dorf
Die nach dem früheren Bayerischen Ministerpräsidenten (1957-60) benannte Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) betreibt – so ist auf ihrer Website zu lesen – „demokratische und staatsbürgerliche Bildungsarbeit auf christlicher Grundlage" und bietet dazu Seminare zu gesellschaftspolitischen Themen an. Auf Initiative des hiesigen CSU-Ortsverbands lud die HSS am 30. Mai zum öffentlichen Vortrag in den Wessobrunner Gasthof zur Post. Thema: „Informationen rund ums Baurecht auf dem Dorf“, Vortragender war Matthias Simon, der Baurechts-Referent des Bayerischen Gemeindetags.
Das Thema traf anscheinend einen Nerv, da sich mit knapp 150 Besuchern der Saal bis auf den letzten Platz füllte. In seinem anschaulichen Lichtbildvortrag führte Simon durch die Kernbegriffe des Baugesetzbuches und stellte mit Innenbereich, Außenbereich und Bebauungsplan die drei möglichen Planungsbereiche vor. Mit dem Bebauungsplan schafft die Gemeinde Baurecht im vormaligen Außenbereich soweit es das Anbindegebot zulässt und erlässt dazu Vorgaben. Im Innenbereich als „gewachsener Siedlung von einigem Gewicht“ kann das grundsätzlich bestehende Baurecht von der Gemeinde durch Satzung beschränkt werden. In diesem Zusammenhang erläuterte Simon auch das Funktionieren einer Veränderungssperre und beschrieb, wann und inwieweit ein gemeindliches Einvernehmen erforderlich ist.
Ausführlich angesprochen – auch durch Fragen aus dem Publikum – wurden städtebauliche Verträge zwischen Gemeinde und Grundbesitzern im Rahmen der Bauleitplanung, Prüfpflichten der Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans und konkrete Anforderungen beim Bauen im Außenbereich. Der CSU-Ortsvorsitzende Georg Guggemos dankte dem Referenten und dem interessierten Publikum für den aufschlussreichen Abend und nannte transparente Information und Einbeziehung der Bürger als allgemeine Ziele, die ihn motiviert hätten, die Veranstaltung in Kooperation mit der HSS zu realisieren.