Ortsverband Wartenberg

Archiv 2023

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der im öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzungen behandelten Tagesordnungspunkte.
Es handelt sich hierbei nicht um das offizielle Sitzungsprotokoll der Marktgemeinde Wartenberg, sondern um eine Mitschrift der Markträtin Nina Hieronymus.
Die von der lokalen Presse veröffentlichten Berichte zu einzelnen Themen finden Sie unkommentiert unter dem jeweiligen Ergebnisprotokoll.

zu den Protokollen früherer Jahre:

_2016__2017__2018_2019__2020__2021__2022_
Mittwoch, 20. Dezember 2023
Die Markträte der CSU bei der letzten Sitzung des Jahres 2023.

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 20. Dezember 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden im Trachtenstadl des VTV Wartenberg. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung.

  1.    9. Änderung des Flächennutzungsplanes

1. 1 Behandlung der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes

Die Emissionen des Hackschnitzelheizwerks unterliegen gesetzlichen Grenzwerten, durch deren Einhaltung Beeinträchtigungen von Menschen und Tieren vermieden werden. Auch der Abstand zum landwirtschaftlichen Betrieb ist ausreichend. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss (einstimmig)

1.2 Behandlung der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Im Gebiet gibt es keine bekannten Bodendenkmäler. Dementsprechend kann nichts im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Für das geplante Heizwerk sind hauptsächlich oberirdische Anlagen ohne Keller in Planung. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss (einstimmig)

1.3  Behandlung der Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH

Bauliche Anlagen, die eine Höhe von 495 m ü. NHN sind auszuschließen. Die Schornsteine sind etwa 14 m hoch (Vergleich: Heizwerk Klinik Wartenberg). Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss (einstimmig)

1. 4  Behandlung der Stellungnahme des Landratsamtes Erding – SG Immissionsschutz

Es soll zunächst eine Anlage mit 960 kW gebaut werden. Die genannte Wärmeleistung von 1.200 kW wird erst später realisiert. Es wird daher in der Stellungnahme auf beide Rechtsgrundlagen hingewiesen. Die erforderlichen Immissionsgutachten werden im Bebauungsplanverfahren erstellt. Dies gilt auch für den Immissionsschutz und die Maßnahmen für Solaranlagen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen.

Beschluss (einstimmig)

1.5  Behandlung der Stellungnahme des Landratsamtes Erding – SG Wasserrecht

Anfallendes Niederschlagswasser soll dezentral versichert werden. So wird es auch in der gesamten Umgebung gehandhabt. Ausreichend Fläche ist vorhanden. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss (einstimmig)

Behandlung der Stellungnahme der Flughafen München GmbH

1.6  Die zulässige Bauhöhe im Bauschutzbereich der dritten Start- und Landebahn wird von den geplanten Anlagen nicht überschritten. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss (einstimmig)

1.7  Behandlung der Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Wartenberg

Die Löschwasserversorgung ist durch die Trinkwasserversorgung gegeben. Es ist zu prüfen, ob weitere Löschwasserversorgungsanlagen notwendig werden. Inwiefern Feuerwehrzufahrten nötig sind, ergibt sich aus der konkreten Planung des Heizwerks. Bewegungsflächen, auch für das Löschen von Material, sollten in jedem Fall geplant werden. Die Fläche im Flächennutzungsplan soll dementsprechend vergrößert werden. Der Plan wird geändert. Als Fläche für das Hackschnitzelheizwerk wird 2000 Quadratmeter festgesetzt.

Beschluss (einstimmig)

1.8  Behandlung der Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten

Das Heizwerk wird durch landwirtschaftliche Emissionen nicht beeinträchtigt. Auch ist eine Behinderung der Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen nicht ersichtlich. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss (einstimmig)

Behandlung privater Einwendungen – Einwand 1

Im privaten Einwand werden die Schadstoffemissionen, die Zufahrt, die Verschattung von Wohnhäusern, den Anschluss von Anliegern, das Ortsbild und den Schulstandort thematisiert. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss (einstimmig)

1.10  Behandlung privater Einwendungen – Einwand 2

Der Einwand entspricht den Themen des Einwands 1. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss (einstimmig)

1.11  Behandlung privater Einwendungen – Einwand 3

Neben den in Einwand 1 bereits dargestellten Themen der Emissionen und der Luftqualität wird auch der Wasserabfluss thematisiert. Der Hinweis zu Problemen bei Starkregen wird in die Begründung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss (einstimmig)

1.12  Behandlung der Einwendungen des Elternbeirats der Marie-Pettenbeck-Schule – Einwand 4

In der Stellungnahme des Elternbeirats wird die Überschneidung von Planungen hingewiesen. Außerdem wird die Feinstaubbelastung und das Sicherheitskonzept thematisiert. Auch die Geruchs- und Lärmbelästigung wird angesprochen. Der Plan wird dahingehend geändert, dass die Solarfläche östlich des Hackschnitzelheizwerks entfällt.

Beschluss (einstimmig)

1.13 Behandlung privater Einwendungen – Einwand 5

Auch im Einwand 5 wird die Lärmbelästigung und Verkehrslage angesprochen. Es wird weiterhin auf die Wertminderung und ein Standortkonzept verwiesen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss (einstimmig)

1.14  Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Marktgemeinderat hat mit Beschlüssen im Juni 2023 und Juli 2023 die Änderung des Flächennutzungsplans für die Bereitstellung von Flächen mit Versorgungsanlagen beschlossen. Für die 9. Änderung des Plans gingen die vorher genannten Stellungnahmen ein. Der Marktgemeinderat hat sich mit den Stellungnahmen auseinandergesetzt und notwendige Abwägen getroffen. Die nun vorliegende Planung kann nun für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger ausgelegt werden.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Planfassung vom November 2023 gebilligt und die Verwaltung mit der förmlichen Verfahrensbeteiligung.

2.   Behandlung der Anträge, Wünsche und Anregungen aus den Bürgerversammlungen

Dem Marktgemeinderat liegen die Anträge aus den Bürger- und Ortsteilversammlungen vor. Bürgermeister Pröbst berichtet über den aktuellen Sachstand der jeweiligen Anträge. Diese werden, wenn sie noch nicht als erledigt eingestuft werden, im Frühjahr im Marktgemeinderat behandelt.

Es wurde unter anderem folgende Themen auf den Bürgerversammlungen angesprochen:

  • Straßenbeleuchtung in Pesenlern
  • Ein Wunschzettelweihnachtsbaum
  • Ausbau der Straßenlaternen innerorts
  • Aufstellung von Messtellen innerorts
  • Begehung in Auerbach zum Hochwassergutachten
  • Richten des Bürgersteigs an der Pesenlerner Straße
  • Tempo 30 Zone für Thenn
  • Neue Glas- und Papiercontainer
  • Erneuerung einer Lampe auf dem Kreuzweg zum Nikolaiberg
  • Trainingsmöglichkeiten für Dance United
  • Verlängerung der Öffnungszeit des Wochenmarkts
  • Erhöhung der Gewerbesteuer

3.  Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Der Marktgemeinderat hat Rauchmelder für das Haus für Kinder in Auftrag gegeben.

4.  Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

Bürgermeister Pröbst berichtet aus der Sitzung des Bildungs- und Kulturausschusses, des Haupt- und Finanzausschuss und des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr. Neben den Berichten des Schulleiters und des Vorsitzenden wurde über den Kultursommer berichtet. Im Haupt- und Finanzausschuss lag der Fokus auf dem Haushalt 2024. Im Bauausschuss wurde über diverse Bauanträge entschieden.

5.  Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 22.11.2023

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

6.  Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Die Förderungen des Freistaates Bayern für den schulischen Ganztag und die Kinderbetreuung sind zu gering. Die Defizite steigen kontinuierlich an.
  • Es wird WLAN in der Strogenhalle und dem Trachtenstadl installiert. Das Volumen richtet sich entsprechend nach der Nutzung.
  • Die Ortsdurchfahrt Wartenberg ist wieder freigegeben. Eine Nachjustierung der Ampelschaltungen ist in ca. 2 Monaten möglich. Die noch fehlenden Arbeiten werden im Frühjahr erledigt.
  • Die Fördermittel für den Breitbandausbau stehen durch den Bund nicht mehr zur Verfügung. Es wird ein Umstieg in das bayerische Landesprogramm geprüft.

Aus dem Gremium werden keine Anfragen gestellt.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mittwoch, 23. November 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 22. November 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden im Trachtenstadl des VTV Wartenberg. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung.

1. Jahresrechnung 2022

1.1 Vorlage Bericht

Das Gremium hat die Jahresrechnung 2022 mit Bericht, unterschiedlichen Aufstellungen und der Haushaltsrechnung erhalten.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Jahresrechnung 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen.

1.2 Beschlussfassung zu Haushaltsüberschreitungen

Bei 67 geringfügigen Haushaltsüberschreitungen kann der 1. Bürgermeister in eigener Zuständigkeit entscheiden. Bei 9 Haushaltsstellen, z.B. bei der Schulsozialarbeit oder dem Quartierskonzept Nahwärme, liegen darüberhinausgehende Überschreitungen vor, über die der Marktgemeinderat Beschluss fassen muss. Es liegen außerdem Überschreitungen bei Verrechnungsstellen, z.B. Abschreibung und Verzinsung vor. Alle Haushaltsüberschreitungen konnten durch Mittelbereitstellungen von Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gedeckt werden.

Beschluss (17:1):

Der Marktgemeinderat hat den Haushaltsüberschreitungen Zustimmung erteilt.

1.3 Beschlussfassung zu Haushaltsresten

Unterschiedliche Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2022 nicht abgeschlossen oder es werden keine Mittel im Haushalt 2023 veranschlagt. In diesen Fällen wird die Bildung von Haushaltsresten veranschlagt. Haushaltsreste aus den Vorjahren können aufgelöst werden.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Festsetzungen der Haushaltsreste beschlossen.  

2. Antrag auf Zuschuss des KulturMarkt Wartenberg e.V.

Der Verein KulturMarkt Wartenberg hat für das Ferienprogramm einen Graffiti-Workshop für 11 Kinder über 2 Tage veranstaltet. Es entstand ein Defizit von 1596,88 Euro. Der KulturMarkt bittet um einen Zuschuss von 1.000 Euro. Der Wittelbacher Verein hat sich im Dezember 2022 aufgelöst. Nach dem Ende des Liquidationsjahr steht das restliche Vermögen dem Markt Wartenberg zur Verfügung. Aus diesem wird der Zuschuss finanziert.  

Beschluss (17:1):

Der Marktgemeinderat hat dem Zuschuss zugestimmt.

3. Bauleitplanung Windenergie Auerbach - Verfahrenseinstellung

Der Marktgemeinderat hat am 01.02.23 einen Aufstellungsbeschluss zur 7- Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans „SO Windenergie Auerbach“ gefasst. Der „Bürgerentscheid Windenergie Auerbach“ hat sich in seiner Abstimmung am 8. Oktober gegen die Fortführung des Projektes entschieden. Das Bauleitplanverfahren wird dementsprechend eingestellt.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Einstellung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans für die Windenergie Auerbach beschlossen.

4. Standortanalyse PV-Freiflächenanlagen – weiteres Vorgehen

Es wurde bereits in der nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats über die Standortanalyse und das weitere Vorgehen entschieden. In der Sitzung wurde das Vorhaben abgelehnt. Auf Wunsch eines Marktgemeinderatsmitglieds und nach Prüfung der Verwaltung wurde der Punkt nun nochmals auf die Tagesordnung gesetzt. Im ersten Schritt geht es darum die Eigentümer möglicher Grundstücksflächen für PV-Freiflächenanlagen zu einer Informationsveranstaltung einzuladen.

Beschluss (10:9):

Der Marktgemeinderat hat zugestimmt die weiteren Schritte einzuleiten.

5. Berufung der Mitglieder für den Seniorenbeirat Wartenberg

Im Oktober 2023 fand ein Treffen der interessierten Seniorinnen und Senioren für den Seniorenbeirat mit dem 1. Bürgermeister und den Seniorenreferenten statt. Es wurde sich zur Gründung eines Seniorenbeirats entschlossen. Entsprechend der Satzung besteht der Seniorenbeirat aus mind. 7 max. 10 Mitgliedern. Die interessierten Personen liegen dem Gremium vor und werden als Beisitzer vorgeschlagen. Die Dauer der Mitgliedschaft im Seniorenbeirat beträgt fünf Jahre. Nach der heutigen Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat muss innerhalb von 60 Tagen die Konstituierung der Sitzung stattfinden. In dieser wird ein Vorsitzender, eine Stellvertretung und eine Schriftführerin/Schriftführer mit einfacher Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Unterstützung erhält der Seniorenbeirat von der Marktgemeinde Wartenberg. Sitzungs- und Tagungsräume werden zur Verfügung gestellt. Auch die für die Erledigung der Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. 

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Beisitzer für den Seniorenbeirat berufen.

6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es liegen keine zu veröffentlichen Beschlüsse vor.

7. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

Bürgermeister Pröbst berichtet aus der Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss vom 13.11.23. Es wurde über den Bebauungsplan in Auerbach (3. und 4. Änderung) diskutiert und über den Bebauungsplan am Zieglerweg beschlussgefasst. Außerdem wurde über verschiedene Bauanträge entschieden. In der Sitzung des Wasserzweckverbands am 21.11. wurde u.a. über die Jahresrechnung beraten.

8. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.10.23

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

9. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Der Markt Wartenberg erhält eine BayKiBiG-Sonderzahlung für die Kindertageseinrichtungen.
  • Der Gehweg in der Pesenlerner Straße ist fertig asphaltiert.
  • Bei der Fertigstellung der Strogenstraße gab es durch den starken Regen am Wochenende Probleme. Die Freigabe am 8.12. wird aber aller Voraussicht nach gehalten werden können.
  • Die Submission der Strompreise für die kommenden drei Jahre ist erfolgt und stellt eine Entlastung für den Haushalt dar.

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:

  • Es wird nach einer Besichtigung des Kirchturms gefragt. Bürgermeister Pröbst wird dies organisieren.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mittwoch, 25. Oktober 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 25. Oktober 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden in der Aula der Marie-Pettenbeck-Schule Wartenberg. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung.

1, Integriertes Mobilitätskonzept zur Erreichbarkeit der Ortsmitte; Vorstellung der Ergebnisse und Maßnahmenpläne

Dem Marktgemeinderat wurde in der Sitzung die Ergebnisse der Bestandsaufnahme des integrierten Mobilitätskonzept zur Erreichbarkeit der Ortsmitte vorgestellt. Der Bestand wurde bewertet, analysiert und Lösungsansätze und Maßnahmen vorgeschlagen. Ein Maßnahmenplan mit Kostenschätzung wurde ebenfalls aufgezeigt. Das Mobilitätskonzept ist ein Modul des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und wird von der Regierung von Oberbayern im Rahmen der Städtebauförderung gefördert. Neben dem Fußverkehrsnetz wurde der Busverkehr, die Stellplatzsatzung und der fließende Verkehr untersucht. Außerdem wurden verschiedene Szenarien für den Marktplatz, Sperrung oder Einbahnstraßenregelung, beleuchtet.

2. Vorstellung der Kalkulation der Friedhofsgebühren

Entsprechend der Kommunalen Abgabenordnung (KAG) sollen die Gebühren kostendeckend festgesetzt werden. Der Kalkulationszeitraum darf höchstens vier Jahre umfassen. Der letzte Gebührenzeitraum lief von 2019 bis 2022. Die Verwaltung hat nun eine neue Kalkulation durchgeführt. Als Grundlage dient die Nachkalkulation des Zeitraums 2019 – 2022 und die Vorauskalkulation für die Jahre 2023 – 2026. Die Nachkalkulation hat Fehlbeträge ergeben. Ab 2021 war keine Gebührenschwankungsrücklage mehr verfügbar. Der Fehlbetrag von rund 61.000 Euro wird in den nächsten Kalkulationszeitraum vorgetragen. Für die Vorkalkulation wurden verschiedenen Annahmen getroffen. Investitionen in die Friedhofsmauer oder eine neue Aussegnungshalle, die ursprünglich angedacht waren, wurden nicht berücksichtigt. Kalkulatorische Abschreibung, Verzinsung und ein kalkulatorischer Zinssatz (4%) fanden Eingang in die Kalkulation. Ebenfalls wurde die Neuanlage von Gräben und Stellen berücksichtigt.

Preise pro Jahr ab dem Inkrafttreten:

  • Einzelgräber 71,50 Euro
  • Familiengräber 115,10 Euro
  • Urnenerdgräber 121,10 Euro
  • Urnenwandgräber/Stelen 224,10 Euro
  • Baumgräber 30,30 Euro
  • Ehrengräber/Gruft 169,90 Euro

Beschluss (13:3):

Der Marktgemeinderat hat die Neukalkulation beschlossen.

2.1  Neuerlass der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung des Marktes Wartenberg (Friedhofs- und Bestattungssatzung)

Die Friedhofssatzung aus dem Jahr 2019 muss an die aktuellen Anforderungen des Bestattungsrechts und örtliche Gegebenheiten angepasst werden. Aufgrund zahlreicher Änderungen in den letzten Jahren soll die Struktur der Satzung verändert werden. Die Inhalte werden nach rechtlichen Themen strukturiert.

Beschluss (13:3):

Der Marktgemeinderat hat die vorliegende Satzung beschlossen.

2.2 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtung des Marktes Wartenberg sowie für die damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Die Anpassung der Bestattungsgebühren wurde durch den Marktgemeinderat beschlossen. Die Friedhofsgebührensatzung muss entsprechend angepasst werden. Durch die Neustrukturierung der Friedhofssatzung muss auch die Gebührensatzung neu gestaltet werden.

Beschlüsse (13:3):

Der Marktgemeinderat hat die vorliegende Satzung beschlossen.

3. Pflegekrisendienst

Die Beteiligung am Pflegekrisendienst wurde bisher durch den Marktgemeinderat abgelehnt. Im Juli 2023 wurde die Gemeinde seitens des Landkreises erneut angefragt, ob sie sich am Pflegekrisendienst für die Jahr 2024 und 2025 beteiligen möchte, damit dieser erfolgreich weitergeführt werden kann. Es entstehen Kosten pro Einwohner von 1 Euro.

Beschlüsse (12:4):

Der Marktgemeinderat hat die Teilnahme am Pflegekrisendienst abgelehnt.

4. Antrag Stellplatz für Wohnmobile

Viele andere Gemeinden weisen bereits Wohnmobil-/Campervan-Stellplätze für Reiseaufenthalte aus. Die Bewertung in den Camping Apps ist gut. Der Ort, Sehenswürdigkeiten und Versorgungsmöglichkeiten werden ausgewiesen. Neben der Attraktivitätssteigerung nimmt die Gemeinde auch die Gebühren für die Stellplätze ein. Ein zentrumsnaher Platz erscheint sinnvoll.

Beschlüsse (11:5):

Der Marktgemeinderat hat beschlossen Lösungen auszuarbeiten. Diese sollen dann dem Gremium wieder vorgelegt werden.

5. Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung Bayerisches Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2024

Der Markt Wartenberg plant für das Jahr 2024 eine Bedarfsanmeldung für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm bei der Regierung von Oberbayern. Folgende Einzelmaßnahmen sollen nach Rücksprache gemeldet werden: Sanierungsberatung, Sanierungsbebauungsplan Nikolaiberg/Marktplatz, Umsetzung Barrierefreiheit/Mobilitätskonzept Ortsmitte, Öffentlichkeitsarbeit „Tag der Städtebauförderung“. Insgesamt belaufen sich die förderfähigen Ausgaben für das Jahr 2024 auf rund 200.000 Euro. Entsprechend der Richtlinie wird pro Einzelmaßnahme 60 % der förderfähig festgelegten Ausgaben nach Einreichung eines Zuwendungsantrags erstattet.  

Beschlüsse (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Bedarfsanmeldung für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm vorbehaltlich der noch durchzuführenden Haushaltsberatungen beschlossen.

6. Hundewiese – Sachstandsbericht

Eine Gruppe aus interessierten Hundehaltern hat sich im Frühjahr 2023 gebildet. Diese hat eine Satzung erarbeitet, die auch bereits vom Finanzamt genehmigt wurde. Im nächsten Schritt soll ein Verein gegründet werden, dem dann seitens der Gemeinde ein Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann. Neben der Satzung wird auch eine Platzordnung erstellt, die die Nutzungsvoraussetzungen festlegt.

Der Marktgemeinderat muss noch folgende Fragen klären:

  • Soll die Mitgliedschaft im Verein die Voraussetzung für die Nutzung der Wiese sein? Diese Fragestellung obliegt dem Verein.
  • Ist es dem Verein überlassen, ob und welchen Jahresbeitrag er von Mitgliedern verlangt? Diese Fragestellung obliegt dem Verein.

Nach der Vereinsgründung wird dem Verein ein Grundstück zur Verfügung gestellt und ein entsprechender Pachtvertrag ausgestaltet. Beginn ist jederzeit möglich. Der Zuschussantrag für den Zaun sollte noch im Jahr 2023 gestellt werden, um diesen in den Haushalt 2024 einarbeiten zu können.

 

8. Marie-Pettenbeck-Schule – Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung der Machbarkeitsstudie

In der Marktgemeinderatssitzung im September wurde die Machbarkeitsstudie vorgestellt. Am 16.10. wurde diese ebenfalls im Mittelschulverband vorgestellt und darüber Beschluss gefasst. Es wurde der vorgelegten Planung zugestimmt und der Verbandsvorsitzende damit beauftragt weitere Schritte in die Wege zu leiten.

Beschlüsse (einstimmig):

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Planung zu und beauftragt den 1. Bürgermeister Christian Pröbst die weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.

8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Bürgermeister Pröbst gibt bekannt, dass die Entsorgung des Aushubs vom neuen Baugebiet vergeben wurde. Außerdem wurde dem Beitritt der EVE in die Energieallianz Bayern zugestimmt. Das Hochwasserschutzkonzept für Pesenlern wurde begonnen zu planen und die Freiflächenpotential-Standortanalyse wird nicht weiter verfolgt.

9. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

Bürgermeister Pröbst berichtet aus der Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss vom 16.10.2023. Es wurde über verschiedene Bauanträge entschieden.

Bürgermeister Pröbst berichtet über die Sitzung des Mittelschulverbandes Wartenberg vom 16.10.2023. Es wurde die Machbarkeitsstudie zur Sanierung/zum Umbau vorgestellt. Außerdem gab es einen Bericht des Schulleiters und des Vorsitzenden.

10. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 04.10.23

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

11. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Das LEADER Programm wird bald beginnen.
  • Rund 40 Bürgerinnen und Bürger wurden angeschrieben, da die Laternen an ihren Grundstücken nicht zugänglich sind.

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:

  • Es wird darum gebeten die Hausnummern sichtbar zu machen.
  • Es wird darum gebeten die Notrufnummern auch in der neuen Ortsbroschüre aufzunehmen.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mittwoch, 4. Oktober 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 4. Oktober 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung.

1. Besetzung des Referentenamtes für Jugend

Das Referentenamt für Jugend muss neu besetzt werden. Simon Grandinger hat sein Amt niedergelegt. Aus diesem Anlass muss der Posten neu vergeben werden. Die Besetzung mit zwei Referenten sollen beibehalten werden.

Als neuer Referent wird vorgeschlagen: Thomas Furtner

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat beschlossen das freigewordene Amt mit Thomas Furtner zu besetzen.  

2. Straßennamen Kleinfeld West

Aufgrund des neuen Baugebiets Kleinfeld West werden zwei neue Straßennamen benötigt. Für die Ringstraße wird „Keltenring“ vorgeschlagen. Dieser Name bietet sich thematisch aufgrund der Keltenfunde in der Nähe an. Die Straße Nord-Süd soll „Ludwigstraße“ heißen. Dieser Vorschlag war schon einmal in der näheren Auswahl. Im Laufe der Diskussion werden weitere Vorschläge eingebracht. Hierzu zählen unter anderem: Rebhuhn Straße, Brachvogelstraße, Günter-Rilke-Straße. 

Beschlüsse:

Der Marktgemeinderat hat die Namen „Keltenring“ einstimmig beschlossen.

Der Marktgemeinderat hat den Namen „Günter-Rilke-Straße“ mit 10:9 beschlossen.

 

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Bürgermeister Pröbst gibt bekannt, dass zwei Spenden u.a. von einem Konzert beim Kultursommer angenommen wurde. Außerdem wurde ein Auftrag für eine Straßenbeleuchtung vergeben.

4. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

Bürgermeister Pröbst berichtet aus der Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss vom 18.09.23. Es wurde über die Verkehrssicherheit in der Martin-von-Deutinger-Straße gesprochen.  In der Sitzung wurde über das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) diskutiert. Außerdem wurde über eine Anfrage zur Änderung Bebauungsplan „Pesenlerner Straße“ gesprochen und über weitere Bauanträge entschieden.

6. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 04.09.23

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

7. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 13.09.23

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

8. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Die Lampen „Am Wäldchen“ sind derzeit defekt. Der Defekt ist bekannt und die Fehlersuche läuft.
  • Die Bauarbeiten an der Strogenstraße schreiten gut voran. Der Abschnitt zwischen Sonnenhof und Penny wird am 5.10. freigegeben.
  • Eine Information zum Sachstand Nahwärmekonzept wird per E-Mail versendet.

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:

  • Es wird eine Alternative zur Strogenhalle als Ort für Sitzungen geprüft, z.B. die Aula der Schule, um Sportveranstaltungen nicht zu blockieren.
  • Das Schutzgeländer am Pfarrkinderhaus ist derzeit nicht angebracht. Es wird nach der Bauphase wieder montiert.
  • Der Sachstandsbericht zur Hundewiese wird in der nächsten Marktgemeinderatssitzung auf der Tagesordnung stehen.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Was schreibt die Presse?

Moosburger Zeitung:Bürgerversammlung Auerbach
Moosburger Zeitung:Schulverband will An- und Umbau
Merkur:Bürgerversammlung in Auerbach
MerkurGräber werden teurer

 

Mittwoch 13. September 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 13. September 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung. Der bedankt sich für die Gastfreundschaft beim Trachtenverein

1. Gigabitförderung des Bundes 2.0; Vorstellung des Ergebnisses des Markterkundungsverfahrens, Vorstellung der Kostenkalkulation, vorläufiger Förderantrag und Durchführung des Auswahlverfahrens

Zur Verbesserung der Breitbandversorgung hat der Markt Wartenberg das Gigabit-Förderverfahren des Bundes nach dessen Richtlinie durchgeführt. Neben dem notwendigen Branchendialog wurde auch das formelle Markterkundungsverfahren entsprechend der Richtlinie abgeschlossen.

Die Meldungen der Telekommunikationsunternehmen wurden ausgewertet. Rückfragen an die Unternehmen wurden gestellt. Es sind 173 Adressen förderfähig. Die Wirtschaftlichkeitslücke hängt von der vorhandenen Infrastruktur und den anbietenden Telekommunikationsunternehmen abhängig. Pro Hausanschluss muss mit 7.000 und 11.000 Euro kalkuliert werden. Die Gesamtausgaben liegen demnach zwischen rund 1,2 Millionen und 1,9 Millionen Euro. Der Eigenanteil des Marktes beträgt 10 %.

Entsprechend der Brechung des Projektträgers liegen die Kosten in Wartenberg bei 9.000 Euro pro Hausanschluss. Daraus ergeben sich Gesamtausgaben in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Die Förderquote des Bundes beträgt 50 %, die der bayerischen Kofinanzierung 40 % (Antragsstellung nach Auswahlverfahren durch den Bund möglich). Die restlichen 10 % fallen auf den Markt Wartenberg.

Eine mögliche Realisierung erfolgt im Zeitraum zwischen zwei bis vier Jahren durch den Netzbetreiber. Der Anschluss wird dabei bis zum Haus gelegt.

Beschlüsse (einstimmig):

Beschluss 1: Der Marktgemeinderat hat beschlossen den Antrag auf Zuwendung der Bundesmittel für 173 Adressen zum Glasfaserausbau entsprechend der Richtlinie zu stellen.

Beschluss 2: Unter Vorbehalt der Bewilligung des Beschlusses 1 hat der Marktgemeinderat beschlossen ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers durchzuführen. Losbildung und mögliche Grenzen der Wirtschaftlichkeitslücke fließen in die Ausschreibungsunterlagen ein.

2. Vorstellen Machbarkeitsstudie Umbau Marie-Pettenbeck Schule

Im Rahmen der Sitzung wurde dem Gremium die Machbarkeitsstudie für die Marie-Pettenbeck Schule vorgestellt. Der aktuelle Entwurf sieht eine Sanierung und Neubau in verschiedenen Abschnitten vor. Der Charakter der Schule wird dabei nicht komplett verändert. Leistungsfähige Bereiche bleiben erhalten. Im Rahmen der Studie wurde die Umgebung, das Bestandsgebäude und der zukünftige Flächenbedarf für die Grund- und Mittelschule analysiert. Es sind insgesamt rund 7.000 Quadratmeter notwendig. Um den Anforderungen an den heutigen Schulalltag gerecht zu werden, müssen neue Konzepte mit offenen Lernzonen, Raumverbindungen und die Schaffung von Clustern berücksichtigt werden. Der Umbau bei laufendem Betrieb ist eine Herausforderung. Es soll möglichst wenig Lärmbeeinträchtigung für die Schulfamilie entstehen. Einer Dachbegrünung und PV-Anlage steht nichts im Wege. Ebenso sind Barrierefreiheit und Brandschutzauflagen in das Konzept eingearbeitet. Auch die Außen- und Verkehrsflächen sind in die Planungen integriert.

Im nächsten Schritt werden die Besitzverhältnisse zwischen dem Mittelschulverband und dem Markt Wartenberg geklärt. Im weiteren Verlauf sind dann beispielweise auch Fragen hinsichtlich der jeweiligen Kostenbeteiligung zu klären.

2.   2. Änderung der Zweckvereinbarung Obdachlosenunterkunft Nikolaibergstraße 1

In der Zweckvereinbarung wurde das monatliche Entgelt für die Nutzung der Liegenschaft in der Nikolaibergstraße 1 mit einem festen Betrag ausgewiesen und pauschal von der VG bezahlt. Der Markt Wartenberg hat in Folge der gestiegenen Energiekosten beantragt den monatlichen Betrag in ein Nutzungsentgelt und Nebenkosten aufzusplitten. Die Zweckvereinbarung wird dementsprechend angepasst. Die Zustimmung der Gemeinden Langenpreising und Berglern liegen vor.  

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Änderung der Zweckvereinbarung beschlossen.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

  • Bürgermeister Pröbst gibt bekannt, dass aus den letzten beiden Sitzungen nichts bekanntgegeben werden muss

5. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

  • Bürgermeister Pröbst berichtet aus der Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss vom 24.07.23. Es wurde über diverse Bauanträge entschieden.

 

6. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 19.07.2023

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

7. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Die Bauanträge „Am Burggraben“ wurden zurückgezogen.
  • Ein Landwirt hat die Erde, die bei der Erschließung des Kleinfeld Westes ausgebaggert wurde, gegen eine sehr geringe Entschädigung entsorgt.

 

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:

  • Es wurde die Anfrage nach der Sanierung des Parkplatzes an der Sparkasse gestellt. Diese ist bereits in die Wege geleitet. Sie kann nur in Zusammenarbeit mit der Sparkasse erfolgen und soll bis zum Nikolausmarkt abgeschlossen sein.
  • An der Herzog-Otto-Straße sind beim Aufmachen des Asphalts geringe Belastungen im Boden festgestellt worden. Diese werden nun untersucht. Anschließend erfolgt eine fachgerechte Entsorgung.
  • Es wird eine Rückfrage zum Trinkbrunnen gestellt.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Montag 5.September 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 04. September 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur notwendigen Sondersitzung des Marktgemeinderats form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung. Der Marktgemeinderat gedenkt Walter Huber.

1. Bürgerentscheid Windenergie Auerbach; Genehmigung der Gestaltung des Stimmzettels

Die Vorbereitung für den Bürgerentscheid Windenergie Auerbach laufen. Dieser findet am 08.10.2023 zusammen mit den Landtags- und Bezirkstagswahlen statt. Es wurde ein Stimmzettel entworfen und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

Entsprechend der Bürgerentscheidsatzung muss dieser vom Marktgemeinderat genehmigt werden. Auf dem Stimmzettel ist die vom Marktgemeinderat beschlossene Fragestellung („Sind Sie dafür, dass der Markt Wartenberg das eingeleitete Bauleitplanverfahren „Sondergebiet Windenergie Auerbach“ fortführt?“) abgedruckt. Weitere Angaben sind unzulässig.

Beschluss (einstimmig; 15:0):

Der Marktgemeinderat hat den Stimmzettel genehmigt.

2. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Er bittet um Vorschläge für Straßennamen für das neue Baugebiet.
  • Er bittet um Vorschläge für Ehrungen auf der Bürgerversammlung.

Aus dem Gremium werden keine Anfragen gestellt.

Mittwoch, 19. Juli 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 19. Juli 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung.

1. Vorstellung der BayernHeim GmbH

Dem Gremium wird die BayernHeim GmbH des Freistaates Bayern im Rahmen der Sitzung vorgestellt. Die staatliche Wohnungsbaugesellschaft wurde 2018 gegründet und hat das Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Wohnportfolio ist breit gefächert, Barrierefreiheit aber in allen Objekten eine Grundvoraussetzung. Die Berechnung der Mieten erfolgt anhand einer „Einkommensorientierten Förderung (EOF)“ in drei Stufen. Der Austausch und Kontakt mit der Gemeinde sind sehr eng. Das neue Baugebiet Kleinfeld West wurde bereits analysiert und die Ergebnisse dem Gremium vorgestellt. Eine Tiefgarage kommt nicht Betracht. Angedacht sind rund 90 Wohneinheiten. Es soll eine Durchmischung aller Alters- und Einkommensgruppen erfolgen. Auch ein Betreutes Wohnen kann integriert werden.

Im Rahmen der sich anschließenden Fragerunde wurde noch auf den Stellplatzschlüssel, die zu schaffenden Kindergartenplätze, Miet- und Kaufoptionen und die Höhe der Gebäude eingegangen.    

2. Durchführung eines Ratsbegehrens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Auerbach

Mit der Durchführung eines Ratsbegehrens am 08. Oktober 2023 soll die Bürgerschaft eingebunden werden. Die dazu notwendige Satzung wurde ebenfalls vom Marktgemeinderat beschlossen. Die formellen und materiellen Voraussetzungen für das Ratsbegehren liegen vor.

Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass der Markt Wartenberg das eingeleitete Bauleitverfahren „Sondergebiet Windenergie Auerbach“ fortführt?“

Seitens der Bürgerinitiative-Wartenberg wurden drei Änderungsvorschläge unterbreitet. Die Verwaltung hat die Änderungsvorschläge rechtlich bewertet:

  • Es handelt sich nicht um eine formell oder materiell zu berücksichtigende Eingabe (Bürgerentscheid, Bürgerbegehren), da die formellen Voraussetzungen (Antrag, Unterschriften) fehlen.
  • Eine Entscheidung muss nicht getroffen werden. Das Gremium muss sich lediglich mit der Eingabe befassen.
  • Grundsätzlich ist eine Änderung der Fragestellung noch möglich. Es müssen jedoch alle bereits genehmigten Unterlagen, z.B. Stimmzettel, erneut zur Prüfung dem Innenministerium und Landratsamt vorgelegt werden, was fristgerecht nicht mehr möglich ist, um ein Ratsbegehren am 8. Oktober zu gewährleisten.
  • Die Fragestellungen sind nicht zulässig, da sie zu weit und offen formuliert sind.

Beschluss (17:3):

Der Marktgemeinderat hat die Fragestellungen abgelehnt und seinen Beschluss vom März 2023 mit der darin enthaltenen Fragestellung bestätigt.

3. Bauleitplanung;  9. Änderung des Flächennutzungsplans – geänderter Aufstellungsbeschluss

Um den Wartenberger Bürgerinnen und Bürger eine Versorgung mit Nahwärme zu ermöglichen, wird ein Heizwerk und Solaranlagen benötigt. Für die Planungen sind bestimmte Grundstücke vorgesehen. Die Planung muss nun auch Einzug in den Flächennutzungsplan finden. Aufgrund neuer Erkenntnisse muss die ursprünglich geplante Fläche nach Ostern erweitert und die Nutzung angepasst werden. Die derzeitige Darstellung als „Fläche für Gemeinbedarf“ wird herausgenommen. Es erfolgt eine Darstellung als „Fläche für Versorgungsanlagen“. Dem Gremium wird die Änderung anhand eines Lageplans erklärt. 

Beschlüsse:

Der Marktgemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss vom 13.06. um die notwenige Fläche ergänzt (17:3).

Der Marktgemeinderat hat die 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit der oben genannten Nutzungsänderung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt das Beteiligungsverfahren durchzuführen (17:3).

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

  • Bürgermeister Pröbst gibt die Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung bekannt, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist. Es wurden u.a. ein Rahmenvertrag für den Straßenunterhalt vergeben und eine Spende für das Haus für Kinder angenommen.

5. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

  • Bürgermeister Pröbst berichtet aus der Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses:
    • Es wurde das städtebauliche Konzept zur Barrierefreiheit vorgestellt.
    • Es wurde über verschiedene Bauanträge entschieden.
  • Bürgermeister Pröbst berichtet aus der Sitzung des Kultur- und Bildungsausschusses:
    • Es wurde über den Kultursommer berichtet.
    • Es wurde über die Kita-Einschreibung berichtet.
  • Bürgermeister Pröbst berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:
    • Es wurde über die aktuelle Haushaltssituation gesprochen.
    • Es wurde die Niederschrift genehmigt.  
  • Bürgermeister Pröbst berichtet aus der Sitzung des Mittelschulverbandes:
    • Es erfolgten Berichte des Schulleiters und des Vorsitzenden.
    • Es wurde Beschluss über die Jahresrechnungen und die Haushaltsüberschreitungen gefasst.  

6. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 13.06.2023

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

7. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Die Gemeinde hat an der Ausschreibung zur Umstellung der Rettungsdienste von analog auf digital teilgenommen.

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:

  • Es erfolgt die Rückfrage nach Erbpachtmöglichkeiten im neuen Baugebiet.
  • Es wird über den Design-Wettbewerb berichtet.
  • Es wird ein Sachstandsbericht zum Online-Museum gegeben.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Dienstag, 13. Juni 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 13. Juni 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung. Es wird beschlossen TOP 5 und TOP 6 zu tauschen. Es wird zuerst über TOP 5 und dann 6 beraten. Pröbst gratuliert Marktgemeinderat Straßberger zu seiner Professur.  

1.  2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebibliothek des Marktes Wartenberg (Bibliotheksgebührensatzung)

In der 1. Änderungssatzung wurden die Gebühren für Familien- und Partnerausweise gestrichen, da der Arbeitskreis sich dafür ausgesprochen hatte für die Onleihe separate Gebühren zu erheben. Erwachsene und Kinder sollten dementsprechend getrennte Gebühren bezahlen und Kinder weiterhin einen uneingeschränkten Zugang zur Onleihe erhalten. In der Zwischenzeit hat sich allerdings herausgestellt, dass keine extra Gebühren für die Onleihe erhoben werden können. Sie ist für alle nutzbar. Eine Familien- und Partnergebühr wäre daher familienfreundlicher und soll wieder eingeführt werden. Durch das Inkrafttreten der 1. Änderungssatzung ist eine Schieflage der Gebührenstruktur bis zum Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung entstanden. Es muss deshalb eine Übergangsregelung beschlossen werden.

Beschluss (13:8):

Der Marktgemeinderat hat der Bibliotheksgebührensatzung und der Übergangsregelung zugestimmt.

 

2. Berufung der Mitglieder des Abstimmungsausschusses für das Ratsbegehren „Windenergieanlage bei Auerbach“

Der Marktgemeinderat Wartenberg hat die Durchführung eines Ratsbegehrens zum Thema „Fortführung des eingeleiteten Bauleitverfahrens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Auerbach an der Landtags- und Bezirkstagswahl am 8. Oktober 2023 beschlossen.

Um ein endgültiges Abstimmungsergebnis feststellen zu können, ist die Einrichtung eines Ausschusses erforderlich. Mitglieder sind der Abstimmungsleiter (Vorsitzender) und vier Beisitzer (Berufung eines Stellvertreters). Bei der Berufung sind die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens und die im Marktgemeinderat vertretenen Parteien/Wählergruppen zu berücksichtigen.

Abstimmungsleiter ist der 1. Bürgermeister des Marktes Wartenberg. Bei einem Ratsbegehren kann kein Vertretungsberechtigter eines Bürgerbegehrens benannt werden. Dementsprechend sind die Parteien

  1. CSU
  2. Grüne
  3. FWG
  4. NMW

zu berücksichtigen. Sie müssen je einen Beisitzer und einen Stellvertreter nennen.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat für jede Gruppierung je einen Beisitzer und einen Stellvertreter benannt. Für die CSU wurde Prof. Dr. Markus Straßberger und Bernd Scheumaier berufen.

 

3. Bauleitplanung; 9. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluss

Um den Wartenberger Bürgerinnen und Bürger eine Versorgung mit Nahwärme zu ermöglichen, wird ein Heizwerk und Solaranlagen benötigt. Für die Planungen sind bestimmte Grundstücke vorgesehen. Die Planung muss nun auch Einzug in den Flächennutzungsplan finden.

 

Beschluss (17:4):

Der Marktgemeinderat hat die 9. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen mit dem Ziel die ausgewiesenen Flächen in eine Fläche für Versorgungsanlagen zu ändern. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.  

 

4. Defizitausgleich 2022, Pfarrkinderhaus Wartenberg mit Waldkindergartengruppe

Die Abrechnung des Defizits erfolgt pro Kalenderjahr. 2022 wurde mit einem Fehlbetrag von rund 152.000 Euro abgeschlossen. Laut Defizitvereinbarung mit dem Pfarrkinderhaus beträgt der Zuschuss für den ungedeckten Betriebsaufwand 100 %, jedoch max. 60.000 Euro. Der ungedeckte Betriebsaufwand liegt bei rund 136.000 Euro. Neben diesen Kosten werden auch bis zu 1.500 Euro an Kosten für Ersatzbeschaffungen, z.B. Einrichtungsgegenstände und Spielgeräte, und 2.500 Euro für Reparaturen, getragen.

Entsprechend der Abrechnung ergibt sich damit ein Ausgleichsbetrag von rund 64.000 Euro.  Abschlagszahlungen wurden nicht errechnet.

Die Abrechnung der Waldkindergartengruppe erfolgt separat. Auch hier gilt ein Defizitvertrag von max. 60.000 Euro des ungedeckten Betriebsaufwand. 50 % davon trägt die Klinik Wartenberg. Nach Verrechnung, auch der Abschlagszahlungen, ergibt sich eine Überzahlung in Höhe von rund 2.400 Euro. Diese wird von der Pfarrkirchenstiftung erstattet.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Übernahme entsprechend der Defizitvereinbarung beschlossen. Der Betrag wird ausbezahlt.

 

5. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Wartenberg auf Ausgabe von Freizeichen für 1 Maß Bier an die Seniorinnen und Senioren im Rahmen des Seniorentags des Volksfestes Wartenberg

Es wurde der Antrag gestellt, dass die FWG-Wartenberg Freizeichen für 1 Maß Bier an die Seniorinnen und Senioren am Seniorennachmittag ausgeben darf. Die Abrechnung soll direkt mit dem Festwirt erfolgen.

Im Zuge dessen wurde seitens der Gemeinde mitgeteilt, dass der Markt Wartenberg Veranstalter des Volksfestes ist und auch für den Seniorentag einlädt. Dementsprechend obliegt dem Markt Wartenberg die Entscheidung, ob und wie sich Dritte beteiligen können. Möglich wäre die Ausgabe durch den Markt Wartenberg. Die FWG könnte die entstandenen Kosten an den Markt Wartenberg erstatten. Eine Spendenquittung kann geprüft werden.

Die FWG-Wartenberg stimmte diesem Vorschlag im Vorfeld nicht zu und möchte den Kauf und die Ausgabe der Zeichen selbst vornehmen. Eine Werbung sei nicht das Ziel des Antrags.

Es wurden nach intensiver Debatte zwei Beschlüsse gefasst.

Beschluss 1 (ursprünglicher Antrag FWG):

Der Marktgemeinderat hat den Antrag mit 4:17 Stimmen abgelehnt.

Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat hat der Annahme einer Spende für die entstehenden Kosten für die Bierzeichen am Seniorennachmittag mit 20:1 Stimmen zugestimmt.

 

6. Antrag des Marktgemeinderatsmitglieds Michael Gruber auf Beratung zur „Senioreneinladung Volksfest 2023“

Es wurde in der letzten Sitzung des Marktgemeinderats die Beratung des Punktes „Senioreneinladung Volksfest 2023“ beantragt und um Aussprache gebeten. Es wurde dafür plädiert, dass die Seniorinnen und Senioren auch weiterhin beim Erscheinen einen Getränkegutschein erhalten.

Beschluss (9:12):

Der Marktgemeinderat hat den Antrag abgelehnt.

7. Haushalt 2023

Der Haushalt 2023 wird dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.

7.1 Beschluss über die Finanzplanung

Der Haushalt wurde vorgelegt. Über die Finanzplanung bis 2026 muss separat Beschluss gefasst werden.

Beschluss (13:8):

Der Marktgemeinderat hat dem Finanzplan zugestimmt.

7.2 Erlass der Haushaltssatzung

Nach intensiven Beratungen des Haushalts in verschiedenen Sitzungen des Marktgemeinderats, des Haupt- und Finanzausschusses und einer Klausur, wurde die Verwaltung beauftragt den Satzungsbeschluss mit den erarbeiteten Zahlen vorzubereiten.

Beschluss (13:8):

Der Marktgemeinderat hat die Haushaltssatzung beschlossen.

 

8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

  • Bürgermeister Pröbst gibt die Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung bekannt, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist. Es wurden die Namen für die Schöffen an den Landkreis übermittelt. Es wurde eine Spende für den Kultursommer angenommen.  

 

9. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

  • Bürgermeister Pröbst berichtet aus der Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses:
    • Es wurde über den Bebauungsplan Auerbach beraten.
    • Es wurde über die Stellungnahmen zum Bebauungsplan Zieglerweg beraten und der Satzungsbeschluss gefasst.
    • Es wurde der Umbau des Rathauses vorgestellt.
    • Es wurde über verschiedene Bauanträge beraten.

 

10. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 17.05.2023

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

 

11. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Pröbst zeigt Fotos der Feldlärchenfenster und dankt Simon Grandinger jun. für das Engagement und die Bilder.
  • Der Förderbescheid für den Gehweg an der Strogenstraße ist bei der Marktgemeinde eingegangen.
  • Bürgermeister Pröbst lädt zum Volksfestbesuch mit den Wartenbergern aus Hessen am Samstagabend ein.
  • Der 1. Bürgermeister berichtet von der Erschließung des Gewerbegebiet Thenn und Kleinfeld West. Er geht auch auf den Baufortschritt der Strogenstraße ein.

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:

  • Es wird über die hohen Gräser an Kreis- und Staatsstraßen berichtet.
  • Es wird nach dem Sachstand zum gemeindlichen Kindergarten im Hinblick auf die Trägerschaft gefragt.
  • Es wird eine Anfrage zum Wittelbacher Saal im Hinblick auf die Nutzung gestellt.
  • Es wird eine Anfrage zu den Autos auf dem TSV Parkplatz gestellt.

 

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Was schreibt die Presse?

Süddeutsche:Seniorentag
Süddeutsche:Kompromiss im zweiten Anlauf
Merkur:Bierzeichen-Theater
Merkur:Windrad-Einwände
Moosburger Zeitung:Marktrat beschließt den Haushalt
Moosburger Zeitung:Hitzige Debatte
Mittwoch, 17. Mai 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 17. Mai 2023
Öffentliche Sitzung


Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung.

1. Umbau Rathaus, Vorstellung der Entwurfsplanung
Dem Gremium wird die Planung für den Umbau des Rathauses vorgestellt. Der Umbau gliedert sich in drei Bauabschnitte. Begonnen wird mit den Arbeiten im Dachgeschoss, es folgen die Wohngeschosse, bevor abschließend das Erdgeschoss neu konzipiert wird. Die Umbauarbeiten sollen während des laufenden Betriebs stattfinden. Die Barrierefreiheit, insbesondere im Eingangsbereich, ist bei den Planungen berücksichtigt, genauso wie eine öffentliche Toilette. Ein Sitzungssaal für die Ausschüsse ist möglich. Ein großer Sitzungssaal kann aus Platzgründen nicht verwirklicht werden. Energetische Maßnahmen sind im Zuge des Umbaus nach aktuellem Stand nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber geprüft.


Mit dem heutigen Beschluss soll die Eingabeplanung an den dafür zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Im Anschluss wird dort weiter darüber beraten, bevor der Plan an das Landratsamt weitergeleitet wird. Entsprechend der aktuellen finanziellen Situation kann der Umbau in 2024 nicht realisiert werden. Ggf. ist ein Beginn der Maßnahmen in 2025 möglich.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Umbaumaßnahmen entsprechend der Entwurfsplanung beschlossen und an den Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen.


2. Flächennutzungsplan 7. Änderung (Windenergie) – Billigung der Planfassung;
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden (§3 Abs. 2 BauGB)

Der Markt Wartenberg möchte in Auerbach die Errichtung einer Windenergieanlage ermöglichen. Im derzeitigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Waldfläche ausgewiesen und soll durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplans als Fläche für Windenergie ausgewiesen werden. Dies hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 01.02.23 beschlossen. In der heutigen Sitzung wurde dem Gremium die Planfassung vom 17.05.23 inkl. Begründung und Umweltbericht vorgelegt. Der 1. Bürgermeister soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange beauftragt werden. Bis zum Ratsbegehren am 8. Oktober können Stellungnahmen eingereicht werden. Weitere Planungsschritte werden nicht unternommen. Die Informationen zur Planung werden aufbereitet und veröffentlicht, sodass sich alle Bürgerinnen und Bürger informieren können.

Beschluss (17:4):
Der Marktgemeinderat hat den oben geschilderten Sachverhalt beschlossen.


3. Richtlinien des Markts Wartenberg für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken an einkommensschwächere und weniger begüterte Personen (Sozialmodell)
Für das neue Baugebiet wurden Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigen Wohnbaugrundstücken an einkommensschwächere und weniger begüterte Personen (Sozialmodell) erarbeitet.

Beschluss (20:1):
Der Marktgemeinderat hat die vorliegende Richtlinie beschlossen.

4. Richtlinien des Marktes Wartenberg für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken (Ansiedlungsmodell)

Für das neue Baugebiet wurde außerdem eine weitere Richtlinie zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken (Ansiedlungsmodell) erarbeitet.

Beschluss (20:1):

Der Marktgemeinderat hat die vorliegende Richtlinie beschlossen.

5. 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Im Rahmen der Haushaltsberatungen und der notwendigen Konsolidierung hat der Marktgemeinrat in seiner letzten Sitzung die Reduzierung der Sitzungsgelder beschlossen. Hierzu ist es notwendig die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts anzupassen.

Beschluss (13:8):

Der Marktgemeinderat hat die vorliegenden Änderungen in der Satzung beschlossen

6. 1. Änderung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung der Kindertageseinrichtung des Marktes Wartenberg (Kindertageseinrichtungssatzung – KiTa-Satzung)

Um die Benutzungsregeln für das Haus für Kinder zu ändern, ist eine Anpassung der KiTa-Satzung erforderlich. Ergänzungen sind insbesondere bei der Aufnahme von integrativen Kindern und bei den Endzeiten der Kinderbetreuung aufgetreten.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die vorliegende Satzung beschlossen.

7. 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten) des Marktes Wartenberg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTa-Gebührensatzung)

Infolge der schwierigen finanziellen Situation des Marktes Wartenberg müssen alle Einnahmen und Ausgaben intensiv geprüft werden. Dies betrifft auch den defizitären Bereich der Kindertageseinrichtung Haus für Kinder Wartenberg. Auch in Zukunft soll die bestmögliche Förderung und Unterstützung von Familien erfolgen.

Die Ausgaben, insbesondere bei den Energiekosten, gefährden jedoch die hohe Qualität und Betreuung der Kinder, da die Einnahmen immer weniger Fixkosten der Einrichtung decken. Der Markt Wartenberg muss daher die Elternbeiträge erhöhen:

  • Ab 01.09.2023 um 23% (einschließlich der bereits beschlossenen Erhöhung)

Um die Gebühren entsprechend erhöhen zu können, ist eine Anpassung der Satzung notwendig.  

Beschlüsse:

a) Die Geschwisterermäßigung bleibt erhalten. (einstimmig)

b) Ab der 2. Umbuchung wird die Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro wiedereingeführt. (13:8)

c) Die Abrechnung der Gebühren in den Kindertageseinrichtungen wird von progressiv auf linear umgestellt. (11:10)

d) Die Gebühren werden ab dem 01.09.2023 um 17 % erhöht (6 % sind bereits beschlossen). (11:10)

e) Der Marktgemeinderat hat die vorliegende Satzung beschlossen. (11:10)

8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Marie-Pettenbeck-Schule (Grundschule) des Marktes Wartenberg (Mittagsbetreuungsgebührensatzung)

Im Rahmen der Haushaltsberatungen und der notwendigen Konsolidierung hat der Marktgemeinderat festgelegt die Übernahme der Personalkosten, die Rahmen der Ausgabe für das Mittagessen für die Mittagsbetreuung anfallen, nicht mehr komplett selbst zu tragen. Diese wird künftig weiterberechnet. Wichtig ist dem Gremium, dass die Fixkosten zukünftig anders organisiert werden. Die Gebührensätze und die Satzung müssen dementsprechend angepasst werden. Auch der Mittelschulverband wird miteinbezogen.

Beschlüsse:

a) Die Benutzungsgebühr wird auf 44,00 Euro bzw. 60 Euro angehoben. (13:8)

b) Die Staffel für das Mittagessen wird auf 20,00 Euro, 40 Euro, 60 Euro und 80 Euro angehoben. (12:9)

c) Der Marktgemeinderat hat die vorliegende Satzung beschlossen. (11:10)

9. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebibliothek des Marktes Wartenberg (Bibliotheksgebührensatzung)

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde ebenfalls beschlossen die Gebühren der Gemeindebibliothek anzupassen. Auch für diese Änderung ist eine Anpassung der dazugehörigen Satzung notwendig. Die Änderungen der Gebühren wurden mit dem dazugehörigen Arbeitskreis abgestimmt. Die Gebühr für die „Onleihe“ kann aus technischen Gründen derzeit nicht erhoben werden.

  • Kinderausweis 7,00 Euro
  • Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende 7,00 Euro
  • Seniorenausweis 7,00 Euro
  • Erwachsenenausweis 18,00 Euro
  • Ausweise für kurzfristige Besucher 6,00 Euro

Beschluss (12:9):

Der Marktgemeinderat hat die vorliegende Satzung beschlossen.

10. Medienzentrum – zukünftige Neueinstellungen in Ehrenamtspauschale oder geringfügige Beschäftigung

Nachdem das Arbeitsverhältnis mit der Leitung des Medienzentrums einvernehmlich beendet wurde und die Haushaltssituation sehr angespannt ist, sollen die Lohnausgaben des Medienzentrums angepasst werden. Ehrenamt oder geringfügige Beschäftigung sollen etabliert werden.

Die Ehrenamtspauschale liegt derzeit bei 840,00 Euro. Bis zu diesem Betrag sind alle Bezüge steuerfrei. Rein rechtlich wird mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit kein Arbeitsverhältnis begründet. Kündigungsschutz, Anspruch auf Urlaubstage und eine Jahressonderzahlung gelten nicht. Auch gibt es keinen Anspruch auf den Mindestlohn, da die Gemeinnützigkeit im Vordergrund und nicht finanzielle Gegenleistung steht.

In vielen anderen Gemeinden werden Ehrenamtliche bereits vielfach in Bibliotheken eingesetzt. Nur so ist eine Aufrechterhaltung oft überhaupt noch möglich.

Beschluss (18:3):

Der Marktgemeinderat hat die Ausweitung des Angebots durch ehrenamtliche Tätige im Medienzentrum aufgrund der angespannten Haushaltslage beschlossen.

11. Festlegung Pachtzins für landwirtschaftliche Flächen ab 01.10.2023

Alle landwirtschaftlichen Flächen, die zur Neuverpachtung in Frage kommen, sind zum 30.09.2023 gekündigt worden. Ein neuer Mindest-Pachtzins pro Hektar für Wiesen und Ackerflächen muss festgelegt werden. Ein höheres Angebot kann abgegeben werden. Der bisherige Pachtzins betrug:

  • Wiesen: 250,00 Euro/ha
  • Ackerflächen 380,00 – 600,00 Euro/ha

Die Bonitäten der Böden sollen berücksichtigt werden:

  • 60 – 450 Euro/ha
  • 60-64 – 550 Euro/ha
  • 65 +  –  650 Euro/ha
  • Wiesen: 300 Euro/ha

Beschluss (20:1):

Der Marktgemeinderat hat die oben genannten Werte beschlossen.

12. Festlegung der Vergabekriterien für die Neuverpachtung der landwirtschaftlichen Flächen ab 01.10.2023

Die gekündigten landwirtschaftlichen Flächen werden zum 01.10.23 neu vergeben. Eine Bewerbung für die jeweiligen Flurstücke ist mittels eines Bewerbungsformulars möglich. Um eine einheitliche und transparente Vergabe zu gewährleisten, müssen Kriterien festgelegt werden:

  • Die Pachtfläche wird bevorzugt an den Vorpächter gegeben, solange der Mindestpreis geboten wird.
  • Bewirbt sich der Vorpächter nicht, wird an den Meistbietenden verpachtet.
  • Bei mehreren gleichen Geboten wird die ökologische Bewirtschaftung bevorzugt.
  • Bei mehreren ökologischen Pächtern wird derjenige im Haupterwerb bevorzugt.
  • Bei mehreren Haupterwerbern wird die Tierproduktion bevorzugt.
  • Bei mehreren tierproduzierenden Pächtern wird die höhere Anzahl der Tiere bevorzugt.

Beschlüsse:

  1. Der Marktgemeinderat bevorzugt eine pestizidfreie Vergabe. (8:13)
  2. Lärchenfenster sollen in die Vergabekriterien aufgenommen werden. (12:9)
  3. Der Marktgemeinderat hat die Vergabekriterien beschlossen. (13:8)

13. Erlass einer Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Wartenberg

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung im September 2022 die Einrichtung eines Seniorenbeirats beschlossen. Im Rahmen des Mitteilungsblatts und des Seniorentags wurde um Interessentinnen und Interessenten geworben. Um die Gründung eines Seniorenbeirats und dessen Organisation zu regeln, ist der Erlass einer Satzung notwendig.

In der Satzung werden die Aufgaben und Rechte des Beirats und die Zusammensetzung und Berufung der Mitglieder geregelt. Auch der Geschäftsgang und Regelung zum Vorsitz sind darin enthalten.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die vorliegende Satzung beschlossen.

 

14. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

  • Bürgermeister Pröbst gibt die Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung bekannt, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

 

15. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

  • Seit der letzten Sitzung gab es keine weiteren Sitzungen.

16. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 27.04.2023

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

17. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Es hat sich ein Arbeitskreis zur geplanten Hundewiese gegründet.
  • Die Straßenbeleuchtung in Thenn wird als Eilentscheidung vergeben und auf der nächsten Tagesordnung nochmals aufgeführt werden.

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:

  • Es wird die Rückfrage nach den Leistungen für die Seniorinnen und Senioren auf dem Seniorentag am Volksfest gestellt. In der nächsten Sitzung wird dies als Tagesordnungspunkt aufgenommen.
  • Es wird eine Rückfrage nach der Prüfung einer externen Prüfung für die gemeindliche Kindertageseinrichtung gestellt.
  • Es wird auf eine falsche Aufzählung im Internet zum Volksfestbus hingewiesen.

 

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Donnerstag, 27.April 2023
Die Markträte nach der Sitzung

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 27. April 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung. Pröbst dankt dem Trachtenverein für die Gastfreundschaft, da die heutige Sitzung wieder im Trachtenstadl stattfindet.

1. Bauleitplanung, 8. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluss

Der Markt Wartenberg möchte den Bebauungsplan „SO großflächig produzierender Betrieb“ auf verschiedenen Flurnummern aufstellen. Um diesen Willen darzustellen, ist die 8. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Die aktuelle Darstellung als landwirtschaftliche Fläche wird rausgenommen. Zukünftig wird das Gebiet als „Sondergebietsfläche“ mit ca. 13ha ausgewiesen. Die Vorhaltefläche für die Umgehungsstraße wird geschmälert.

Beschluss (18:2):

Der Marktgemeinderat hat die 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.

2. Vergabekriterien Kleinfeld West

Zur Vergabe der Grundstücke im neuen Baugebiet Kleinfeld West möchte der Markt Wartenberg neue Vergaberichtlinien erlassen. Zur rechtskonformen Ausgestaltung sind die Vorgaben entsprechend der Europäischen Union und des Bayerischen Innenministeriums zu berücksichtigen.

Es sollen drei verschiedene Modelle angewendet werden:

  1. Sozialmodell: Hohe Anforderungen zur Antragsberechtigung. Im Gegenzug verminderter Kaufpreis.
  2. Ansiedlungsmodell: Hiermit wird die Berücksichtigung von Personen mit Ortsbezug ermöglicht.
  3. Freie Markt: Alle Personen sind antragsberechtigt. Kaufpreis entscheidet über Zuschlag.

In der Sitzung soll ein Beschluss für die Verkaufsphase 2023 gefasst werden. 13 Grundstücke sollen insgesamt vergeben werden. Eine Aufteilung erfolgt wie folgt: 4x Sozialmodell, 3x Ansiedlungsmodell, 6x Freier Markt. Die Grundstücke für den Freien Markt sind die Nummern 8 – 13. Der Bodenrichtwert von 600 Euro dient als Basiswert. Als Abschlag für das Sozialmodell werden 30 % festgelegt, was einen Preis von 492 Euro ergibt.

Beschluss (15:5):

Der Marktgemeinderat hat den oben vorgeschlagenen Beschluss gefasst.

3. Grundsatzentscheidung über die Art der Veräußerung des Grundstücks FlNr. 326, Thenner Str. 5

In der Sitzung wurde über die Grundsatzentscheidung zur Veräußerung des Grundstücks an der Thenner Straße 5 diskutiert. Variante 1 sieht die Veräußerung zum Bodenrichtwert des Grundstücks vor. Dieser beträgt aktuell 600 Euro. Bei der zweiten Variante wird für das gesamte Grundstück ein Erbbaurecht für eine festgesetzte Laufzeit eingeräumt. Der Erbbauzins ist in der Regel zwischen 3 und 5 % und wird jährlich erhoben. Die Erbbauzinsen zahlt der Erbbauberechtigte für das Recht das Grundstück baulich nutzen zu können. Eine Anpassung des Zinses kann durch Vormerkung erfolgen.

Wird das Grundstück verkauft, werden Einnahmen im Vermögenshaushalt im Jahr des Verkaufs realisiert. Bei der Bestellung eines Erbbaurechts werden Einnahmen für den Verwaltungshaushalt generiert.

Beschluss (19:1):

Der Marktgemeinderat hat beschlossen das Grundstück im Ganzen im Erbbaurecht zu vergeben. Der jährliche Erbbauzins wird noch festgelegt.  

4. Haushalt 2023

    4.1 Priorisierung und Beschlussfassung über die im Investitionsprogramm veranschlagten Ausgaben

In der Genehmigung des Haushalts 2022 wurde die Auflage erteilt Investitionen zu priorisieren und zu beschließen. Das dem Gremium vorgelegte Investitionsprogramm wurde bereits vorab ausführlich beraten.

Beschluss (15:5):

Der Marktgemeinderat hat das vorgelegte Investitionsprogramm mit seiner Priorisierung beschlossen.

Es wurden außerdem folgende Einzelbeschlüsse gefasst:

  • Das Sitzungsgeld wird reduziert (einstimmig).
  • Der Zuschuss für das Mittagessen in der Grundschule und der Mittagsbetreuung wird ab 1.9.23 unter der Berücksichtigung der freien Essenswahl wegfallen (einstimmig).
  • Die Kita-Gebühren und die Gebühren für die Mittagsbetreuung werden in den nächsten drei Jahren um 50 % erhöht. In der Kita bedeutet dies für die Jahre 2024 und 2025 eine Erhöhung um 17 %. Für das Jahr 2023 erhöhen sich die Gebühren insgesamt um 23 %. 6 % Erhöhung waren bereits beschlossen (17:3).
  • Die Gebühren im Medienzentrum werden entsprechend des Vorschlags des Arbeitskreises erhöht. Die genaue Satzung wird noch ausgestaltet (einstimmig).

 

    4.2 Anpassung Hebesätze Grund- und Gewerbesteuer

Bei der Erstellung des Haushalts ergab sich trotz der getätigten Einsparungen eine Deckungslücke im Verwaltungshaushalt von rund 1,4 Millionen Euro. Es sind zu wenig Einnahmen für die Deckung der geplanten Ausgaben vorhanden.

Auf der Ausgabenseite sind keine weiteren Einsparungen möglich. Aus diesem Grund muss die Einnahmenseite nun erneut beleuchtet werden. Die größten Einnahmequellen sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer.

 

Aktuell

Neu

Gewerbesteuer

350

450

Grundsteuer A

340

450


Grundsteuer B

340

350

Beschluss:

Der Marktgemeinderat hat die oben genannten Anhebungen der Steuersätze beschlossen.

  • Gewerbesteuer: 18:2
  • Grundsteuer: A einstimmig
  • Grundsteuer: B einstimmig

    4.3 Beratung und Beschlussfassung Haushalt 2023

Der Entwurf des Haushalts wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung und der Klausur des Marktgemeinderats intensiv vorberaten. Der dem Gremium nun vorliegende Entwurf soll beschlossen werden.

Beschluss (17:3):

Der Marktgemeinderat hat dem vorgelegten Haushaltsentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt den Haushalt zur Beschlussfassung vorzubereiten.  

5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

  • Der Leitungsbau im Neubaugebiet für das Kleinfeld West zur Nahwärmeversorgung wurde genehmigt.
  • Die Bauleistungen für das Oberflächenwasser Rockelfing wurden vergeben.
  • Die Vergabe für die Oberbodenabfuhr im Baugebiet Kleinfeld West wurde vergeben.

 

6. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

Bürgermeister Christian Pröbst berichtet aus der letzten Sitzung des Wasserzweckverbandes:

  • Es wurde die Niederschrift genehmigt.
  • Es wurde über die überörtliche und örtliche Rechnungsprüfung Beschluss gefasst.

Bürgermeister Christian Pröbst berichtet aus der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss:

  • Es wurde über einen Bauanträge beraten. 
  • Die Niederschrift der letzten Sitzung wurde genehmigt.
  • Bekanntgaben und Anfragen wurden thematisiert.

 

7. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 29.03.23

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

 

8. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Der Bau der Strogenstraße ist im Zeitplan.
  • Auch das Gewerbegebiet Thenn läuft gut.
  • Im Kleinfeld West beginnt nächste Woche der Kanalbau.
  • Der Vereinstag am 18. Juni 2023 findet wieder statt. Es werden alle Vereine eingeladen daran teilzunehmen.
  • Es gibt eine neue Breitbandförderung für die Erschließung der Außenorte.
  • Telekom teilt den Bau des Glasfasernetzes in 22 Abschnitte ein. Am 1.9.23 ist Baubeginn.
  • Es wird 2023 keinen Volkfestbus geben.

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:

  • Aus dem Gremium kommt der Wunsch den Haushalt im nächsten Jahr im Haupt- und Finanzausschuss Seite für Seite zu beraten.
  • Es wird darum gebeten den Preis für ein Bodengutachten an der Thenner Straße 5 einzuholen.
  • Es wird eine Rückfrage zur Belegung und Priorisierung des Wittelsbacher Saal gestellt.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Was schreibt die Presse?

Merkur:Haushalt, Sparen
Merkur:Hoffnungsträger Erbpacht
Merkur:Glasfaserausbau nimmt Gestalt an
Moosburger Zeitung:Haushalt
Moosburger Zeitung:Sparen
Moosburger Zeitung:3 Großbaustellen
Moosburger Zeitung:Entwurf für Rathausumbau
Mittwoch, 29. März 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 29. März 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung. Pröbst dankt dem Trachtenverein für die Gastfreundschaft, da die heutige Sitzung wieder im Trachtenstadl stattfindet.

1. Durchführung eines Ratsbegehrens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Auerbach

Das Ratsbegehren ist als Sonderform des Bürgerbegehrens in der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Es ist ein Beschluss des Marktgemeinderats über eine Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis. Mit einem Ratsbegehren soll ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden. Die einfache Mehrheit der Ratsmitglieder ist für einen Beschluss ausreichend.

Im Hinblick auf die Fragestellung ist zu beachten, dass es sich um eine eindeutige Fragestellung mit der Entscheidung JA/NEIN handeln muss. Eine Begründung für ein Ratsbegehren ist nicht zwingend erforderlich. Es ist jedoch zweckmäßig, um den Bürgerinnen und Bürgern die Gesichtspunkte für das Ratsbegehren zu erläutern.

Der Marktgemeinderat legt das Datum für die Abstimmung fest. Im vorliegenden Fall wird der 08. Oktober 2023, Tag der Landtags- und Bezirkstagswahlen, vorgeschlagen.

Wenn eine Entscheidung des Gremiums für ein Ratsbegehren und die dazugehörige Fragestellung gefasst wurde, muss die Zustimmung des Bayerischen Innenministeriums eingeholt werden.

Mit dem Ratsbegehren soll eine breite Zustimmung der Wartenberger zum Vorhaben der Errichtung einer Windkraftanlage erreicht werden. Die Bauleitplanung ist in einem Bürger/Ratsbegehren grundsätzlich möglich. Der Markt Wartenberg hat das Planungsverfahren, einen mehrstufigen Prozess, bereits eingeleitet. Aus diesem Grund muss sich die Fragestellung auf die Fortführung des Verfahrens beziehen.

Beschluss (20:1):

Der Marktgemeinderat hat für das Bauleitverfahren zur Errichtung einer Windenergieanlage in Auerbach ein Ratsbegehren beschlossen. Als Tag wurde der 08.10.2023 beschlossen. Die Zustimmung beim Innenministerium soll beantragt werden.

Die Fragestellung soll wie folgt lauten: „Sind Sie dafür, dass der Markt Wartenberg das eingeleitete Bauleitplanverfahren „Sondergebiet Windenergie Auerbach“ fortführt?“

2. Neuerlass der Satzung durch Durchführung von Bürgerentscheiden des Marktes Wartenberg

Um das in TOP 1 beschlossene Ratsbegehren durchzuführen, muss die Regelung des formalen Ablaufs eines Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids in der vorliegenden Satzung von 2009 angepasst werden. Die Satzung entspricht damit der aktuellen Rechtsprechung.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die vorliegende Satzung beschlossen.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

  • Bürgermeister Pröbst berichtet über die Beauftragung der Erschließung des Baugebiets Kleinfeld West.

4. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

Bürgermeister Christian Pröbst berichtet aus der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss:

  • Es wurde ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Süd III“, 7. Änderung, gefasst.
  • Es wurde für den Bebauungsplan „Zieglerweg“ ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach Anhörung der Stellungnahmen gefasst.
  • Es wurden verschiedene Bauanträge beraten.
  • Es wurde über die Baustelle an der Strogenstraße berichtet.
  • Es wurde über die Baumfällungen „Am Burggraben“ berichtet.

Bürgermeister Christian Pröbst berichtet aus der letzten Sitzung Haupt- und Finanzausschuss:

  • Es wurde über den Haushalt vorberaten.
  • Es wurde über die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung Beschluss gefasst.

5. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 01.03.23

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

6. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Die Satzung für die Gründung des Seniorenbeirats wird in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen.
  • Es gibt Beschwerden über die neue Bushaltestelle an der Erdinger Straße. In diesem Zusammenhang gab es einen Besichtigungstermin vor Ort. Es wird keine weitere Verlegung der Bushaltestelle in Betracht gezogen.

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:

  • Es wird von der Jahreshauptversammlung der DLRG und der Übung der Feuerwehr berichtet.
  • Es werden Rückfragen zum Rechnungsprüfungsausschuss gestellt.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mittwoch, 1. März 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 01. März 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung. Er bittet darum nach dem Tagesordnungspunkt 2 direkt den TOP 6 zu behandeln. Damit besteht Einverständnis. Er erklärt außerdem, dass bei TOP 2 die richtige Bezeichnung „Ferienbetreuung“ lauten muss. Pröbst dankt dem Trachtenverein für die Gastfreundschaft, da die heutige Sitzung wieder im Trachtenstadl stattfindet.

1. Einführung des Schulprofils Inklusion an der Marie Pettenbeck Grundschule

Schulleiter Michael Braun berichtet in der Sitzung von der Einführung des Schulprofils Inklusion an der Grundschule. Seit vier Jahren wird das Schulprofil an der Mittelschule gelebt. Die Förderbedarfe haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt und der Bedarf an Inklusion ist auch an der Grundschule vorhanden. Im Rahmen des Schulprofils „Inklusion“ erhalten Schulen mehr Stellen und zusätzliche Stunden für die konzeptionelle Arbeit. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Es wird mit allen Beteiligten der Schulfamilie Rücksprache gehalten.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig die Einführung des Schulprofils Inklusion an der Grundschule.

2. Ferienbetreuung im Markt Wartenberg, weiteres Vorgehen

Martin Hagner, Leiter des Josefsheims Wartenberg, berichtet über die Ferienbetreuung im Markt Wartenberg. Grundsätzlich können Familien in Wartenberg zwischen vier Modellen wählen: offener und gebundener Ganztag, die Mittagsbetreuung, die Betreuung im Hort oder eine reine Vormittagsbetreuung in der Grundschule. Die Ferienbetreuung wird nur durch das Josefsheim angeboten. Herr Hagner berichtet, da er betriebsintern darum gebeten worden ist. Es gibt Kinder, die ausschließlich die Ferienbetreuung (mindestens 15 Tage pro Jahr) im Josefsheim wahrnehmen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der pädagogischen Sinnhaftigkeit. Außerdem fällt ein hoher Verwaltungsaufwand an.

Der Marktgemeinderat möchte die Ferienbetreuung für dieses Schuljahr weiter anbieten und wird den zusätzlichen finanziellen Aufwand ausgleichen. Das Thema wird im Rahmen der neu zu diskutierenden Kita-Gebührensatzung wieder auf die Tagesordnung genommen.

3. Sachstandsberichte

  3.1 Nahwärmeversorgung; Sachstandsbericht

Um den Antrag für das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ und den Erhalt von Fördergeldern zu ermöglichen, müssen weitere Planungsleistungen öffentlich ausgeschrieben werden. Die dafür notwendige Abstimmung findet aktuell statt. Auch die Auftraggeber der einzelnen Planungsschritte müssen bestimmt werden. Ein Teil des Moduls 1 der Förderung wurde im Rahmen des Quartierskonzept bereits erarbeitet. Der zweite Teil kann im Anschluss an die Ausschreibung fortgeführt werden. Im Rahmen des Moduls 1 wird die konkrete Planung für die Umsetzung des Konzepts erarbeitet. Ferner wird der zeitliche Rahmen für den Neubau des Netzes und der Energiezentrale erarbeitet. Dies dient zur Vorbereitung für den Bau, der von Modul 2 gefördert wird.

In Vorbereitung befindet sich auch der Gesellschaftsvertrag mit der Stadtwerke Dorfen GmbH.

   3.2  Ärztehaus; Sachstandsbericht

Aktuell erfolgt die Zusammenstellung eines Beratungsteams für die Durchführung des Vergabeverfahrens. Drei Blöcke für die Ausschreibung sind von besonderer Relevanz: Abwicklung des Verfahrens nach VgV, Grundstücksrelevante Ausschreibungsinhalte und die bauliche Umsetzung. Für diese Aspekte ist eine fachliche und anwaltliche Beratung notwendig.

4.  Bericht vom Jugendforum

Das Jugendforum des Marktes Wartenberg hat am Samstag, den 4. Februar von 11:00 – 16:00 Uhr im Bürgerhaus mit 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Es wurde über die Bereiche „Meine Gemeinde“, „Meine Lebenswelt“, „Meine Freizeit“ und „Mein Jugendtreff“ diskutiert. Besonders gelobt wurden das Volksfest, der Weihnachtsmarkt, das Lampionfest der Feuerwehr und der Drogeriemarkt. Die Jugendlichen halten sich gerne im Jugendtreff, am Sommer im Skaterplatz, am Thenner See, am Marktplatz, am Hartplatz und an den Märkten KiK und Rossmann auf. Orte, die weniger beliebt sind, sind die Schule, das Josefsheim und der Nikolaiberg. Verbesserungsvorschläge wünschen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Freizeitaktivitäten, die Altersgrenze im Jugendtreff, Informationen zu Veranstaltungen, Angebote unter der Woche, mehr und unterschiedliche Geschäfte und die Schule und Halle verbessern. Auch ein Schwimmbad, Lampen und größere Rampen am Skaterplatz, die Sanierung von Straßen, ein Jugendcafè bis 18 Jahre und die Einbindung der Eltern stehen auf der Liste der Jugendlichen. Der Jugendtreff sollte die Altersgrenzen lockerer auslegen und mehr Aktivitäten bieten.

Isabell Haindl (CSU) regt nach dem Bericht an, dass es das Ziel sein sollte die Jugendlichen, die über die Altersgrenze des Jugendtreffs kommen an die Jugendgemeinschaft heranzuführen. Es sollte eine konstruktive und ergänzende Zusammenarbeit gefördert werden.

5. Aufhebung der Verordnung über die Pflege unbebauter Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Im Jahr 2008 wurde die Verordnung über die Pflege unbebauter Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erlassen. Entsprechend der Verordnung sollen Grundstücke zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes entsprechend gepflegt und vor Verwilderung bewahrt werden. Die Grundlage hierfür war im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert. Diese ist nun weggefallen, weshalb die Verordnung nichtig und muss formell aufgehoben werden. Der Grund für die Herausnahme der Ermächtigung aus dem Gesetz liegt im fehlenden Regelungsbedarf. Störungen, die von einem Grundstück ausgehen, beispielsweise durch herausragende Äste oder Sträucher, können entsprechend anderen Rechtsgrundlagen angemahnt werden.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Aufhebung der Verordnung beschlossen.

6. Oberflächenwasser Rockelfing – Grundsatzbeschluss zur Umsetzung

Das Abwasser in Rockelfing wird über ein Trennsystem abgeleitet. Schmutzwasser wird über den Schmutzwasserkanal zur Kläranlage und Niederschlags- und Oberflächenwasser über den Regenwasserkanal in Richtung Strogen geleitet. Ein großer Teil der Straßenentwässerung in diesem Gebiet ist an den Schmutzwasserkanal angeschlossen und eine durchschnittliche Niederschlagsmenge von ca. 650.000 l über ein Pumpwerk zur Kläranlage geführt. Hierdurch entstehen zusätzliche Betriebskosten. Auch im Falle von Hochwasser kommt es zu Problemen, da die Fehlanschlüsse Pumpwerk und Kläranlage an die Belastungsgrenze bringen. Um Verbesserungen zu erreichen, muss die Straßenentwässerung vom Schmutzwasserkanal an den Regenwasserkanal angeschlossen und ca. 90 m Kanal neu verlegt werden. In diesem Zusammenhang sind auch die die Abwasseranschlüsse der Schausteller auf dem Volksfestplatz zu berücksichtigen. Die Situation kann mit dem Einbau eines zentralen Abwasserschiebers bereinigt werden. Für die gesamten erforderlichen Maßnahmen liegt eine große Kostenschätzung von ca. 44.000 Euro brutto vor. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsentwurf 2023 eingearbeitet.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Zurverfügungstellung der Haushaltsmittel für die Umgestaltung der Oberflächenabwasserableitung zur Verfügung zu stellen.

7. Straßenunterhalt und Entwässerung – Rahmenvertrag 2023-2024

Für den Unterhalt von Straßen- und Entwässerungseinrichtungen wird beabsichtigt einen Rahmenvertrag für alle Mitgliedsgemeinden der VG abzuschließen. Die Verfahren werden dadurch beschleunigt, da einzelne Baumaßnahmen nicht jeweils gesondert ausgeschrieben werden müssen. Es geht hierbei insbesondere um Asphalt-, Pflaster-, Erd-, und Rohrleitungsarbeiten. Die Laufzeit des Vertrages belaufen sich auf zwei Jahre. Ein unmittelbarer finanzieller Aufwand besteht nicht. Die Beauftragung von Leistungen erfolgt kurzfristig und die Laufzeit verteilt. Die notwendigen Haushaltsmittel für 2023 und 2024 sind noch festzulegen.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Ausschreibung eines Rahmenvertrags zum Unterhalt von Straßen und Entwässerungseinrichtungen für zwei Jahre beschlossen.

8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

  • Bürgermeister Pröbst berichtet über die Vergabe der Bauleistungen für das Gewerbegebiet Thenn.

9. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

Bürgermeister Christian Pröbst berichtet aus der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss:

  • Es wurden die Stellungnahmen zum Bebauungsplan Manhartsdorf behandelt und ein Satzungsbeschluss gefasst.

Bürgermeister Christian Pröbst berichtet aus der letzten Sitzung Bildungsausschuss:

  • Es gab einen Bericht des Schulleiters.
  • Es gab einen Bericht des 1. Bürgermeisters.
  • Der aktuelle Stand der Planungen für den Kultursommer wurde vorgestellt.

Bürgermeister Christian Pröbst berichtet aus der letzten Sitzung Mittelschulverbandes:

  • Es wurde der Haushalt besprochen und die Finanzplanung beschlossen.
  • Es gab einen Bericht des Schulleiters.
  • Es gab einen Bericht des 1. Bürgermeisters.

Bürgermeister Christian Pröbst berichtet aus der letzten Sitzung der VG-Gemeinschaftsversammlung:

  • Es wurde der Haushalt besprochen und die Finanzplanung beschlossen.
  • Es wurde eine neue Leitung und Stellvertretung für den Standesamtbezirk Wartenberg bestellt.

10. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 01.02.23

Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

11. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

  • Die Chronik des Obst- und Gartenbauvereins wurde dem Gremium zur Verfügung gestellt.
  • Zwei Zimmer in der Senioren-WG in der Alten Schule sind vermietet.
  • Im Rahmen eines Förderprogramms wurde die Pflanzung von 100 Bäumen zugesagt.
  • In der Schule gab es einen Wasserschaden, der bereits behoben wurde.
  • Telekom erschließt den Hauptort mit Glasfaser. Eine kostenlose Anmeldung ist bis Ende April möglich. Die Außenorte werden nicht erschlossen. Baubeginn ist voraussichtlich 1.7.23.
  • Die Sanierung der Strogenstraße beginnt am 6.3.23. Alle Informationen sind im Mitteilungsblatt enthalten.
  • Die Marktgemeinde ist Mitglied im Klimaschutznetzwerk des Landkreises Erding.

Aus dem Gremium werden folgende Anfragen gestellt:

  • Möglichkeiten für die Erschließung der Außenorte mit Glasfaser.
  • Es wird auf eine Veranstaltung des Imkervereins hingewiesen.
  • Es wird die Anfrage gestellt, ob im Zuge der Leitungsverlegung in Rockelfing auch die Trinkwasserleitung saniert werden kann.
  • Es wird auf den Warntag in Bayern am 09. März hingewiesen.
  • Es wird nach dem aktuellen Stand für den Trinkbrunnen gefragt.

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mittwoch, 1. Februar 2023

Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 01. Februar 2023

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung. Pröbst dankt dem Trachtenverein für die Gastfreundschaft, da die heutige Sitzung wieder im Trachtenstadl stattfindet.

1.   5. Änderung des Flächennutzungsplans

   1.1  Behandlung der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Die von der Marktgemeinde geplante Streichung des Wohngebiets „Am Burggraben“ und die dauerhafte Freihaltung des Hanges wird seitens der Denkmalpflege unterstützt. In der Stellungnahme wurde auch die Bedeutung der Burgkapelle und die landschaftsprägende Wirkung des Denkmals hingewiesen. Im Flächennutzungsplan ist das Bodendenkmal zu finden.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

   1.2   Behandlung der Stellungnahme der Kreisbrandinspektion

Die Kreisbrandinspektion erklärt, dass sich für das Mischgebiet „Am Burggraben/Untere Haupstraße“ kein höherer Löschwasserbedarf als in einem reinen Wohngebiet ergibt. Es wurden außerdem Hinweise zum Brandschutz gegeben.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

   1.3  Behandlung der Stellungnahme der Einwenderin 1

Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans hat sich aus der Aufstellung eines Bebauungsplans für den Zieglerweg entwickelt. Anlass hierzu war ein Bauwunsch für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Nr. 19. Das entsprechende Grundstück im Außenbereich wurde in der Zwischenzeit geteilt. Bei der Prüfung der verschiedenen Bebauungsvarianten hat der zuständige Ausschuss den Umfang der Siedlungsentwicklung in diesem landschaftlich wertvollen Bereich in Frage gestellt. Mit dem Bebauungsplan soll das im Flächennutzungsplan enthaltene Wohngebiet unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzes in verkleinerter Form umgesetzt werden. Landesplanerische Vorschriften stehen der Planung nicht entgegen.

Beschluss (16:3):

Der Marktgemeinderat hat die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

   1.4  Behandlung der Stellungnahme der Einwenderin 2

Der Marktgemeinderat und der zuständige Ausschuss haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der Bebauung der betroffenen Grundstücke „Am Burggraben“ auseinandergesetzt. In die Überlegungen wurden stets auch die Planungsvorschläge der Einwenderin integriert. Die Grundstückseigentümerin hat keinen Anspruch eine Bauleitplanung. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans ist zu berücksichtigen, ob bereits Baurecht für ein Wohngebäude besteht oder nicht. Neues Baurecht zu schaffen, wird gegenüber den Belangen des Landschaftsschutzes oder des Denkmalschutzes weniger stark gewichtet. In diesem Zusammenhang hat sich der Markt Wartenberg dazu entschlossen keinen Bebauungsplan aufzustellen. Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege unterstreicht die Entscheidung der Gemeinde. Es handelt sich nicht um eine Negativplanung, die lediglich ein Bauvorhaben verhindern möchte.  

Beschluss (18:1):

Der Marktgemeinderat hat die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

   1.5  Stellungnahmen mit Informationen zur Kenntnisnahme

Zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Burggraben und Zieglertal fand im November/Dezember 2022 die Öffentlichkeitsbeteiligung und im Zeitraum Oktober/Dezember 2022 die Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Behörden statt. Eine Auflistung aller eingegangenen Stellungnahmen liegt dem Marktgemeinderat vor. Sie enthalten keine Bedenken oder Anregungen, sondern haben ausschließlich informatorischen Charakter. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis und in die Begründung übernommen.

   1.6  Feststellungsbeschluss

Nachdem alle Stellungnahmen und Einwendungen sorgfältig geprüft wurden, besteht seitens des Marktgemeindesrats Einverständnis mit der Änderungsplanung. Eine Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt ist erforderlich.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat hat die 5. Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.  

2.  Bauleitplanung Windenergie Auerbach

2.1 7. Änderung des Flächennutzungsplans Windenergie – Aufstellungsbeschluss

Der Markt Wartenberg möchte den Bebauungsplan „SO Windenergie Auerbach“ aufstellen. Um diesen Planungswillen umzusetzen, ist eine Änderung im Flächennutzungsplan erforderlich. Die aktuelle Darstellung als Waldfläche wird herausgenommen. Die Fläche wird stattdessen als „Sondergebietsfläche“ ausgewiesen.

Beschluss (einstimmig):

Der Marktgemeinderat beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel die dargestellte Waldfläche in eine Fläche für Sondergebiete zu ändern. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.  

 2.2  Bebauungsplan „SO Windenergie Auerbach“ – Aufstellungsbeschluss

    Um eine Windenergieanlage errichten zu können, wird die Aufstellung des Bebauungsplans „SO Windenergie Auerbach“ notwendig. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit der Gebietsart „Sondergebiet“ aufgestellt. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Projektes hat der Marktgemeinderat im Oktober 2022 beschlossen die Kompetenz in diesem speziellen Fall von dem Ausschuss an sich zu ziehen.

    Beschluss (einstimmig):

    Der Marktgemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans „SO Windenergie Auerbach“ beschlossen. Der Planungsverband wird mit der Ausarbeitung eines Planungsentwurfs mit Begründung beauftragt. Die Verwaltung führt das Beteiligungsverfahren durch.

    3. Abberufung und Neubenennung eines Verbandrats für die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe

    Der Marktgemeinderat Michael Pröbst hat um die Entbindung seines kommunalen Ehrenamts als Verbandsrat des Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe gebeten. Der freie Sitz ist entsprechend nachzubesetzen. Auf Vorschlag der CSU-Fraktion soll der Sitz in der Verbandsversammlung mit Marktgemeinderat Thomas Furtner anstelle von Michael Pröbst besetzt werden.

    Beschluss (einstimmig):

    Der Marktgemeinderat hat der Niederlegung des Ehrenamts als Verbandsrat von Michael Pröbst und der Neubesetzung durch Thomas Furtner zugestimmt.

    4. Defizitausgleich 2023; Stiftung Seraphisches Liebeswerk, Hort „Die wilden Wawittel“ im Josefsheim

    Die Abrechnung des Defizits erfolgt pro Kalenderjahr. Die entsprechende Planung wurde im Dezember 2022 übermittelt. Dementsprechend wird mit einem ungedeckten Betriebsaufwand von rund 87.402 Euro geplant. Der Markt Wartenberg gewährt neben dem im BayKiBiG gesetzlich verankerten Förderanspruch zusätzlich 100 %, max. 90.000 Euro des ungedeckten Betriebsaufwandes als freiwilligen Zuschuss. Entsprechende Vereinbarungen für Unterstützungsleistungen und Aufwendungen für Reparaturen und laufende Kosten sind in einer Defizitvereinbarung geregelt.

    Beschluss (einstimmig):

    Der Marktgemeinderat hat die Übernahme des Defizits entsprechend der getroffenen Vereinbarungen beschlossen. Der Abschlagsbetrag wird vierteljährlich an den Träger ausbezahlt.

    5. Defizitausgleich 2023; Pfarrkinderhaus Wartenberg mit Waldkindergartengruppe

    Die Abrechnung des Defizits erfolgt pro Kalenderjahr. Die entsprechende Planung wurde übermittelt. Dementsprechend wird mit einem Fehlbetrag von rund 92.320 Euro geplant. Der Markt Wartenberg gewährt neben dem im BayKiBiG gesetzlich verankerten Förderanspruch zusätzlich 85 %, max. 60.000 Euro des ungedeckten Betriebsaufwandes als freiwilligen Zuschuss. Entsprechende Vereinbarungen für Unterstützungsleistungen und Aufwendungen für Reparaturen und laufende Kosten sind in einer Defizitvereinbarung geregelt. Die Waldkindergartengruppe wird separat abgerechnet. Hier ist ein ungedeckter Betriebsaufwand in Höhe von 9.380 Euro geplant (Übernahme 100 %, max. 60.000 Euro, Beteiligung Klinik Wartenberg 50 %).

    Beschluss (einstimmig):

    Der Marktgemeinderat hat die Übernahme des Defizits entsprechend der Vereinbarungen beschlossen. Die Abschlagsbeträge werden vierteljährlich an den Träger ausbezahlt.

    6. Defizitausgleich 2023; Stiftung Seraphisches Liebeswerk, Kinderkrippe im Josefsheim

    Die Abrechnung des Defizits erfolgt pro Kalenderjahr. Die entsprechende Planung wurde übermittelt. Dementsprechend wird mit einem Fehlbetrag von rund 29.865 Euro geplant. Der Markt Wartenberg gewährt neben dem im BayKiBiG gesetzlich verankerten Förderanspruch zusätzlich 100 %, max. 60.000 Euro des ungedeckten Betriebsaufwandes als freiwilligen Zuschuss. Entsprechende Vereinbarungen für Unterstützungsleistungen und Aufwendungen für Reparaturen und laufende Kosten sind in einer Defizitvereinbarung geregelt.

    Beschluss (einstimmig):

    Der Marktgemeinderat hat die Übernahme des Defizits entsprechend der getroffenen Vereinbarungen beschlossen. Der Abschlagsbetrag wird vierteljährlich an den Träger.

    7. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

    Bürgermeister Christian Pröbst berichtet aus der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss:

    • Es wurde das Ökokonto-Gesamtkonzept vorgestellt und beschlossen.
    • Es wurde über verschiedene Bauanträge beraten und entschieden.
    • Die öffentliche Niederschrift der letzten Sitzung wurde beschlossen.

    8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, deren Geheimhaltungsgrund entfallen ist

    • Es wurde eine Sachspende für die Mediothek angenommen.
    • Es wurde eine Geldspende aus Erlösen durch einen veranstalteten Flohmarkt angenommen.
    • Es wurde eine Geldspende für das Haus für Kinder angenommen.
    • Es erfolgte die Beauftragung/Vergabe für den Umbau des Rathauses.
    • Es erfolgte die Vergabe der Straßenreinigung.

    9. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 11.01.2023

    Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

    10.  Bekanntgaben und Anfragen

    Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

    • Die Beschilderung am Wittelsbacher Saal ist fertiggestellt.
    • Zur Sanierung der Nikolaibergkapelle ist die Unterstützung der Bundestagsabgeordneten alle Fraktionen notwendig. Bürgermeister Pröbst bittet um Mithilfe.
    • Es hat ein Jahresgespräch mit dem Obst- und Gartenbauverein stattgefunden. Verschiedene Projekte, wie z.B. eine Baumpatenschaft oder die Bepflanzung einer Obststreuwiese sind angedacht.
    • Für die Sanierung der Strogenstraße ist eine Firma beauftragt worden. Der Bau soll in drei Bauabschnitten ab März 2023 erfolgen.

    Aus dem Gremium wurden keine Anfragen gestellt.

    Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

    Mittwoch, 11.Januar 2023
    Bürgermeister Christian Pröbst vereidigt den neuen Marktrat Thomas Furtner

    Ergebnisprotokoll Sitzung Marktgemeinderat 11. Januar 2023

    Öffentliche Sitzung

    Bürgermeister Christian Pröbst eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde, das Gremium nicht vollzählig, aber beschlussfähig ist und fragt nach dem Einverständnis mit der vorgeschlagenen Tagesordnung. Pröbst dankt dem Trachtenverein für die Gastfreundschaft, da die heutige Sitzung wieder im Trachtenstadl stattfindet. Er wünscht allen Anwesenden ein gutes neues Jahr.

    1. Vereidigung des neuen Marktgemeinderatsmitglieds Thomas Furtner

    Thomas Furtner rückt als Listennachfolger der CSU in den Marktgemeinderat nach. Herr Furtner hat den Amtseid entsprechend der Gemeindeordnung geleistet.

    2. Nachbesetzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses

    Auf Vorschlag der CSU-Fraktion soll der Sitz im Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss mit Marktgemeinderat Michael Pröbst nachbesetzt werden. Die Stellvertretung bleibt unverändert.

    Beschluss (einstimmig):

    Der Marktgemeinderat hat Michael Pröbst für den Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss bestellt.

    3. Nachbesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

    Auf Vorschlag der CSU-Fraktion soll der Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss mit Marktgemeinderat Thomas Furtner nachbesetzt werden. Die Stellvertretung bleibt unverändert.

    Beschluss (einstimmig):

    Der Marktgemeinderat hat Thomas Furtner für den Rechnungsprüfungsausschuss bestellt.

    4. Beschaffung von Sirenen für den Markt Wartenberg

    Infolge aktueller Geschehnisse im In- und Ausland werden stillgelegte Warneinrichtungen und eine flächendeckende Infrastruktur zur Errichtung von Sirenen gefördert. Derzeit sind die Fördermittel erschöpft. Voraussichtlich wird eine weitere Förderrunde ausgerufen. Entsprechend der Förderrichtlinien müssen die Sirenen neben gängigen Warntonfolgen auch Sprachdurchsagen ermöglichen. Trotz einer Installation einer flächendeckenden Sireneninfrastruktur ist eine vollumfängliche Sicherheit nicht gewährleistet.

    Für die Marktgemeinde wurde bereits ein Konzept mit Sirenensimulation und Sirenentest erarbeitet. Es sind mindestens 3 Standorte mit 600 Watt Sirenen nötig, welche auf den Ort verteilt werden.  Auch die Außenorte würden mit Sirenen ausgestattet. Insgesamt sind dementsprechend sieben Standorte für Sirenen notwendig. Die Kosten hierfür betragen ca. 155.000 Euro. Die Eigenbeteiligung beträgt voraussichtlich 55.000 Euro.

    Bürgermeister Pröbst stellt in der Sitzung die Beschlüsse und Überlegungen der anderen Gemeinden aus dem Landkreis Erding zur Ausstattung mit neuen Sirenen vor. Er erklärt auch, dass es keine akute Gefahrenlage gibt für die der Einsatz neuer Sirenen zwingend erforderlich ist. Weiter wird berichtet, dass der Förderantrag gestellt, aber noch kein Bescheid vorliegt.

    Es wird ferner erläutert, dass derzeit noch ein Katastrophenschutzkonzept für die VG Wartenberg erarbeitet wird.

    Der Marktgemeinderat verständigt sich darauf die Entscheidung in den Sommer zu vertagen und erneut darüber zu beraten, wenn das Katastrophenschutzkonzept fertiggestellt ist.

    5. Sachstandsbericht zur Flüchtlingssituation in Wartenberg

    In der Fraktionssprechersitzung wurde gebeten das Thema auf die Tagesordnung des Marktgemeinderates zu setzen, um zu evaluieren, warum die Marktgemeinde mehr Flüchtlinge als andere Landkreisgemeinden beherbergt. Dem Gremium liegen die Zahlen zur Altersstruktur und Anzahl der Flüchtlinge im Landkreis vor.

    Die Situation der Flüchtlinge, die privat oder über die Gemeinde untergebracht sind, ist in der Darstellung komplexer. Anerkannte Flüchtlinge fallen aus dem „System“ heraus. Sie wohnen nicht mehr in den Unterkünften und beziehen keine Leistungen mehr. Dementsprechend sind diese Personen nicht in den aufgezeigten Zahlen integriert. Eine Besonderheit stellen hier Menschen aus der Ukraine dar. Diese Ausnahme wird aber auch zeitnah entfallen.

    Mehrkosten in Kitas und Schulen werden nicht bezuschusst. Es wird ca. eine Gruppe mehr benötigt.

    Der Marktgemeinderat hat den Bürgermeister mit der Antragsstellung auf finanziellen Ausgleich beim Landkreis Erding für die Aufnahme der Flüchtlinge beauftragt. In dem Schreiben soll auch auf eine faire Verteilung über alle Städte und Gemeinden im Landkreis Erding hingewirkt werden.

    6. Freiflächensolarpotentialkataster; Beschlussfassung

    In der letzten Sitzung des Marktgemeinderats im Dezember 2022 hat die Firma power2nature das mögliche Freiflächenpotentialkataster vorgestellt. Die dazugehörigen Unterlagen liegen dem Gremium vor. Die Kosten für die Erstellung des Katasters belaufen sich auf 3.275 Euro.

    Beschluss (9:10):

    Der Marktgemeinderat hat die Auftragsvergabe eines Freiflächenpotentialkataster bei der Firma power2nature abgelehnt.  

    7. Bericht aus den Ausschüssen und aus Sitzungen von Gemeinschaften und Institutionen, deren Mitglied die Gemeinde ist

    Bürgermeister Christian Pröbst berichtet aus der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss:

    • Der Ausschuss hat die Änderung des Bebauungsplanes Süd III (Aufstellungs-, Billigungs-, und Auslegungsbeschluss) beschlossen.
    • Der Ausschuss hat die Stellungnahmen für den Bebauungsplan Auerbach 4. Änderung behandelt.
    • Der Ausschuss hat verschiedene Bauanträge behandelt.

    8.  Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 14.12.2022

    Der Marktgemeinderat hat die Niederschrift einstimmig beschlossen.

    9. Bekanntgaben und Anfragen

    Bürgermeister Pröbst gibt verschiedene Thematiken bekannt:

    • Am 20. Januar 2023 um 10:00 Uhr gibt es einen Ortstermin bzgl. verschiedener Bäume in der Marktgemeinde. Treffpunkt ist das Rathaus.
    • Ideen zur Antragsstellung beim LEADER Programm sollten gesammelt werden.
    • Der Archäologische Verein Erding hat eine Unterschriftenaktion gestartet. Diese wird dem Gremium vorgelegt und um Unterstützung gebeten.

    Aus dem Gremium werden keine Anfragen gestellt:

    Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.