Artikel vom 19.10.2020
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Oktober 2020
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Jahresbetriebsplan und Jahresbetriebsnachweis für den Gemeindewald, Holzpreise für die Saison 2020/2021
- Auskunft zur Corona-bedingten finanziellen Lage der Gemeinde
- Sanierung Alte Kirche
- Sanierung Altes Rathaus
- Änderungsantrag für eine Baugenehmigung
- Antrag zur dauerhaften Nutzung eines gemeindlichen Feldweges
- Ein Bauantrag im Freistellungsverfahren – zur Kenntnis
- Jahresantrag Städtebauförderung
- Auflagen für den Betrieb einer mobilen Brechanlage, Gemarkung Roßbrunn
- Wandbild von Curt Lessig
- Widmung eines Gehweges
Aus organisatorischen Gründen begann die Sitzung zunächst mit der Beratung über eine nichtöffentliche Angelegenheit, bevor die Öffentlichkeit hergestellt werden konnte.
In der Sitzung war unser Förster, Herr Fricker, anwesend. Wie bereits in den letzten Jahren, hatte er auch in diesem Jahr keine guten Neuigkeiten über den Zustand des Gemeindewaldes. Die letzten drei Jahre 2018, 2019 und 2020 waren erneut trockener und wärmer als im langjährigen Mittel. Auch wenn es 2020 im Februar viel geregnet hatte, so waren die Böden ab Juli so trocken, dass die Bäume sich nicht ausreichend mit Wasser versorgen konnten. Kiefern, Fichten und Buchen sind von der Trockenheit besonders betroffen und haben beim heutigen Klima kaum mehr Zukunftsperspektiven. Besonders deutlich sind die Schäden bei den Buchen. Da sie je nach Temperatur einen täglichen Wasserbedarf von 200 bis 400 Litern pro Baum haben, den sie aufgrund der trockenen Böden in der Hauptvegetationszeit nicht befriedigen können, sterben sie sukzessive ab. Die trockenen Bäume stellen eine Gefahr dar, da Äste auch ohne äußeren Anlass jederzeit abbrechen könnten. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht werden die Buchen am Rand der großen Waldwege dann eingeschlagen. Dabei ist eine Fällung unter dem Baum aufgrund der Gefahr von herabstürzenden Kronenteilen gar nicht mehr möglich, da die Buchen regelrecht zersplittern.
Bei der Entnahme der Bäume wird außerdem darauf geachtet, dass im Sinne einer Naturverjüngung klimatolerantere Bäume Raum und Licht für ein Wachstum erhalten. Nachpflanzungen erfolgen ebenfalls mit klimatoleranteren Baumarten wie etwa Elsbeeren, Baumhasel, Kirsche, Sommerlinde und Esskastanie. Die Nachpflanzungen müssen mit einem Verbissschutz wie etwa Wuchshüllen ausgestattet werden, da sonst die Wildschäden zu hoch sind. Es ist möglich, dass die Nachpflanzungen gegossen werden müssen, wenn nicht ausreichende Niederschläge erfolgen. Die Nachpflanzungen sollen aus pädagogischen Gründen gemeinsam mit Schulklassen erfolgen, falls die Corona-Lage dies zulässt.
Auf Basis dieses Berichts wurde der vorgelegte Jahresbetriebsplan mit einem hohen Einschlag von fast 1400 Festmetern (als Dokumentation der entstandenen Trockenschäden) einstimmig genehmigt.
Die Handhabbarkeit des Holzes bei den abgestorbenen Bäumen ist nicht besonders gut. Die Kronen zersplittern, die Stämme sind aufgrund der Trockenheit fast nicht spaltbar. Im letzten Jahr gab es deswegen bereits Reklamationen. Da überall in der Region ähnliche Trockenschäden entstanden sind, gibt es außerdem ein Überangebot an Holz. Es wird deshalb in der kommenden Saison kein Kronenholz angeboten. Beim Selbstwerberholz wird der Preis pro Ster von 36 € auf 28 € gesenkt. Der Beschluss zu den Holzpreisen erging einstimmig.
Die CSU-Fraktion hatte um Auskunft gebeten, wie sich aufgrund der Corona-Lage die Haushaltssituation im Vergleich zur Haushaltsplanung verändert hat oder voraussichtlich verändern wird. Anlass der Anfrage war die weitere Tagesordnung, in welcher über weitere, zusätzliche Investitionen beraten werden sollte. Nachdem nur die Mittel verplant werden sollten, die auch tatsächlich zur Verfügung stehen, erschien es sinnvoll, zunächst einen Blick in den Gemeindesäckel zu werfen.
Derzeit ist es der Gemeindeverwaltung noch nicht möglich, eine valide Planung vorzustellen. Insbesondere fehlen Daten zu den Gewerbesteuervorauszahlungen für 2021, die erst Anfang Dezember bei der Gemeinde eingehen. Eine Kompensation der Mindereinnahmen durch einen Fördertopf des Bundes kann bisher ebenfalls nur grob geschätzt werden. Tatsächlich jedoch wurde seitens der Gemeindeverwaltung bereits eingeplant, sämtliche vorgesehenen Tiefbaumaßnahmen sowie ggf. den Bauhofneubau zeitlich nach hinten zu schieben und so den Haushalt zu entzerren. Fakt ist auch, dass in den Jahren 2021 bis 2023 bereits weitere Kreditaufnahmen von 4,1 Millionen geplant waren. Außerdem kommen kurzfristig weitere Ausgaben hinzu, z.B. noch eine nicht berücksichtigte Containerlösung für die Mittagsbetreuung für geschätzte weitere 400.000 €. Quintessenz: Solange die Haushaltslage vage ist und Mindereinnahmen vermutet werden, sollte die Gemeinde weitere Ausgaben zurückhaltend und vorsichtig planen.
Dass diese Erkenntnis in allen Fraktionen gereift ist, wurde im nächsten Tagesordnungspunkt deutlich. Hier kürzte der Gemeinderat in insgesamt 17 Beschlüssen den Sanierungsumfang für die Alte Kirche von einer wünschenswerten Rundum-Erneuerung auf die notwendigen Maßnahmen herunter, um damit rund die Hälfte der Kosten, nämlich 300.000 € einzusparen. Befürwortet wurde ein schlichter Anbau an die Alte Kirche, der im Zuge der Umgestaltung des Rathausplatzes mit einem höheren Eingangsniveau einen barrierefreien Zugang zur Alten Kirche schafft, den maroden Windfang ersetzt und zugleich eine Lagerung des Mobiliars ermöglicht. Außerdem wird die marode Elektroverteilung ertüchtigt, Gebäudeleittechnik für die Heizung eingebaut und im Turm eine Taubenvergrämung geschaffen. Nicht durchgeführt wird eine Erneuerung der Toilettenanlagen, die zwar im Design nicht mehr aktuell aber funktionstüchtig sind, sowie eine komplette Überarbeitung des Innenraums und der Außenfassade.
Auch die Sanierung des Alten Rathauses wird nur in der kleineren Variante ohne Anbau geplant, wofür sich der Gemeinderat einstimmig aussprach. Ob die Durchführung gleich der Planung folgt, ist derzeit offen und je nach Haushaltslage variabel. Die Planungskosten von rund 100.000 € in der Entwurfsplanung sollten jedoch investiert werden, damit eine Nachnutzung des Gebäudes nach dem Auszug des Behelfsrathauses sinnvoll ermöglicht werden kann, so der Rat vom Bauamtsleiter, Herrn Ostwald.
Am Neuberg wird derzeit ein neues Wohnhaus gebaut. Dies wurde abweichend von der Baugenehmigung errichtet. Insbesondere fanden massive Abgrabungen und damit verbunden Auffüllungen auf dem Nebengrundstück statt, die nun eine Stützmauer notwendig machen. Der Bau wurde deshalb vom Landratsamt eingestellt. Es lag nun ein geänderter Bauantrag vor. Letztendlich kann auch für die geänderte Planung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Allerdings erfolgte die Erteilung des Einvernehmens zur geänderten Planung unter der Bedingung, dass die Auffüllungen zurückgenommen werden und damit die Stützmauer entfällt. Das Landratsamt soll gebeten werden, den Baustopp erst dann aufzuheben, wenn die Auffüllung wieder beseitigt ist.
Bedingung für die grundsätzliche Erteilung der Baugenehmigung war, dass das Grundstück erschlossen ist. Eine straßenmäßige Erschließung wurde vom Bauherrn über eine Zufahrt auf dem Gelände des davor liegenden Grundstückes nachgewiesen. Für die Bauzeit wurde dem Bauherrn die Zufahrt zum Grundstück über den gemeindlichen Feldweg erlaubt. Tatsächlich ist bisher die eigentliche Zufahrt zum Anwesen nicht geschaffen worden. Vielmehr beantragt der Bauherr nun die dauerhafte Nutzung des gemeindlichen Feldweges, um von dort sein Grundstück zu befahren. Der Feldweg ist nicht als Erschließungsstraße geeignet. Letztendlich müsste im Fall einer Genehmigung die Gemeinde dafür sorgen, dass dieser in einem ausreichend guten Zustand ist, um z.B. durch Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr angefahren werden zu können. Da die Gemeinde zum Einen kein Interesse hat, dort eine öffentliche Verkehrsfläche zu schaffen und zum Anderen eine Erschließung über das Vordergrundstück Bedingung für die Baugenehmigung war, wurde dieser Antrag einstimmig abgelehnt. Der Rat, der sich durch das Vorgehen des Bauherrn getäuscht sah, ging sogar noch einen Schritt weiter und beauftragte die Verwaltung, die temporäre Genehmigung für die Nutzung des Feldweges während der Bauzeit zum 01.12.2020 enden zu lassen und anschließend dafür zu sorgen, dass eine Zufahrt auf das Grundstück vom gemeindlichen Feldweg aus nicht mehr möglich ist.
Über den Bau eines Dreifamilienhauses in der Adolph-Kolping-Straße wurde der Gemeinderat nur unterrichtet. Das dieses Bauvorhaben alle Vorgaben des Bebauungsplanes einhält und deshalb im Freistellungsverfahren behandelt werden kann, war eine Beschlussfassung nicht notwendig.
Der Jahresantrag für die Städtebauförderung wurde einstimmig verabschiedet. Nachdem die Sanierung des Alten Rathauses zeitlich später erfolgen wird, werden die Sanierungskosten in der Planung zunächst ein Jahr nach hinten gesetzt. Im Programmjahr 2021 werden Förderungen für die Neugestaltung des Rathausblocks inklusive der anliegenden Straßen und der Schaffung der Barrierefreiheit für die Alte Kirche in Höhe von insgesamt 800.000 € beantragt.
Das Asphaltmischwerk Roßbrunn beantragt den Betrieb einer mobilen Asphalt-Brechanlage. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt kann die Gemeinde nun Stellung zum Antrag nehmen. Um die negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung zu reduzieren, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, folgende Forderungen an das Landratsamt zu senden:
- Reduzierung der Betriebszeiten von 6.00 bis 22.00 Uhr auf 7.00 bis 19.00 Uhr
- Einstellung des Betriebs bei Ost- oder Nordost-Wind
- Prüfung von Maßnahmen zur Eingrünung.
Es wurde mehrheitlich beschlossen, das Wandbild von Curt Lessig, das beim Abriss des Rathauses verschwinden würde, in einer weiterentwickelten Variante durch den einheimischen Künstler Raimund Wirth an die dem Rathaushof zugewandten Stirnseite des Saalgebäudes anzubringen. Alternativ stand noch die dem Gässchen zugewandte Stirnseite des Saalgebäudes zur Abstimmung.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin