Artikel vom 19.03.2019
CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2019
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Bauantrag: Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich einer Einfriedung
- Vorlage der Jahresrechnung 2018
- Antrag auf Neubewertung des Bodenpreises für Ackerland
Der recht kurze öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung begann mit einem Antrag auf eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan. Das Vorhaben an sich ist kein Neues und dem Gemeinderat seit langem bekannt. Es handelt sich um die Einfriedung eines Grundstückes in der St. Gertrud-Straße, die bereits 2013 entgegen der Vorschriften des Bebauungsplanes errichtet worden war. Bereits drei Mal hatte sich der Gemeinderat in den Jahren 2012, 2013 und 2015 mit dem Vorhaben beschäftigt und eine Ausnahme bezüglich der Einfriedung abgelehnt. Daraufhin wurde der Bauherr vom Landratsamt mehrmals aufgefordert, die Einfriedung entsprechend anzupassen. Nun wurde erneut ein Antrag auf isolierte Befreiung eingereicht. Ohne weitere Diskussion lehnte der Gemeinderat einstimmig den erneuten Antrag ab.
Entsprechend der Vorschriften der Gemeindeordnung wurde nach Abschluss des Haushaltsjahres 2018 die Jahresrechnung aufgestellt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach dem einstimmigen Beschluss wird sie nun an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
Auf Antrag von Gemeinderat Bernd Roos beschäftigte sich der Gemeinderat mit den Preisen für Ackerland, die die Gemeinde Waldbüttelbrunn sowohl beim Ankauf neuer Flächen als auch beim Verkauf oder Tausch von gemeindlichen Flächen zugrunde legt. Die Bonität, also die Qualität einer Ackerfläche, wird durch einen Punktwert angegeben. Der Preis für Ackerflächen errechnet sich, wenn man diesen Punktwert mit einem Betrag multipliziert. Seit 2011 liegt dieser Betrag bei 0,04€ pro Bodenpunkt und Quadratmeter. Herr Roos schlug eine Verdoppelung des Preises auf 0,08 € vor und begründete dies mit steigenden Ackerlandpreisen. Der Gutachterausschuss des Landratsamtes hält einem Bodenpreis von ca. 0,05 € für angemessen.
Wie bei so vielen Dingen, kann auch eine Preiserhöhung für Ackerland, aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet, verschiedene Konsequenzen haben. Hierüber wurde nun rege diskutiert. Beim Einkauf von Ackerflächen (die z.B. als Ausgleichsflächen oder für den Tausch mit anderen Grundstücken gebraucht werden) müsste die Gemeinde bei einem höheren Preis zukünftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Gleichzeitig stiegen die Chancen, beim Kauf tatsächlich zum Zug zu kommen und nicht von Mitbewerbern überboten zu werden, wie es in der Vergangenheit bereits der Fall war. Beim Verkauf von Ackerflächen könnte die Gemeinde höhere Erlöse erzielen und beim Tausch von Flächen unterschiedlichen Wertes könnte sich die Tauschfläche entsprechend verkleinern, wenn der Acker gegenüber dem Tauschgrundstück einen höheren Wert hat als bisher. Daneben galt es auch noch zu bedenken, dass die Entscheidung der Gemeinde auch Einfluss haben könnte auf die grundsätzliche Preisentwicklung für das Ackerland in Waldbüttelbrunn. Eine Erhöhung der von der Gemeinde bezahlten Ackerlandpreise könnte natürlich auch eine weitere Preiserhöhung für die Landwirte nach sich ziehen.
Nach kontroverser und lebhafter Diskussion entschied sich der Gemeinderat mit 13 Zustimmungen gegen 5 Stimmen der SPD-Fraktion, den Wert pro Bodenpunkt um einen Cent auf 0,05 € zu erhöhen. Gleichzeitig soll dieser Wert nur ein Richtwert sein. Will die Gemeinde besonders attraktive Flächen kaufen, so kann von diesem Richtwert auch abgewichen werden.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin