Artikel vom 26.05.2020
CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Mai 2020
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Neubau Rathaus und Saalgebäude: Bemusterung der Oberflächenfarbe
- Bauvoranfrage zur Aufstockung eines bestehenden Gewerbegebäudes
- Entschädigung und Abrechnung für die Betreuer/innen des Ferienhüttendorfes
- Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015-2018
- Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter
- Änderung der Satzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- Antrag des Schieß-Sports-Vereins 63 Waldbüttelbrunn e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für elektronische Schießstände
Bei einem kurzen Ortstermin wurde die Anstrichfarbe für das Rathaus und das Saalgebäude begutachtet. Hierfür waren am Rathaus verschiedene Farbplatten angebracht.
Das Architekturbüro hatte vorgeschlagen, das Rathausgebäude und das Saalgebäude in zwei unterschiedlichen Farbnuancen anzustreichen. Der Gemeinderat hat sich einstimmig für einen hellen Beigeton für das Rathaus und einen etwas dunkleren Ton für das Saalgebäude entschieden.
Im Gewerbegebiet Kiesäcker soll ein bestehendes Gewerbegebäude um ein Stockwerk aufgestockt werden. Dafür ist eine Befreiung von den Höhenfestsetzungen nötig. Im Sinne einer maßvollen Nachverdichtung wurde dieser Befreiung einstimmig zugestimmt, soweit die Höhe nicht für den Betrieb des nahen Flugplatzes problematisch wird. Eine entsprechende Stellungnahme wird eingeholt.
Die Betreuerinnen und Betreuer beim Ferienhüttendorf erhalten für ihre ehrenamtliche Arbeit eine Aufwandsentschädigung. Diese soll an den vom Landkreis gezahlten Satz in Höhe des Mindestlohns angepasst werden. Zwei Co-Leitungen mit entsprechend höherer Verantwortung sollen 12 € pro Stunde erhalten. Der Gemeinderat stimmte dieser Erhöhung mit 11 zu 4 Stimmen zu.
Nach Auskunft des Gemeindejugendpflegers plant dieser derzeit damit, dass das Ferienhüttendorf trotz Corona stattfinden kann. Es müsste hierzu eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die vermutlich ein entsprechendes Hygienekonzept mit festen Gruppen, Wegeplänen und Einbahnstraßen voraussetzt. Näheres ist noch nicht bekannt.
Der Bericht der überörtlichen Kassenprüfung für die Jahre2015 bis 2018 wurde dem Gemeinderat bekanntgegeben. Die Anmerkungen des Kassenprüfers des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden nun von der Verwaltung sukzessive abgearbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gleich im nächsten Tagesordnungspunkt wurde eine Anmerkung aus der Rechnungsprüfung umgesetzt: es wurde festgestellt, dass die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) aufgrund einer zwischenzeitlichen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes angepasst werden muss. Bisher schrieb die Verordnung vor, dass Geh- und Radwege sowie Fahrbahnteile von den Anwohnern mindestens einmal monatlich an jedem ersten Samstag gereinigt werden müssen. Diese Regelung muss nun geändert werden und schreibt nun nur noch eine Reinigung „nach Bedarf“ vor. Ein augenscheinlich sauberer Gehsteig muss also nun nicht mehr regelmäßig gekehrt werden. Die Änderung der Verordnung wurde einstimmig beschlossen.
Auch eine Vorschrift der Entwässerungssatzung muss aufgrund eines Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes geändert werden. Bisher gab es bei der Abrechnung von Gartenwasser eine sogenannte „Bagatellgrenze“. Zählt ein Wasserzähler explizit das für die Gartenbewässerung eingesetzte Wasser, so musste für die ersten 12 m³ jährlich trotzdem die Schmutzwassergebühr bezahlt werden. Ab sofort entfällt die Schmutzwassergebühr sofort ab dem ersten Kubikmeter Wasser.
Die Änderung der Satzung wurde mit einer Gegenstimme beschlossen.
Der Schieß-Sport-Verein 63 Waldbüttelbrunn e.V. hat einen Zuschuss für die Beschaffung der neuen elektronischen Schießstände beantragt. In den Beschaffungen sind auch Gewehre enthalten, mit welchen Kinder ohne Altersgrenze schießen dürfen – im Gegensatz zu einer Beschränkung anderer Waffen ab 12 Jahren. Diese Anschaffung wurde durchaus kontrovers gesehen. Der Zuschussantrag wurde jedoch mit einer Mehrheit von 9 zu 6 Stimmen und mit einer Höhe von maximal 11.219 € bewilligt. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Haushaltes 2021.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin