Artikel vom 25.02.2019
CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Februar 2019
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Bauantrag: Nutzungsänderung in eine Spielhalle
- Antrag auf Zustimmung zu einem Antrag auf Erstaufforstungserlaubnis
- Widmung der Merowingerstraße
- Verabschiedung des Haushaltes und des Finanzplanes - Richtlinie zur Vereinsförderung
- Baugebiet Triebweg in Mädelhofen
- Bauverpflichtung
Aufgrund eines Antrages auf Herstellung der Öffentlichkeit für einen Teilaspekt eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes wurde zunächst in nichtöffentlicher Sitzung beraten, bevor schließlich in die Tagesordnung des öffentlichen Teiles eingestiegen wurde.
Schon im September 2018 lag dem Gemeinderat ein Antrag auf Nutzungsänderung von Ausstellungsräumen in eine Spielhalle vor. Der Gemeinderat hatte damals sein Einvernehmen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus einstimmig verweigert. Nun wurde ein modifizierter Antrag eingereicht, in dem die Nutzfläche der Spielhalle auf knapp unter 100 m² verringert wurde. Hintergrund ist der, dass das Bauvorhaben dann rechtlich anders beurteilt werden kann. Der Gemeinderat blieb bei seiner Haltung und lehnte eine Zustimmung zum Bauantrag erneut einstimmig ab. Die Entscheidung über den Bauantrag fällt das Landratsamt.
Erneut lag dem Gemeinderat die Aufforderung zu einer Stellungnahme über einen Antrag auf eine Aufforstungserlaubnis für ein Grundstück in Waldbüttelbrunn vor, das derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird. Bereits in einer der letzten Sitzungen hatte der Gemeinderat sich mit mehreren ähnlichen Anträgen befasst und diesen die Zustimmung nicht erteilt. Es gibt Mutmaßungen darüber, dass es sich bei diesen Erstaufforstungen um Ausgleichsmaßnahmen für umfangreiche Waldrodungen in einer anderen Gemeinde des Landkreises oder gar für geplante Rodungen in den Ortsteilen Roßbrunn und Mädelhofen handeln könnte. Allerdings sind diese Spekulationen schwer zu verifizieren, der Gemeinde liegen hierfür keine verlässlichen Informationen vor. Der Vorschlag, mit dem vermeintlichen Betrieb Kontakt aufzunehmen und so Licht ins Dunkel zu bekommen, stieß auf wenig Zustimmung.
Eine Vertagung des Tagesordnungspunktes, wie ihn die Bürgerinitiative Rettet das Aalbachtal e.V. in einem Eilantrag an den Gemeinderat gewünscht hatte, um zwischenzeitlich nähere Informationen erhalten zu können, hätte nach Auskunft des Bauamtes zur Folge, dass die Zustimmung der Gemeinde aufgrund Fristablaufes als erteilt gelten würde. Der Gemeinderat entschied sich dann, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass landwirtschaftliche Fläche der Lebensmittelproduktion entzogen würde, einstimmig gegen die Erteilung der Zustimmung.
Eine reine Formalie war die nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz vorgeschriebene Widmung der neuen 177 Meter langen Stichstraße im Gewerbegebiet Kiesäcker (gegenüber der Bäckerei Götz und parallel zur Staatsstraße), die den Namen „Merowingerstraße“ erhalten hat. Der einstimmige Beschluss zur Widmung erfolgte ohne weitere Diskussion.
Der Haushalt für das Jahr 2019 wurde einstimmig beschlossen. Nachdem dieser im Vorfeld vorbesprochen worden war, konnte dieser Tagesordnungspunkt zügig abgeschlossen werden. Die Fraktionen verzichteten auf Haushaltsreden. Zweiter Bürgermeister Alois Bärmann, der die Sitzung leitete, nannte abschließend noch einmal die prägnanten Eckpunkte des Haushaltes. Der Haushalt umfasst 12.303.186 € im Verwaltungshaushalt und 8.771.010 € im Vermögenshaushalt.
Neben der großen Baumaßnahme Rathaus konnten auch alle weiteren notwendigen Investitionen in die Infrastruktur (z.B. Ausstattung Feuerwehr, Erweiterung Kindergarten, Straßenbau, Kanalbaumaßnahmen, Friedhof) mit eingeplant werden. Allerdings wird die Verschuldung der Gemeinde steigen. Im Jahr 2019 ist der komplette Verbrauch der Rücklage (über 3 Millionen €) geplant. In den nächsten beiden Jahren wird es zu Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils rund 4 Millionen € kommen. Im Jahr 2021 ist dann wieder eine Rücklagenzuführung von über 2 Millionen geplant. Große Einnahmeposten sind erwartete 4 Millionen € an Gewerbesteuer sowie 3,3 Millionen € aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
Ohne weitere Wortbeiträge wurde im Anschluss auch der Finanzplan für die Folgejahre einstimmig verabschiedet.
Sehr viel kontroverser verlief in nächsten Tagesordnungspunkt die Debatte über den Erlass einer Richtlinie zurVereinsförderung. Hier war in den Sitzungsunterlagen bereits ein Vorschlag für eine Richtlinie enthalten. Diese Richtlinie hätte im Vergleich zur bisher praktizierten Förderung nach Ansicht der CSU-Fraktion enorme Nachteile für die Waldbüttelbrunner Vereine gebracht. So würde durch die vorgeschlagene Richtlinie die jährliche Grundförderung gerade kleinerer Vereine deutlich reduziert. Außerdem stand eine geringere Förderung bei Investitionen (bisher 50 %, anschließend 15 %) im Raum. Weitere formale Vorschriften hätten einige Vereine grundsätzlich von der Antragstellung ausgeschlossen und die Art der Investitionen stark begrenzt. Eine zeitliche Komponente, die eine Antragstellung bei kurzfristig notwendig werdenden Investitionen quasi unmöglich macht, wurde von der CSU-Fraktion ebenfalls kritisch gesehen.
Die CSU-Fraktion stellte deshalb in Frage, ob es tatsächlich nötig sei, überhaupt eine Richtlinie zu erlassen oder ob es nicht sinnvoller sei, bei der bisher bewährten Förderung, die zwar nicht in einer Richtlinie festgehalten wurde, aber trotzdem auf Eckpunkten (z.B. einer Förderquote von 50 %) beruht, zu bleiben. Es sei sehr schwierig, die recht unterschiedlichen Vereine in Waldbüttelbrunn in ein Schema zu pressen, da diese ganz unterschiedliche Voraussetzungen haben. Durch eine Richtlinie verlöre man die Flexibilität, auf die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen Vereins einzugehen. Jeder Antrag wurde in der Vergangenheit im Gemeinderat transparent diskutiert, man sei so auch im Dialog mit den Vereinen.
Da andere Redner, insbesondere seitens der SPD-Fraktion, aber der Meinung waren, dass eine solche Richtlinie erlassen werden solle, wird die CSU-Fraktion sich in der Art und Weise an der Verabschiedung einer Richtlinie beteiligen, indem sie umfangreiche Änderungsvorschläge zum vorgelegten Vorschlag formulieren wird. Die Äußerungen aus den anderen Fraktionen lassen zumindest darauf hoffen, dass auch diese eine inhaltliche Verbesserung anstreben. Der Tagesordnungspunkt diente zunächst nur der Beratung. Eine Beschlussfassung war nicht vorgesehen.
Im Ortsteil Mädelhofen am Triebweg soll ein neues Baugebiet entstehen. Dafür will die Gemeinde zunächst alle betreffenden Grundstücke kaufen, dann das Baugebiet erschließen und die entstehenden Bauplätze wieder verkaufen. Durch dieses Vorgehen soll vermieden werden, dass innerhalb eines Baugebietes langfristig Baulücken bleiben, die nicht zum Verkauf stehen, weil die Eigentümer der Grundstücke diese bevorraten wollen. Die Gemeinde ist deshalb in Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern getreten. Diejenigen Grundstückseigentümer, die der Gemeinde ein Grundstück verkaufen, sollen später die Möglichkeit erhalten, ein Baugrundstück zurückzukaufen. Die verbleibenden Grundstücke werden an andere Bewerber verkauft. Um wiederum zu vermeiden, dass langfristig Baulücken im Baugebiet bleiben, sollen die Grundstücke mit einer Bauverpflichtung verkauft werden, das heißt, dass der Bauplatz innerhalb einer festzulegenden Frist bebaut werden und ansonsten an die Gemeinde zurückgegeben werden muss. Nun hatte der Gemeinderat über diese Bauverpflichtung zu beraten. Nach Ansicht des Gemeinderates sollte jedenfalls eine Bauverpflichtung festgelegt werden. Allerdings soll differenziert werden zwischen den Käufern, die zuvor ein Grundstück abgeben haben und einen Bauplatz zurückkaufen und denjenigen, die den Bauplatz neu erwerben. Den Alteigentümern der Grundstücke soll eine längere Planungs- und Bauphase zugebilligt werden, da diese gegebenenfalls Kinder, Enkel oder sonstige Verwandte haben könnten, die gerne im Dorf verbleiben und das Grundstück bebauen würden, aber zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Baugebietes noch nicht in der Lage sind, den Bauplatz sofort zu nutzen. Dem gegenüber setzt man bei Personen, die sich unabhängig von einem vorherigen Grundstücksverkauf um einen Bauplatz bemühen, voraus, dass diese in naher Zukunft bauen wollen. Unter Berücksichtigung von Planungs- und Bauzeiten legte der Gemeinderat eine Bauverpflichtung von vier Jahren für Neuerwerber und von acht Jahren für Alteigentümer fest.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin