Kommunalpolitik
Hier präsentieren wir Ihnen unsere älteren Projekte und Anträge im Stadtrat.
Die aktuelleren Projekte finden Sie hier.
Größeres Baugebiet für Oberhausen
Anfrage:Vorstellung möglicher Planungsvarianten einer Baugebietserweiterung in Oberhausen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt,sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
die CSU-Stadtratsfraktion bittet um eine Vorstellung der möglichen Planungsvarianten für die Erweiterung des Baugebiets im Westen von Oberhausen. Dabei sollen die Varianten kleines Baugebiet (ca. 4 Plätze bei Anwesen Schnepf), mittleres Baugebiet (ca. 10 Plätze, entlang Bgm.-Streitle-Straße), größeres Baugebiet (ca. 20 Plätze, Ggm.-Streitle-Straße und Eichmaierstraße) und gesamtes Baugebiet (ca. 30 Bauplätze) dargestellt werden. Zur Darstellung dieser Varianten wünschen wir eine Bewertung der Kosten, der möglichen Abwasserbeseitigung und weiterer entscheidungsrelevanter Faktoren.
Unserer Meinung nach – so auch die Bürgermeinung - ist eine Erweiterung um ein kleines Baugebiet zu wenig. Die Bürger beklagen das Abwandern der eigenen Kinder und sie haben Angst, dass der Kindergarten schon bald nicht mehr rentabel zu betreiben ist. Im September treten viele Kinder in die Grundschule über. Zudem sehen die Oberhauser, wie in anderen Nachbarkommunen Bauland mit über 40 Plätzen erschlossen wird, und sich dort in Windeseile alle Bauplätze verkaufen lassen und sich neue Bürger ansiedeln. Auch Oberhausen hat eine zukunftsträchtige Ortsentwicklung verdient, nicht den Stillstand wie bisher. Ein größerer Ausbau bringt zudem den Vorteil, dass geringere Grundkosten in die Erschließung eingerechnet werden müssen.
Deshalb wünschen wir eine Beratung in einer der kommenden Stadtratssitzungen im öffentlichen Teil, zumal die letzte Vorstellung der kleinen Lösung im nichtöffentlichen Teil des Bauausschusses schon ein Jahr zurückliegt. Auch für die Baugebietserweiterung in Attenhofen wurde im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung beraten.
Mit freundlichen Grüßen gez. Stv. Fraktionsvorsitzender Franz Josef Nieblinggez. Fraktionsvorsitzender Ernst Peter Keller
Neue Baugebiete in Attenhofen und Biberachzell
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
die CSU- Stadtratsfraktion beantragt, in Attenhofen und Biberachzell weitere Baugebiete durch die Festsetzung eines Bebauungsplans im Stadtrat beraten und beschließen zu lassen.
Begründung für Baugebietserweiterung Attenhofen:
Derzeit sind in Attenhofen keine freien Baugrundstücke zu erwerben. In dem Gebiet "Bezeine" in Attenhofen wurde in der letzten Sitzung eine Bebauungsplanerweiterung abgelehnt. Der Bauwerber hat nun keine Möglichkeit zu bauen. Die Stadträte wurden aufgefordert einen dementsprechenden Antrag zu stellen. Auch anderen Bürgern muss einem Bauwunsch entsprochen werden.
Begründung und Standortvorschlag für Baugebietserweiterung Biberachzell:
In Biberachzell sind nur noch zwei freie Baupätze verfügbar.Da die Stadt seit geraumer Zeit im Besitz der noch unerschlossenen Flächen im Westen des Baugebiets "Am Marktsteig" ist, wäre hier eine Erweiterung sicherlich sinnvoll. Es könnten bis zu 12 Bauplätze entstehen. Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen schon als Wohnbauflächen ausgewiesen.Für dieses Gebiet besteht derzeit schon eine Anfrage.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt, ich bitte Sie deshalb bei der nächsten Stadtratssitzung im Rahmen der Bauleitplanung über die Erweiterungen der genannten Baugebiete in Attenhofen und Biberachzell beraten und beschließen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen gez. Franz Josef Niebling
Neues Baugebiet für Wallenhausen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
die CSU-Stadtratsfraktion beantragt, in Wallenhausen zwischen der Roggenstraße und der Lagerhausstraße die Weiterentwicklung des Baugebiets "Hinter den Gärten West" durch die Festsetzung eines Bebauungsplans im Stadtrat beraten und beschließen zu lassen. Hier wäre eine kleine Erweiterung von bis zu sechs Plätzen ausreichend, um die Vorfinanzierung seitens der Stadt so gering wie möglich zu halten. Das langfristige Ziel sollte sein, die Bebauung entlang der geplanten Weizenstraße fortzusetzen, damit die Anlieger in gleicher Weise beteiligt werden. Die Eigentümer der Grundstücke aus beiden Richtungen wären bereit, deren Grundstück zur Baugebietserweiterung an die Stadt zu verkaufen. Vom Stadtrat wäre abzuwägen, ob das Baugebiet zuerst von der Roggenstraße oder von der Lagerhausstraße weitergeführt werden soll.
Begründung für die Baugebietserweiterung in Wallenhausen:
Derzeit sind in Wallenhausen keine freien Baugrundstücke zu erwerben. Es sind derzeit zwei Bauanfragen vorhanden. Darunter Herr Braun, dessen Antrag im Oktober abgelehnt wurde, da sich das Grundstück derzeit im Außenbereich befindet. Der zweite Bauwerber beabsichtigt in drei Jahren zu bauen, ihm wären beide Varianten sehr willkommen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt,ich bitte Sie deshalb bei der nächsten Stadtratssitzung, im Rahmen der Bauleitplanung über die Erweiterung des Baugebietes in Wallenhausen beraten und beschließen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen gez. Franz Josef Niebling
Startschuß Breitbandanbindung Ortsteile Ost
Etwas mit Verspätung, aber endlich geht's los mit der Baumaßnahme.
Auch Wallenhausen und Oberhausen können dann vom schnellen Internet profitieren. Im Juni/Juli wird man zum neuen Anbeiter wechseln können, falls Kabel Deutschland keine Option ist. In Wallenhausen und Oberhausen vielleicht einen Monat später. Unbedingt auf den laufenden Telekom Vertrag achten, dass der nicht gerade in den nächsten Wochen automatich verlängert wird. Das Kämpfen hat sich gelohnt, zusammen mit den Mitstreitern in den Ortsteilen.
Breite Zustimmung für Breitbandausbau
Bei der Stadtratssitzung am 21.2.2011 stellte Herr Wöcherl als Berater der Breitbandinitiative Bayern im Raum Schwaben die Techniken zur besseren Versorgung der ländlichen Gebiete mit schnellem Internet dar. Neben einer möglichen Funktechnik machte auch er deutlich, dass die Vernetzung mit Glasfaser eine sichere Investition in die Zukunft ist, zumal viele Anfragen bei der Bedarfsanalyse auch von Gewerbetreibern kamen.
Franz Josef Niebling bedankte sich bei Herrn Wöcherl für die Infomationen und stellte nochmals heraus, wie wichtig die Erschließung der Infrastruktur mit schnellen Leitungen für die Ortsteile und die Stadt selbst ist. Es ist sehr erfreulich, dass nun auch Bürgermeister und Verwaltung die Notwendigkeit zum Handeln sehen und dies zur Chefsache machen. Auch die anderen Fraktionen pflichten nun erfreulicher Weise dem Ausbau bei, nachdem alle Informationen auf dem Tisch liegen.
In der 1. Stufe soll nun dieses Jahr begonnen werden, die Ostachse der Kommune zu erschließen. Von Biberberg über Wallenhausen, Oberhausen nach Biberachzell, Asch, Ober- und Unterreichenbach, denn in Biberberg wird demnächst eine schnelle Verbindung vorhanden sein.
Der Beschluss wurde einstimmig wie folgt gefasst:
"Sofern die Mittel zum Ausbau der Stufe 1 (Wallenhausen und Oberhausen, Ober- u. Unterreichenbach, Biberachzell, Asch) bei den Haushaltsberatungen 2011 zur Verfügung gestellt werden, wird der Bürgermeister ermächtigt, die für den Ausbau erforderlichen Verträge abzuschließen und den Förderantrag zu stellen."
Im 2. Schritt sollen dann über vorhandene Leerrohre die Kernstadt, sowie die weiteren Ortsteile versorgt werden.
Es ist nicht dem Zufall zu verdanken, dass die vor einem Jahr eingebauten Leerrohre bei dem Ausbau der neuen Radwege von Biberberg nach Wallenhausen und von Oberhausen nach Weißenhorn eingebaut wurden. Nein, auf Antrag von Franz Josef Niebling und hartnäckigem Bestehen darauf, wurden diese mit verbaut. Somit sind teure Grabungsarbeiten an dieser insgesamt ca. 6 km langen Trasse nicht mehr nötig.
Weitere vorangegangene Anträge der CSU Fraktion bewirken auch jetzt schon, dass das Leerrohrnetz wächst und zukünftig Kosten sparen wird. Auch neue Baugebiete werden seit dem mit Leerrohren schon bei der Entstehung breitbandtauglich gemacht.
Somit wird Weißenhorn und Umgebung gerüstet sein, für die Zukunft. Wir sind eine informations- und serviceorientierte Gesellschaft, die auf diese Technik angewiesen ist. Die Ortsteile dürfen nicht abgehängt werden. Sie werden dadurch wieder attraktiv für Gewerbetreibende und Selbstständige, die auf eine schnelle Vernetzung angewiesen sind. Denn hier ist Zeit gleich Geld.
Nun folgt die Umsetzung und wir können uns freuen auf Menschen mit glücklichen Gesichtern, die sich nicht mehr verlassen vorkommen.
Antrag: Ausbau des Breitbandnetzes
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit dem Stadtanzeiger vom 29. August 2008 haben Sie die Bürgerschaft Weißenhorns gebeten, die Stadtverwaltung bis zum 1. Oktober 2008 über deren Internet-Nutzung zu informieren, um die Versorgung aller Haushalte mit schnellen Internetanschlüssen voranzutreiben. Bei dieser amtlichen Bekanntmachung haben Sie sehr richtig auf die dringende Notwendigkeit des Internet-Infrastrukturausbaus und die Unterstützung durch die Breitbandinitiative Bayern (www.breitband.bayern.de) hingewiesen. Des Weiteren haben Sie auf die daraus möglich werdenden Förderprogramme für die Planung und den letztendlichen Ausbau aufmerksam gemacht. Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass der Ausbau des Internet Breitbandes der Stadt Weißenhorn und deren Ortsteile mit dem Konzept des Breitbandpaten der Breitbandinitiative Bayern zügig weitergeführt und auch zeitnah verwirklicht wird. Die Bürger, vor allem in den ländlichen Gebieten, fordern dies mit Nachdruck, wie Sie selbst bei den Bürgerversammlungen erfahren konnten.
Situation der Internetverbindungen über DSL Light in den Ortsteilen:
Ab einer Entfernung von 5 km vom DSL Hauptverteiler nimmt die DSL Geschwindigkeit wegen der Leitungsdämpfung rapide ab, was sich hauptsächlich in den Ortsteilen Oberhausen, Wallenhausen, Biberachzell, Asch, Ober- und Unterreichenbach deutlich macht. Hier sind nur noch Bandbreiten unterhalb von 300 Kbit/s möglich, obwohl 768 Kbit/s versprochen werden, das so genannte DSL Light. Damit alle Bürger und Firmen unabhängig von deren Standorte an den Vorteilen des Internets teilhaben können, ist kurzfristig sicherzustellen, dass flächendeckend Breitbandanschlüsse mit einer Downloadrate von mindestens 1Mbit/s verfügbar sind. Diese Grenze muss im Zeitlauf sukzessive angehoben werden, da die Dienste ständig erweitert werden.
Berücksichtigung der Breitbandthematik bei der Bauleitplanung:
In Zukunft wird eine gute Breitbandanbindung für die Kommunen, Firmen und die Privathaushalte mehr und mehr ein entscheidender Standortfaktor. Das elektronische Rathaus wird für die Gemeinden immer wichtiger. Bürger aus den ländlichen Gegenden können sich durch das kundenorientierte Angebot von Formularen, Bauleitplänen, Anträgen, usw. lange Anfahrtswege sparen, wodurch die Abläufe unbürokratischer, einfacher und schneller werden. Auch die Unternehmen wählen ihren Standort nicht mehr nur nach der klassischen Infrastruktur aus, sondern sind auf einen schnellen Internetzugang angewiesen. Im Rahmen der Aufstellung oder Änderung der Bauleitplanung und bei der Durchführung von Arbeiten im Straßenkörper oder bei Gehwegen zum Verlegen von Rohren o.ä. (sog. Grabungsarbeiten) müssen deshalb stets Überlegungen zur Verbesserung der vorhandenen und zukünftigen Telekommunikationsinfrastruktur angestellt werden. Die Verlegung von Leerrohren für die Aufnahme späterer zukunftsweisender Technologien wie Glasfaser und die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen sind dabei nur zwei Punkte. Die Bandbreitenansprüche werden mit der Zeit noch weiter wachsen, neue Services wie Telearbeit, E-Government, E-Learning, Geoinformationswirtschaft, Telemedizin, Video-On-Demand, E-Business, E-Entertainment werden kontinuierlich ausgebaut und verlangen nach mehr Durchsatz.
Kurze Beschreibung des Breitbandportals (aus dem Leitfaden Breitband Bayern Punkt 3.1.3):
Das Breitbandportal Bayern ist die zentrale Informationsdrehscheibe, in dem die Gemeinden ihren Breitbandbedarf über eine Ist- und Bedarfsanalyse deutlich machen können. Zum Einsatz kommt ein geografisches Informationssystem (GIS) zur Darstellung der Informationen auf einer elektronischen Landkarte. Diese Ist- und Bedarfsanalyse ist aus zweierlei Hinsicht wichtig: Einerseits sollen interessierte Anbieter auf die Gemeinde aufmerksam gemacht werden, andererseits ist sie die Basis zur Beantragung staatlicher Fördermittel in der Stufe 2 der Breitbandinitiative. Das Breitbandportal verfolgt damit die Zielstellung, die Nachfrage nach Breitband-Internet zu bündeln sowie Angebot und Nachfrage zusammenzuführen, um zielgerecht eine Reduzierung unterversorgter Bereiche zu erlangen. Seit Beginn der Förderung von Planungsarbeiten und Machbarkeitsstudien am 1. Juli 2008 können Kommunen zusätzlich neutrale Planungsbüros beauftragen, die bei der Breitbanderschließung im Detail helfen.
Stellenwert der Breitbandversorgung bei der Regierung:
Beim IT Gipfel im November 2008 in Darmstadt wurde das Strategiepapier "Breitband der Zukunft für Deutschland" herausgegeben. Auch hier wird eindrucksvoll beschrieben, wie wichtig der Ausbau und weitere Maßnahmen (siehe S.27 Absatz 3 Punkte 1 ff) in diesem Zusammenhang sind. Ein Punkt weißt beispielsweise auf die bereits erwähnte Integration von Leerrohren bei Grabungsarbeiten hin. Ziel dieses Strategiepapieres ist es, bundesweit allen Bürgern die Möglichkeiten einer Breitbandnutzung zu ermöglichen, die Lücken insbesondere in den ländlichen Regionen müssen geschlossen werden.
Konzept Breitbandpate:
Das Thema Breitbandzugang innerhalb der Kommune muss als dynamischer Prozess angesehen werden, der laufend beobachtet und weiterentwickelt werden muss. Deshalb hat die Breitbandinitiative Bayern das Patenkonzept entwickelt, welches diesem Sachverhalt in vollem Umfang Rechnung trägt. Bereits rund 1000 bayerische Gemeinden von insgesamt 2056 sind derzeit mit einem Paten im Breitbandportal registriert. Idealerweise begleitet der Breitbandpate der Kommune den gesamten Prozess bis hin zur Umsetzung des Breitbandzugangs und sollte auch darüber hinaus zentraler Ansprechpartner für dieses Thema sein. Der Breitbandpate fungiert als zentraler Ansprechpartner für Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen in der Kommune. Er kann beispielsweise ein technisch interessierter Angestellter der Kommune sein. Wichtig sind seine Fachkenntnisse und seine Neutralität. Die Paten werden vom Breitbandportal bei der Ist- und Bedarfserfassung, bei der Bestandsaufnahme der Telekommunikationsstruktur und bei der Planung der Breitbandinfrastrukturen unterstützt. Mittels des Portals wird eine Zusammenfassung der Situation für jede Gemeinde separat erzeugt und kann so zur weiteren Planung genutzt, auf der Gemeindehomepage veröffentlicht und bei der Förderung weiterverwendet werden. Die Daten sind hierbei auf die Ortsteilebene anonymisiert.
Verwertung der existierenden Bedarfsanalyse:
Die Ergebnisse der vergangenen Breitbandumfrage der Stadt Weißenhorn sollten nun im Breitbandportal www.breitband.bayern.de durch einen von der Kommune registrierten Breitbandpaten veröffentlicht werden, um Anbieter auf den Bedarf aufmerksam zu machen. Auch hat sich in anderen Gemeinden gezeigt, dass die Rückmeldungen der Bedarfsumfrage zögerlich verlaufen, weshalb im Interesse der Betroffenen eine direkte Ansprache der Menschen in den unterversorgten Regionen sinnvoll wäre. Denn nur bei ausreichender Nachfrage lohnt sich der Ausbau der Infrastruktur für Anbieter, wie auch für den Kunden. Anzumerken ist noch, dass bei interkommunaler Zusammenarbeit und Nutzung der daraus resultierenden Synergieeffekten die Fördermittel in doppeltem Umfang ausgeschüttet werden (z.B. mit dem Markt Pfaffenhofen, Ortsteile Biberberg, Balmertshofen sowie andere benachbarte Kommunen). Hierdurch sollen attraktive Marktzutrittsgebiete für potentielle Anbieter und eine Kostenersparnis erzeugt werden.
Die CSU-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Es erfolgt die Benennung und Registrierung eines Breitbandpaten für die Stadt Weißenhorn, der die Bedarfsanalyse vervollständigt und dessen Ergebnisse im Internetportal www.breitband.bayern.de veröffentlicht. Der Breitbandpate ergreift die weiteren Maßnahmen, wie sie im Breitbandportal vorgeschlagen werden, um alle Möglichkeiten des Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten auszuschöpfen und voranzutreiben. Er begleitet den Prozess bis hin zur Umsetzung und fungiert darüber hinaus als zentraler Ansprechpartner der Kommune in diesem Thema.
Bei der Aufstellung neuer oder der Änderung bestehender Bauleitplänenwerden die Belange zur Verbesserung der vorhandenen und zukünftigen Telekommunikationsinfrastruktur berücksichtigt.
Bei der Durchführung von Arbeiten im Straßenkörper oder bei Gehwegen zum Verlegen von Rohren o.ä. (sog. Grabungsarbeiten) wird die Verlegung von Leerrohren für die Aufnahme späterer zukunftsweisender Technologien wie Glasfaser künftig berücksichtigt.
Zur Umsetzung der vorgenannten Punkte werden Mittel in zweckmäßigem Umfang in den Haushalt 2009 eingestellt und Förderanträge vorbereitet.
Anlagen siehe www.breitband.bayern.de
Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn
Haushaltsplan 2014
Energetische Ertüchtigung / Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn
Erwerb ehem. Müllumladestation
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt,
in den Haushaltsplan 2014 / Finanzplan 2015 sollten m.E. auch Mittel in Höhe von 500 TE für die o.g. Projekte aufgenommen werden.
Das Feuerwehrgerätehaus der FFW Weißenhorn ist in die Jahre gekommen. Nicht nur die räumliche Enge ist durch die Erweiterung des Geräteparks kaum mehr hinnehmbar. Auch fehlen für eine notwendige, erfolgreiche Jugend- und Nachwuchsarbeit entsprechende Schulungs- bzw. Gruppenräume. Nicht zuletzt entspricht der energetische Standard des Gebäudes nicht mehr dem Stand der heutigen Anforderungen.
Um die Arbeit, die Einsatzfähigkeit und die Zukunft der FFW Weißenhorn dauerhaft für die Zukunft zu sichern, ist eine energetische Ertüchtigung / Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Weißenhorn in der nächsten Zeit durchzuführen. Durch die örtlichen, flächenmäßigen Gegebenheiten wird eine Gebäudeerweiterung kaum ohne Eingriff in die Betriebsflächen des Bauhofs möglich sein, was aber noch näher zu prüfen wäre.
Unter der Maßgabe, dass der jetzige Standort der FFW Weißenhorn innerorts beibehalten wird, wäre demnach dann eine Verlagerung des Bauhofbetriebsgeländes in Betracht zu ziehen. Hier käme durchaus die ehem. Müllumladestation des Landkreises südlich von Grafertshofen (jetzt Wertstoffhof) in Betracht. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat die Absicht, das Grundstück zu veräußern. Unter dem Aspekt des Weiterbetriebs des Wertstoffhofes aber auch für evtl. Zwecke des Bauhofes sollte die Stadt Weißenhorn das Grundstück erwerben.
Daher sollten für die aufgeführten Projekte Mittel in den Haushalt der Stadt für 2014 aufgenommen werden. Für Zwecke des Feuerwehrgerätehauses wäre für 2014 eine Konzepterstellung und Planung durchzuführen. Die Grundstücksverhandlungen könnten sowohl 2014 als auch 2015 geführt und abgeschlossen werden. Unter der Maßgabe, dass die Stadt Weißenhorn die Flächen angemietet hat, würde durch einen sofortigen Erwerb die Miete gespart. Die Projekte müssten nach meinem Kenntnisstand wohl über Darlehen finanziert werden, was angesichts des Stands der Verschuldung für solche Infrastrukturmaßnahmen aber zulässig und vertretbar ist. Da das Zinsniveau für Kommunalkredite auf dem niedrigsten Stand seit Jahren ist (ca. 2 % fest für 15 Jahre) ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu überlegen, in welchen Zeiträumen eine Projektumsetzung vorgenommen werden sollte.
Ich bitte, dies im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 zu beraten und beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Peter Keller
Sichere Überquerung des Metzgerwegs in Hegelhofen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir wurden auf folgendes Problem bei der Einmündung des Metzgerwegs in Hegelhofen aufmerksam gemacht:
Der Metzgerweg mündet fast rechtwinklig in die Günzburger Straße in Hegelhofen ein. An beiden Straßenseiten reichen Bebauung bzw. Hecke bis an den Gehweg heran. Demzufolge ist diese Einmündung sehr unübersichtlich im Bereich des kreuzenden Gehwegs.
Auf diesem Gehweg entlang der Ostseite der Günzburgerstraße gehen nicht nur Erwachsene und Kinder, es fahren auch Kinder (zulässig bis 8 Jahre) vom Baugebiet Hegelhofen Nord mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zur Grundschule Nord.
Autofahrer, welche vom Metzgerweg in die Günzburger Straße einbiegen wollen, müssen sich an die Einmündung vortasten. Dabei ragt aber die KFZ-Frontpartie bereits weit in den Gehweg hinein, ohne dass schon die Möglichkeit einer Einsicht in den Straßenraum gegeben ist. Kinder die nun auf dem Gehweg per Fahrrad unterwegs sind, haben in einer solchen Situation kaum die Möglichkeit, einem einmündenden KFZ auszuweichen.
Diese Situation müsste zur Sicherheit der Kinder dringend entschärft werden. Wir bitten die Verwaltung, geeignete Vorschläge zu prüfen und baldmöglich umzusetzen. Zur besseren Verdeutlichung der Situation haben wir noch Fotos angehängt.
Mit freundlichen Grüßen
CSU-Stadtratsfraktion Weißenhorn
Vorsitzender Ernst Peter Keller
Stell. Vors. Franz Josef Niebling
Zuschuss für Rathauskonzerte
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
auf der Tagesordnung zum Kulturausschuss stehen musikalische Veranstaltungen, die im Jahr 2012 unter der Federführung der Stadt organisiert und kostenmäßig übernommen werden sollen. Unsere Fraktion ist der Ansicht, dass hierunter auch die Reihe der "Weißenhorner Rathauskonzerte" fallen müsste. Bisher tragen die teilnehmenden Musikkapellen die Ausgaben für die GEMA, Schankgebühren u.ä. selbst. Um hier eine Gleichbehandlung zu erzielen, sollten bei den Rathauskonzerten die Ausgaben und Leistungen der Stadt in ähnlicher Weise von der Stadt übernommen werden. Dies wäre eine Anerkennung für die teilnehmenden Musiker und würde evtl. aufkommende Diskussionen vermeiden, warum eine Veranstaltung von der Stadt übernommen würde und eine andere nicht, obwohl beide unter einem städtischen Kulturmarketing zu sehen sind.
Wir von der CSU-Fraktion bitten, diesen Punkt in einem Sachzusammenhang mit den o.g. TOP`s der Sitzung zu sehen und dort zu besprechen.
Wir dürfen uns im Voraus hierfür schon bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Peter Keller
Fraktionsvorsitzender CSU-Fraktion
Die Kinder können sich freuen.
In der Kulturausschusssitzung am 3.11.2014 wurde dem Antrag knapp stattgegeben. Im folgenden Stadtanzeiger können Sie auf Seite 3 die Kostenübernahme für die Winterfahrkarten beantragen.
http://www.weissenhorn.de/pics/download/1_1415256226/2014_45.pdf
Antrag:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt, sehr geehrte Mitglieder des Kulturausschusses.
Namens der CSU-Stadtratsfraktion möchten wir beantragen über den nachfolgenden Beschlußvorschlag abzustimmen.
Die Stadt Weißenhorn hat in der Vergangenheit Schulwegkosten übernommen für Schüler, die wegen einer zu geringen Entfernung zwischen Wohnort und Schule nicht unter die Regelungen des Freistaates (Schulwegfreiheit ab 3 km Entfernung) fielen. Dies galt wohl für die Wintermonate (November bis März). Ebenso gab es in der Vergangenheit ein Verfahren des Landkreises Neu-Ulm für die Wintermonate (sogenannte „Winterregelung“), bei dem wohl die „3km-Distanz“ in eine „2km-Distanz“ geändert wurde, unter Übernahme von zusätzlich entstehenden Kosten für Bustransporte. Der Landkreis wird ein solches Verfahren wohl nicht wieder praktizieren.
Die Ausgabe von städtischen Busfahrkarten durch die Schule (z.B. durch die Realschule in der Vergangenheit) ist aktuell wohl nicht mehr so möglich, da nach Auskunft der Busunternehmen die Fahrkarten über den ÖPNV (DING) abgerechnet werden.
Die CSU-Fraktion ist der Ansicht, daß für Schüler von Schulen in Weißenhorn eine Kostenübernahme für den Schulweg mit dem ÖPNV durch die Stadt Weißenhorn erfolgen soll, soweit nicht die Schulwege anderweitig (z.B. durch den Freistaat) subventioniert werden. Ein wichtiger Grund dafür ist, daß teilweise Wege außerhalb besiedelten Gebietes unter den Wetter- und Lichtbedingungen des Winters zurückgelegt werden müssen. Darüber hinaus ist für uns die Unterstützung der Schulkinder bei der Wahrnehmung ihrer Schulpflicht ein grundsätzliches Anliegen.
Wir gehen davon aus, daß die betroffenen Schulkinder innerhalb eines 3KM-Radius um die Schule wohnen und daß deren Schulweg aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Winter zu Fuß oder mit dem Rad nicht zumutbar zurückgelegt werden kann. Dabei scheint uns der Schulweg bei Wohnsitz in Weißenhorn, Hegelhofen und Grafertshofen grundsätzlich zumutbar. Wir rechnen damit, daß etwa 30 bis 50 Schulkinder betroffen sein werden. Daraus könnten etwa Kosten in der Größenordnung von 4500,00€ bis 7500,00€ entstehen. Dieses Geld könnte zunächst dem laufenden Verwaltungshaushalt entnommen werden, da hier wahrscheinlich nicht oder noch nicht ausgegebeneBeträge vorhanden sind. Im Folgehaushalt wären dann entsprechende Maßnahmen zum Ausgleich notwendig.
Unabhängig von dem hier vorliegenden Antrag und Beschlußvorschlag möchten wir eine zielgerichtete Sachdiskussion anstoßen, die zum Ziel haben soll, den Schulweg aller Schüler für die dies sinnvoll ist durch den öffentlichen Personennahverkehr kostenneutral für die Familien zu gestalten.
Beschlußvorschlag
Die Stadt Weißenhorn übernimmt vom 1.11.2014 bis zum 31.3.2015 notwendige Kosten für den ÖPNV für Schulkinder, die eine Schule in Weißenhorn besuchen und deren Schulweg aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Winter nicht mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt werden sollte. Dies gilt nicht, wenn eine Finanzierung des Schulwegtransportes anderweitig, in der Regel durch den Freistaat Bayern, vorgenommen wird. Die Verwaltung wird gebeten, ein einfaches Beantragungsverfahren für betroffene Schüler einzurichten.
Für die Fraktion der Christlich Sozialen Union (CSU) im Stadtrat Weißenhorn
Weißenhorn, den 20.10.2014
Franz Josef Niebling
Ernst Peter Keller
Günther Hogrefe
Sanierung Kindergarten Bubenhausen in 2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
nach Kenntnis und Information unserer Fraktion sind die haustechnischen Einrichtungen im Gebäude des Kindergartens in Bubenhausen nicht mehr Stand der Technik. An uns wurde die Sorge einiger Eltern herangetragen, dass eventuell dadurch auch eine Gefährdung für die Kinder bestehe. Wir bitten daher um sofortige Überprüfung, dass von der Haustechnik (Brandschutz, Elektroinstallation, Steckdosen, Schalter u.ä.) keine Gefahr ausgeht bzw. ggfs. um umgehende Abhilfe. Für einen kurzen Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung wären wir dankbar.
Für den Haushalt 2014 beantragen wir die Aufnahme von Mitteln für eine Grundlagensanierung des bestehenden Gebäudes bzw. für einen Neubau. In der Sitzungsvorlage sollten ein aktualisierter Bau- und Kostenplan, sowie eine Bedarfsprognose für weitere Kinderkrippen enthalten sein. Zudem sollte ein möglicher Kinderspielplatz auf dem großen Grundstück eingeplant werden, da der bisherige Spielplatz dem Anbau des Proberaums weichen musste.
Auch die zukünftige Nutzung der Lehrerwohnung muss bei der Sanierung berücksichtigt werden. Entweder man verkauft das Haus, oder es wird mitsaniert. Bei der Erneuerung muss dies beachtet werden, da beide Gebäude energetisch zentral versorgt werden.
Da sowieso eine neue Heizungsanlage eingebaut werden muss, ist in einem zweiten Schritt auch zu überlegen, ob hier eine sogenannte "Energie-Insel" umliegende ältere Gebäude effizient mitversorgen kann. Dies hätte unser einstimmig beschlossener Energie-nutzungsplan am 13.5.2013 aufzeigen können. Viele zukünftige Projekte sind von den Ergebnissen dieses Energienutzungsplans abhängig, wie wir auch hier wieder sehen. Deshalb bitte ich Sie, den Beschluss von dieser Sitzung umzusetzen.
Beschlusstext: "Die Stadt hat das Ziel einen Energienutzungsplan aufzustellen. Die Verwaltung soll den Vertreter einer größeren und einer kleineren Kommune, welche einen Energienutzungsplan erfolgreich einsetzt, sowie einen Vertreter der EZA und des Landkreises zu einem Referat in einer Stadtratssitzung einladen."
Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz Josef Niebling, Ernst-Peter Keller
Unterstützung des stationären Hospiz Illertissen
Antrag: Finanzielle Beteiligung an den laufenden und investiven Kosten des Sterbehospiz Benild
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
die CSU- Stadtratsfraktion beantragt, dass sich die Stadt Weißenhorn an den laufenden und investiven Kosten des Benild Hospiz in Illertissen beteiligt.
Das Hospiz möchte Menschen ein möglichst würdevolles Leben bis zum Ende ermöglichen. Nicht allen Menschen ist dies im trauten Heim möglich. Da unsere Gesellschaft immer älter wird, gibt es auch immer mehr Menschen, die sich in dieser Situation befinden. Sterben im Umfeld von Verwandten und Freunden, in vertrauter Atmosphäre, soweit dies den Gegebenheiten des zu Hause nahekommt. Dies ist das Ziel dieser Einrichtung, das wir unterstützen sollten.
Der Förderverein schlägt einen Investitionszuschuss von 8,23 € pro Einwohner vor, damit die Investitionskosten nahezu gedeckt sind. Das wären in Weißenhorn bei ca. 13.300 Bürgern rund 110.000,- €. Das wären auf 3 Jahre verteilt rund 36.600 €. Diesen Zuschuss sollten wir auch leisten, da diese Einrichtung ebenso für Weißenhorn sehr wichtig ist.
Für die jährlichen laufenden Kosten soll wie in anderen Kommunen ein Betrag von 1 € pro Einwohner beigesteuert werden oder besser auf 14.000,- € festgelegt werden. Dieser Betrag ist auch im Verwaltungshaushalt 2013 unter der Haushaltstelle 5400.7080 für die Förderung der laufenden Kosten des Betriebs des Sterbehospiz Illertissen eingeplant.
Zudem möchte die CSU Fraktion anregen, im Gegenzug einen jährlichen Bericht über die Auslastung und die Belegung der Patienten zu erhalten, damit ersichtlich ist, in welchem Maße Weißenhorn an der Nutzung teil hat.
Gerne unterstützen wir es auch, dass Herr Dr. Ansgar Batzner, der stv. Vorsitzende des Fördervereins Hospiz Illertissen, das Projekt im Stadtrat vorstellt, wie auch schon in anderen Gemeinden.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt,
ich bitte Sie deshalb bei der kommenden Stadtratssitzung über diesen Antrag beraten und beschließen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz Josef Niebling, Ernst-Peter Keller