Artikel vom 10.02.2020
CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10. Februar 2020
Der Flächennutzungsplan soll geändert werden, um eine spätere Erweiterung des Gewerbegebietes in nordwestlicher Richtung (zwischen Wertstoffhof und Staatsstraße Richtung Hettstadt) zu ermöglichen. Im Bebauungsplan Kiesäcker 4.2. liegt die geplante Straße, die das Gewerbegebiet mit der Staatsstraße verbinden soll, damit der ÖPNV besser angebunden werden kann. Außerdem soll in noch bestehende Grundstücke eine Stichstraße gebaut werden, um diese gut zu erschließen.
Wegen dieser Planungen bzw. Änderungen in den bestehenden Bebauungsplänen Kiesäcker wurde die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit vorgenommen. Die während der Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken mussten nun bewertet und abgewogen werden. Anschließend konnten die jeweiligen Beschlüsse über die Änderungen der Pläne gefasst werden. Beinahe alle Beschlüsse in diesem Zusammenhang wurden mit 14 zu 2 Stimmen getroffen.
In der Kirchstraße soll ein altes Wohnhaus abgebrochen und durch ein neues Wohnhaus ersetzt werden. Städtebauliche Bedenken für das Vorhaben im Sanierungsgebiet bestanden nicht. Dem Antrag auf Sanierungsrechtliche Erlaubnis wurde deshalb einstimmig zugestimmt.
In der Wertheimer Straße waren für ein Wohnhaus mit Garage umfangreiche Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan beantragt worden. Die Garage sollte statt eines Flachdaches ein Pultdach bekommen, Stützmauern sollten die vorgegebene Höhe deutlich überschreiten, durch einen zusätzlichen Stellplatz und einen geänderten Grundriss für die Terrasse hätten sich deutliche Geländeveränderungen ergeben. Dem Gemeinderat waren diese Abweichungen zu groß, so dass alle Befreiungsanträge einstimmig abgelehnt worden sind.
Die CSU-Fraktion hatte einen Antrag auf Erhalt des Wandbilds von Curd Lessig gestellt. Dabei handelt es sich um das Gemälde zur Dorfgeschichte, das noch an der Wand oberhalb des ehemaligen „Altenclubs“ am noch bestehenden Rathausgebäude zu sehen ist. Mit dem geplanten Abriss des Gebäudes würde auch das Gemälde des unterfränkischen Künstlers verschwinden, der inzwischen verstorben ist. Das Gemälde soll nun „abgepaust“ werden. Außerdem sollen Farbproben gesichert werden. Anschließend könnte es z.B. auf eine der beiden Giebelseiten des neu entstehenden Saalgebäudes angebracht werden. Der Gemeinderat konnte sich nun auf den grundsätzlichen Erhalt des Bildes einigen, nicht jedoch darauf, wo genau am neuen Rathauskomplex das Bild dann wieder angebracht werden soll.
Im Rahmen der Umgestaltung des Rathausblocks soll das Geländeniveau vor der Alten Kirche so verändert werden, dass ein ebenerdiger Zugang zur Alten Kirche ohne Stufe möglich ist. In diesem Zusammenhang soll auch der Windfang erneuert werden. Gleichzeitig wird zusätzlicher Stauraum benötigt, um die Tische aufzuräumen. Da auch eine Renovierung der Toilettenanlage der Alten Kirche notwendig ist, hatte die Verwaltung vom Architekten an Stelle des bisherigen Windfangs mehrere unterschiedlich große Anbauvarianten entwickeln lassen, unter Anderem auch mit Toiletten im Vorbau. Allerdings war sich das Gremium einig: ein wuchtiger Vorbau soll nicht sein. Einstimmig entschied man sich vielmehr dafür, die Toilettenanlage im Untergeschoss zu ertüchtigen, anstatt neue Toiletten anzubauen. Vielmehr wählte der Rat die kleinste Anbauvariante, die neben einem Windfang den benötigten Stauraum für die Tische und eine Garderobe bieten soll. Das vom Architekten vorgeschlagene Material gefiel dem Gemeinderat nicht: der Anbau soll nach dem Willen des Gremiums nicht aus Sichtbeton hergestellt werden. Die Überlegung, eines oder mehrere Fenster im Süden bis zum Boden zu öffnen und zu Verglasen bzw. mit einer Tür zum Platz der Partnerschaften zu versehen, wurde aus ästhetischen Gründen wieder verworfen. Auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte sich gegen eine Öffnung zur Südseite ausgesprochen.
Für die Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer wurde eine Satzung erlassen. Nach dieser erhalten die Wahlhelfer pro Tag eine Entschädigung von 50 €.
Der in der Sitzung vom 27.01. bereits vorbesprochene Haushalt wurde ohne weitere Diskussion mit einem Gesamtvolumen von 20.992.606 €, davon 12.079.356 € im Verwaltungshaushalt und 8.913.250 € im Vermögenshaushalt und einer geplanten Kreditaufnahme von 3.429.650 € einstimmig als Satzung verabschiedet. Ebenso der dazugehörige Finanzplan.
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mädelhofen wurden Herr Wolfgang Götz zum Feuerwehrkommandanten und Herr Sebastian Martin zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten gewählt. Die Kommandanten wurden nun vom Gemeinderat einstimmig in ihrem Amt bestätigt.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin