Zuschussprogramm noch nutzen!
Bus & Rad attraktiv machen!
Antrag: Zukunftsorientierter und barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen mit Wetterschutz und Fahrradabstellanlagen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt,
der Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm sieht einen barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im Landkreis bis 01.01.2022 vor.
Zuständig ist hierfür der jeweilige Straßenbaulastträger. Nachdem die Bushaltestellen dem Gehweg zugeordnet sind, ist die Stadt Weißenhorn auch für den Ausbau der Bushaltestellen im Bereich von Kreis- und Staatsstraßen zuständig.
Da ein entsprechender Umbau der Bushaltestellen mit hohen Kosten verbunden ist, wird dieser durch Fördermittel des Freistaats unterstützt. Die aktuelle Förderrichtlinie RZÖPNV hat allerdings nur noch eine Laufzeit bis 31.12.2021. Um daher noch von den aktuellen Fördersätzen zu profitieren und die Ziele des Nahverkehrsplanes rechtzeitig umsetzen zu können, ist umgehendes Handeln erforderlich und die entsprechenden Mittel in den Haushalt 2021 einzustellen.
Der barrierefreie Umbau der Haltestellen sollte ebenfalls zum Anlass genommen werden, die Überdachungen und Fahrradabstellanlagen gerade der Schulbushaltestellen zu überprüfen und auszubauen, damit die Fahrgäste vor schlechter Witterung geschützt werden und die Möglichkeit haben, ihr Fahrrad sicher abzuschließen. Dies führt auch zu einer Steigerung der Attraktivität des ÖPNVs. Auch hierfür können Fördermittel über die RZÖPNV beantragt werden.
Zur Umsetzung der oben genannten Punkte stellt die CSU-Fraktion daher folgenden Antrag:
“Die Verwaltung wird beauftragt dem zuständigen Gremium eine Übersicht vorzulegen, welche Bushaltestellen aufgrund des Nahverkehrsplanes des Landkreises Neu-Ulms bis zum 01.01.2022 barrierefrei ausgebaut werden müssen. Des Weiteren soll in der Übersicht dargestellt werden, an welchen der auszubauenden Bushaltestellen ein Witterungsschutz und eine Fahrradabstellanlage fehlen. Die zum Ausbau erforderlichen Mittel sollen in die Mittelanmeldungen des Haushaltsplanes 2021 aufgenommen werden.”
Um in den Genuss von Fördermitteln der Regierung von Schwaben im Jahr 2021 zu kommen, müssen diese bis 01.12.2020 (Nr. 27.1 RZÖPNV) angemeldet werden. Aufgrund dieses engen Zeitplanes bitten wir um umgehende Bearbeitung unseres Antrages, zumal das Thema auch schon bei den Haushaltsberatungen für 2019 und 2020 thematisiert und Mittel aufgenommen worden sind und auch das Landratsamt schon mehrfach hierzu informiert hat.
gez. Alle Fraktionsmitglieder der CSU-Stadtratsfraktion Weißenhorn & Andreas Ritter (FDP)