Ortsverband Wartenberg

Markt weist Rück­hal­te­flä­chen an Stro­gen aus

Hoch­was­ser­schutz: War­ten­berg si­chert sich ab

167,3 Hektar umfasst der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung, der das amtliche Überschwemmungsgebiet der Strogen umfasst. Schraffiert sind die beiden Flächen Hochwasserschutz Nord und Süd, in denen die Gemeinde planungsrechtliche Darstellungen ändert. Sie befinden sich in Ortsnähe. Repro: Schwarzkugler

Montag, 8. März 2021, Erdinger Anzeiger

Hoch­was­ser­schutz: War­ten­berg si­chert sich ab

Markt weist Rück­hal­te­flä­chen an Stro­gen aus – An­woh­ner füh­len sich beim Bauen be­hin­dert

VON MAR­KUS SCHWARZ­KUG­LER

War­ten­berg
Einen wich­ti­gen Schritt beim Hoch­was­ser­schutz ist der War­ten­ber­ger Markt­rat ge­gan­gen: Er hat in sei­ner Sit­zung am Mitt­woch die fünf­te Än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans mit einem Fest­stel­lungs­be­schluss ab­ge­seg­net. Al­ler­dings ist nicht jeder An­woh­ner be­geis­tert: So man­cher sieht sich in sei­ner bau­li­chen Ent­wick­lung künf­tig be­ein­träch­tigt.

Die Än­de­rung hat zwei Grün­de: Sie soll der Ge­mein­de einen Be­bau­ungs­plan am Burg­gra­ben er­mög­li­chen sowie Re­ten­ti­ons­flä­chen für den Hoch­was­ser­schutz ent­lang der Stro­gen aus­wei­sen. Ins­ge­samt um­fasst die Plan­än­de­rung das amt­li­che Über­schwem­mungs­ge­biet auf 167 Hekt­ar. Darin be­fin­den sich die bei­den Be­rei­che „Hoch­was­ser­schutz Nord“ (56 000 Qua­drat­me­ter) und „Hoch­was­ser­schutz Süd“ (36 000 Qua­drat­me­ter). Auf sie kon­zen­triert sich die Ge­mein­de, denn sie be­fin­den sich in Orts­nä­he.

Wie Bür­ger­meis­ter Chris­ti­an Pröbst (CSU) mit­teil­te, habe das Was­ser­wirt­schafts­amt neue Höhen für ein HQ100 be­rech­net, also für ein Hoch­was­ser, das sta­tis­tisch ge­se­hen nur alle 100 Jahre vor­kommt. Hin­ter­grund ist das ver­hee­ren­de Hoch­was­ser von 2013. Die neuen Werte seien nicht viel ab­ge­wi­chen von den Be­rech­nun­gen der An­woh­ner, von denen sich ei­ni­ge im Pu­bli­kum in der Stro­gen­hal­le be­fan­den. Nur diese be­rech­ne­ten Werte hät­ten vor Ge­richt Be­stand, be­ton­te Pröbst. „Wir schüt­zen neue Be­bau­ung an den Stel­len, an denen der Be­stand be­trof­fen ist“, er­klär­te er au­ßer­dem.

Ar­chi­tekt Franz Pe­zold stell­te die Stel­lung­nah­men der Be­hör­den und Trä­ger öf­fent­li­cher Be­lan­ge vor. Span­nen­der waren aber die Ein­wän­de fünf be­trof­fe­ner Bür­ger, die – teils über ihre An­wäl­te – ihre Sor­gen her­vor­ge­bracht hat­ten.

Eine An­woh­ne­rin hatte einen An­trag auf ein Dop­pel­haus am Burg­gra­ben ge­stellt. Der Markt war von die­sem Vor­ha­ben wenig be­geis­tert, re­agier­te mit einer Ver­än­de­rungs­sper­re und woll­te eben einen Be­bau­ungs­plan für den Be­reich auf­stel­len. Die Frau schrieb nun in der öf­fent­li­chen Be­tei­li­gungs­run­de, dass sich ihr Bau im Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren be­fin­de und al­lein auf­grund des ver­wei­ger­ten Ein­ver­neh­mens der Ge­mein­de noch nicht ge­neh­migt sei. Au­ßer­dem durch­que­re eine ge­plan­te Stra­ßen­ver­brei­te­rung ihre Grund­stü­cke, was einer Ent­eig­nung gleich­kom­me. Sie habe schon einen Vor­be­scheid er­teilt be­kom­men, bevor der Markt eine Ver­än­de­rungs­sper­re er­las­sen habe. Zudem über­pla­ne die Ge­mein­de ohne ihre Zu­stim­mung eines ihrer Grund­stü­cke für einen Kin­der­spiel­platz.

Streit um Standort eines Doppelhauses

Die Ge­mein­de hatte für das Vor­ha­ben einen an­de­ren Stand­ort vor­ge­schla­gen. Doch die­ser liegt ge­gen­über dem Park­platz des Berg­ca­fés. Die Frau be­fürch­tet folg­lich, dass ihr die Bau­ge­neh­mi­gung aus lärm­tech­ni­schen Grün­den ver­wei­gert wer­den könn­te.

Ein schwie­ri­ges Thema also. Die Räte be­schlos­sen auf Vor­schlag Pe­zolds, die Pla­nung im Be­reich Burg­gra­ben bis zu einer Ent­schei­dung über die Bau­ge­neh­mi­gung zu­rück­zu­stel­len. Denn dem Pla­ner zu­fol­ge wären Teile des Flä­chen­nut­zungs­plans nicht mehr rea­li­sier­bar, soll­te das Bau­vor­ha­ben ge­neh­migt wer­den.

Eine wei­te­re An­woh­ne­rin mo­niert, dass sich eine neu aus­ge­wie­se­ne Grün­flä­che in einem Be­reich be­fin­de, für den ihr eine ge­neh­mig­te Bau­vor­anfra­ge vom Land­rats­amt vor­lie­ge. „Die­ser Vor­be­scheid war uns nicht be­kannt“, ge­stand Pe­zold. Alle an­de­ren Vor­ha­ben habe man aber be­rück­sich­tigt. Der Be­reich werde nicht in eine Grün­flä­che ge­än­dert, ver­sprach er.

Ein An­walt schrieb au­ßer­dem, dass die Dar­stel­lung von Re­ten­ti­ons­flä­chen weder in­halt­lich noch zeit­lich not­wen­dig sei. Zudem ist er der Mei­nung, dass Teile der Gründ­stü­cke nörd­lich der Then­ner Stra­ße, öst­lich der Zu­stor­fer Stra­ße und west­lich der Stro­gen im In­nen­be­reich lie­gen und sich diese Be­reich bau­lich noch fort­ent­wi­ckeln könn­ten. Pe­zold stell­te klar, dass er das an­ders sehe und sich das Ganze im Au­ßen­be­reich be­fin­de. Er und Mar­kus Straß­ber­ger (CSU) sahen Wi­der­sprü­che in der Ar­gu­men­ta­ti­on des An­walts.

In einem Fall be­rich­te­te Pröbst von einem Ge­richts­ur­teil, das dem Markt klar Recht ge­ge­ben habe, dass sich die be­trof­fe­nen Flä­chen im Au­ßen­be­reich be­fin­den.

Ein wei­te­rer Ju­rist schreibt von „schwer­wie­gends­ten Kon­se­quen­zen“ für seine Man­dan­tin, „näm­lich dem Ver­lust einer Be­bau­ungs­mög­lich­keit“. Ent­ge­gen der Be­fürch­tung der An­woh­ne­rin „be­rührt die Pla­nung keine An­sprü­che auf Er­tei­lung einer Bau­geh­ne­mi­gung“, be­fand Pe­zold. Für das be­trof­fe­ne Grund­stück, das im Plan als Grün­flä­che aus­ge­wie­sen sei, sei schon bis­her keine Be­bau­ung vor­ge­se­hen ge­we­sen – „der Ein­griff in das Pri­vat­ei­gen­tum ist durch die Er­hal­tung der Re­ten­ti­ons­flä­che für den Hoch­was­ser­schutz ge­recht­fer­tigt“, so Pe­zold.

Als un­be­grün­det be­zeich­ne­te er au­ßer­dem den Ein­wand, dass der Bau der Märk­te von Edeka, Netto und Ro­ß­mann die Re­ten­ti­ons­flä­chen über­haupt erst nötig ge­macht habe:

Zum Glück nicht nah am Wasser gebaut

„Die Märk­te wur­den nicht im Über­schwem­mungs­ge­biet des hun­dert­jähr­li­chen Hoch­was­sers er­rich­tet. Des­halb hat­ten die Grund­stü­cke keine Rück­hal­te­funk­ti­on, die jetzt aus­ge­gli­chen wer­den müss­te.“

„Ich bin sauf­roh, dass wir jetzt eine ju­ris­ti­sche Si­cher­heit haben“, sagte Straß­ber­ger. Er sprach von einem „Glücks­fall, dass der Be­reich so nah am Was­ser noch nicht be­baut ist“. Dar­auf hatte wie be­rich­tet auch Ste­fan Ho­mi­li­us vom Was­ser­wirt­schafts­amt ein­mal im Markt­rat hin­ge­wie­sen – ihm zu­fol­ge ein Vor­teil für die War­ten­ber­ger im Ver­gleich zum Hoch­was­ser­schutz der Stadt Er­ding.

Straß­ber­ger konn­te sich noch vor­stel­len, Re­ten­ti­ons­flä­chen even­tu­ell für Spa­zier­gän­ge oder Auf­ent­hal­te at­trak­tiv zu ge­stal­ten.