Artikel vom 16.12.2019
CSU Waldbüttelbrunn
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2019
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Mauer am Grünen Baum – Antrag auf isolierte Abweichung
- Zuschussantrag TSG für die Erneuerung des Sportplatzzaunes und der Tennisplatzbeleuchtung
- Zuschussantrag SSV 63 für die Anschaffung eines Zeltes und Scheibenmaterial
- Zuschussantrag DJK wegen Erhöhung des Zuschusses für die Maßnahme Geräteraum, Gabionenwand und Treppenabgang
- Sanierung Alte Kirche
- Brunnen Rathaushof
- Brandschutzordnung
Seit Jahren ist die Mauer am Grünen Baum hinter den direkt an der Straße gelegenen Parkplätzen ein Streitpunkt im Gemeinderat gewesen. Die etwa zwei Meter hohe Mauer ersetzte im Zuge des Neubaus des Geschäftszentrums eine alte und ebenso hohe Mauer an gleicher Stelle und genoss aber, im Gegensatz zur baufälligen alten Mauer, keinen Bestandschutz. Die Nachbarn hatten auf die Wiederherstellung eines entsprechenden Sichtschutzes für ihr Grundstück gedrängt, nachdem die alte Mauer während der Bauarbeiten aus Gründen der Standsicherheit ersetzt werden musste. Die Errichtung der neuen Mauer war im Rahmen des Bauantrages jedoch nicht mit beantragt und damit auch nicht genehmigt gewesen.
Die damals geltenden Richtlinien der Gestaltungssatzung für den Innenort sahen für neue Grundstückseinfriedungen nur noch eine Höhe von 1,50 Metern vor. Allerdings gab es aufgrund der Formulierung durchaus unterschiedliche Meinungen darüber, ob diese Vorschrift jemals auch für Einfriedungen gedacht war, die nicht direkt an die Straße grenzen, sondern einige Meter hinter dem Straßenverlauf (hier hinter den Parkplätzen) errichtet werden. Auf einem Teilstück der Mauer war die Höhe wegen eines dahinterliegenden Carports der Nachbarn sowieso möglich gewesen. Der Rest der Mauer hätte nach dem Mehrheitswillen des Gemeinderates niedriger sein sollen, so dass eine nachträgliche Genehmigung der Mauer versagt wurde und auf einem Teilstück der Rückbau der Mauer drohte. Auf die Mauer sollte jedoch ein Kunstwerk aus Kacheln angebracht werden, welches von einem örtlichen Künstler bereits gefertigt worden war und die Geschichte des Grünen Baumes und damit auch die Ortsgeschichte von Waldbüttelbrunn darstellt. Auch die Tatsache, dass das Kunstwerk zum Betrachten eine gewisse Höhe (Augenhöhe) braucht, konnte den Gemeinderat in seiner Mehrheit damals nicht davon überzeugen, eine Ausnahme von der Gestaltungssatzung zuzulassen.
Inzwischen erlaubt die Gestaltungssatzung eine Höhe von 2 Metern, so dass zunächst davon ausgegangen worden war, dass die Mauer nun genehmigungsfähig sei. Die Kacheln des Kunstwerkes wurden auf die Mauer angebracht. Allerdings stellte sich dann heraus, dass durch einen Ringanker aus Beton und eine abschließende Abdeckplatte die Höhe von 2 Metern teilweise überschritten worden ist. Weil der Bezugspunkt das natürliche Gelände ist, kann eine genaue Abweichung gar nicht so leicht festgestellt werden. Es handelt sich wohl um eine Abweichung von maximal 16 Zentimetern auf einer Länge von etwa 5 Metern. Eine nachträgliche Genehmigung der Mauer war im Gemeinderat zunächst erneut gescheitert. Dies erklärt, weshalb die Mauer momentan halb verputzt ist (auf der Länge, die durch den Carport kein Problem darstellt) und halb unverputzt (auf der bisher strittigen Länge). Der Bauherr hatte nun einen neuen Vorstoß gewagt und einen Antrag auf eine isolierte Abweichung gestellt. Sehr überraschend ließen sich einige vehemente Verfechter gegen eine nachträgliche Genehmigung aus den anderen Fraktionen nun doch auf diesen Antrag ein und dieser wurde in der Sitzung gegen nur noch eine einzige Stimme genehmigt. Die Diskussion um die Mauer ist damit nach vielen Jahren heftiger Dispute endlich beendet und in der Sache kann nun hoffentlich Ruhe einkehren.
Jeweils einstimmig wurden die vorliegenden Zuschussanträge der örtlichen Vereine gebilligt. Für die Erneuerung des Sportplatzzaunes und der Tennisplatzbeleuchtung wurde der TSG ein Zuschuss in Höhe von 50 % der geschätzten Kosten, maximal 5.537,84 € zugesagt. Der SSV 63 erhält für die Anschaffung eines Zeltes ebenfalls die Hälfte der Kosten, 473 € und für Scheibenmaterial 535,06 €. Die DJK erhält aufgrund der Verteuerung einer bereits bezuschussten Maßnahme für den Geräteraum, die Gabionenwand und den Treppenabgang die Hälfte der zusätzlichen Kosten, damit 2.840,17 €.
Die Toiletten in der Alten Kirche müssen saniert werden. Die Verwaltung hat nun zwei Varianten vorgeschlagen: die Sanierung der Toiletten am derzeitigen Standort im Keller der Alten Kirche sowie ein neuer Windfang, der ähnlich dimensioniert ist wie der derzeitige Eingangsbereich oder einen größeren Anbau an die Alte Kirche mit einer neuen Toilettenanlage sowie Lagerflächen und Eingangsbereich. Nach ausführlicher und kontroverser Diskussion wurde entschieden, dass zunächst Angebote von Architekten für beide Möglichkeiten eingeholt werden sollen, um dann eine vernünftige Entscheidung treffen zu können.
Eine erneute Nachfrage unter dem Punkt „Verschiedenes“ ergab, dass der sich früher im Rathaushof befindliche Brunnen nicht, wie vereinbart, für die Dauer der Bauarbeiten eingelagert worden ist. Nach Auskunft des Bauamts sei dieser bei der Demontage zerstört und dann entsorgt worden.
Eine erneute Nachfrage zur Brandschutzordnung ergab, dass noch immer keine praktikable Lösung für die Vereine besteht. Diese war in der letzten Sitzung für Mitte Dezember in Aussicht gestellt worden. Der Bürgermeister gab sich allerdings erneut zuversichtlich, die offenen Fragen demnächst klären zu können. Konkret darauf angesprochen, ob die demnächst stattfindenden Veranstaltungen von den Vereinen mangels Brandschutzhelfern abgesagt werden müssen, verneinte er dies. Wie eine Lösung konkret aussehen soll, bleibt weiter offen.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin