Bürger fragen nach dem Sachstand der
Versprechen des Bürgermeisters
Antrag: Statusbericht zu Bürgerversammlungen der Ortsteile
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt,
in den letzten zwei Jahren wurden in allen Ortsteilen unserer Kommune Bürgerversammlungen durchgeführt. Sie als Sitzungsleiter haben die Situation der Stadt dargestellt und sind auf die Themen im jeweiligen Ort im speziellen eingegangen. Weiterhin haben Sie die Fragen der Bürger beantwortet, die Anregungen aufgenommen und auch bei speziellen Anträgen direkt die Versammlungsteilnehmer abstimmen lassen. Viele Anregungen haben Sie auch als zu prüfende Punkte in die Verwaltung mitgenommen, da Details zu klären gewesen sind. Den Stadträten wurde nach den Bürgerversammlungen eine Niederschrift zugesandt.
Seit ein paar Monaten stellt die CSU Stadtratsfraktion fest, dass einige zu prüfende Punkte oder auch zugesicherte Anregungen und zugestimmte Anträge aus den Bürgerversammlungen noch offen sind bzw. nicht umgesetzt wurden. Auch betroffene Bürger fragen bei uns nach dem aktuellen Stand. Für einige der Punkte wurden sogar Haushaltsmittel vom Gesamtstadtrat eingestellt, damit die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen kann. Hier nur einige Beispiele:
- Neuer Spielplatz Oberhausen keine Spielgeräte
- Durchgehender Gehweg ab Von-Katzbeck-Straße bis Ortsende Oberhauser Straße
- Anfrage Markierung Radweg Gräbenweg
- Hochwasserschutz und Kanalanfragen in Bubenhausen, Dachsbergstraße
- Ist die Kapazität der Kläranlage in Hegelhofen ausreichend?
- Parkplätze ausreichend in Hegelhofen, Günzburger Straße 55, 53?
- Beleuchtung Geh- und Radweg nach Attenhofen
- Sanierungsbedarf Brücke in Attenhofen
- Förderprogramm ILEK wie Roggenburg beitreten für Asphaltierung Ortsverbindungsstraßen
Deshalb bittet die CSU Stadtratsfraktion darum, den aktuellen Sachstand der Anfragen, Anregungen und Abstimmungen in den Bürgerversammlungen der letzten zwei Jahre in einem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung im November darzustellen. Wir bitten dazu jede offene Anfrage, Anregung und Abstimmung aufzuführen und schriftlich darzulegen, aus welchen Gründen diese noch offen ist und wann die Umsetzung erfolgen soll. Auch Anfragen, die nicht umgesetzt werden sollen, bitte wir darzustellen und zu begründen. Falls dabei Beschlüsse des Stadtrats nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 der Bayerischer Gemeindeordnung („Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.“) zu fassen sind, bitten wir dies für die Sitzung ebenfalls vorzubereiten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz Josef Niebling gez. Dr. Günther Hogrefe gez. Ernst-Peter Keller
Fraktionsvorsitzende der CSU Stadtratsfraktion Weißenhorn