Artikel vom 27.01.2025
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2025
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen
- Antrag Feldwegsanierung Roßbrunn
- Bebauungsplanänderung West-Südwest Teil 3
- Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan in Hettstadt
- Genehmigungsverfahren Gipsabbau „Altertheimer Mulde“
- Fassadengestaltung JUZ
- Ballfangzaun Beachvolleyballfeld
- Verleih von Inventar – Anpassungen Preisblatt
- Jahresabschlüsse der Gemeindewerke 2022 und 2023
- Bedarfsplan der Feuerwehren für das Haushaltsjahr 2025
Die erste Sitzung des neuen Jahres, die nach dessen mehrmonatiger Abwesenheit erstmals wieder von Erstem Bürgermeister Klaus Schmidt geleitet wurde, begann mit einer Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Ausbau der noch nicht barrierefreien Bushaltestellen. Insgesamt wurden sieben Haltestellen näher untersucht, nämlich die beiden Haltestellen „Neubergstraße“, „Mädelhofen B 8“ und „Mädelhofen Ort“, die beiden Haltestellen „Roßbrunn B 8“ und die Haltestelle „Pfarrweg Roßbrunn“. Nicht betrachtet wurden die Haltestellen, die in den Bereich der August-Bebel-Straße fallen, der noch städtebaulich überarbeitet werden soll.
Anhand des Konzeptes diskutierte der Rat sehr konstruktiv das weitere Vorgehen und beschloss schließlich, für den Haushalt 2025 zunächst den Ausbau der Bushaltestellen in Mädelhofen vorzusehen, 2026 die Haltestellen „Roßbrunn B 8“ und 2027 die beiden Haltestellen „Neubergstraße“. Die Haltestelle „Pfarrweg Roßbrunn“ soll zuletzt ausgebaut werden, da hier die weitere Entwicklung der Line 633 abgewartet werden soll. Beim Ausbau sollen, wo es sinnvoll erscheint, Fahrradbügel mit vorgesehen werden. Die Errichtung von Ladeschränken für E-Bikes sowie Fahrradgaragen mit Münzpfandschloss wurde diskutiert, jedoch wieder verworfen.
Die Jagdgenossenschaft Roßbrunn/Mädelhofen hat beantragt, dass die Gemeinde drei Feldwegabschnitte Wanneweg, Heiligenbergweg und die Verbindung zum Ringweg sanieren soll. Im Zuge der Sanierung sollen die Bankette abgefräst, ein Mineralstoffgemisch aufgebracht und die Oberfläche planiert und befestigt werden. Ein Kostenvoranschlag umfasst Kosten in Höhe von über 50.000 €, wovon die Jagdgenossenschaft 5.000 € übernehmen wollte.
Die Verwaltung informierte darüber, dass das Bayerische Straßen- und Wegegesetz in Art. 54 die Straßenbaulast an Feldwegen regelt. Danach liegt die Pflicht zum Unterhalt bei ausgebauten Feldwegen bei der Gemeinde, bei nicht ausgebauten Feldwegen bei den Eigentümern, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Die genannten Feldwegabschnitte sind nicht ausgebaut, so dass die Gemeinde keine Pflicht hat, diese zu unterhalten. Dabei ist es unerheblich, ob der Feldweg öffentlich gewidmet ist oder nicht, alleine der aktuelle Ausbauzustand entscheidet über die Kostenträgerschaft.
Bereits ab dem Jahr 2009 plante die Gemeinde Waldbüttelbrunn den fachgerechten Ausbau der Feldwege. Zu einem fachgerechten Ausbau ist es notwendig, auch eine Entwässerung der Feldwege über einen Graben herzustellen. Dies wäre möglich, wenn die Gemeinde von den anliegenden Grundstücken den Grund für den Entwässerungsgraben kaufen könnte. In der Vergangenheit scheiterte der Ausbau der Feldwege daran, dass die Grundstückseigentümer diese Flächen nicht an die Gemeinde verkauft haben. Wären die Feldwege ausgebaut, wäre die Gemeinde auch für den Straßenunterhalt zuständig.
Der Antrag der Jagdgenossenschaft, den Feldweg zu schottern, wurde nach den Erläuterungen zur Rechtslage mehrheitlich abgelehnt. Der Gemeinderat beschloss außerdem, die anliegenden Grundstücksbesitzer anzuschreiben und die Verkaufsbereitschaft für einen Ausbau abzufragen.
Der Gemeinderat musste im Änderungsverfahren zum Bebauungsplan West-Südwest Teil 3 (wir berichteten) die während der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen abwägen. Im Anschluss konnte der Satzungsbeschluss zur Änderung gefasst werden, so dass er mit der öffentlichen Bekanntmachung nun in Kraft treten kann.
Die Gemeinde Hettstadt plant, wie bereits berichtet, nördlich des Ortes eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Um diese zu realisieren, müssen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert werden. Als Nachbargemeinde wurde die Gemeinde Waldbüttelbrunn am Verfahren beteiligt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, keine Bedenken geltend zu machen.
Auch zum Genehmigungsverfahren zum Gipsabbau „Altertheimer Mulde“ wurde die Stellungnahme der Gemeinde Waldbüttelbrunn als Nachbargemeinde angefragt. Mit einem Abstimmungsergebnis von 7:7 wurde der Beschlussvorschlag, keine Bedenken zu äußern, abgelehnt. Allerdings fiel es dem Gremium dann schwer, die Bedenken argumentativ zu begründen. Schließlich wurde der Vorschlag geäußert, ein Absinken des Grundwasserspiegels zu befürchten.
Auf Vorschlag aus den Reihen der CSU wurde der Tagesordnungspunkt zur Fassadengestaltung des Jugendzentrums vertagt, bis die neue Gemeindejugendpflegerin oder der neue Gemeindejugendpfleger im Amt ist. So kann die neue Kraft gemeinsam mit den Jugendlichen neue Ideen mit einbringen. Der Hintergrund: nachdem durch die Dämmung des Jugendzentrums anstatt der bunten Container nun eine einfarbige Fassade zu sehen ist, hatten sich die Jugendlichen mehr Farbe an der Fassade gewünscht. Allerdings konnte bisher keine überzeugende Gestaltungsidee gefunden werden.
Der Gemeinderat konnte sich nun auf die Ausgestaltung eines Ballfangzauns am Beachvolleyballfeld einigen. Es soll ein 2 Meter hoher, verzinkter Doppelstabmattenzaun errichtet werden. Dieser wird entlang des Feldwegs an der Längsseite des Beachvolleyballfeldes sowie daran anschließend um die Ecke ein Stück parallel zu den Querseiten geführt. Die Südseite bleibt frei. Der Zaun soll verhindern, dass die Bälle hangabwärts bis zur Ballsporthalle rollen. Es wird mit Kosten von ca. 14.600 € gerechnet.
Das relativ neu beschlossene Preisblatt zum Verleih gemeindlichen Inventars wurde auf Anregung der DJK in zwei Regelungen einstimmig verändert: der Transport der Biertischgarnituren innerhalb des Sumpfler-Geländes (wo die Garnituren auch gelagert sind) ist zweimal jährlich pro Verein kostenfrei. Auch mildtätige Vereine und Vereine, die ihre gesamten Einnahmen nach Abzug der Kosten wohltätig spenden, erhalten den Transport kostenfrei.
Für die Gemeindewerke Waldbüttelbrunn wurden die vom Steuerberater erstellten Jahresabschlüsse 2022 und 2023 festgestellt. Die Gemeindewerke sind alle Betriebe gewerblicher Art, nämlich die Wasserversorgung, die Sporthallen, die VWG GmbH, Wald und Waldgaststätte. Insgesamt ergab sich ein Verlust in Höhe von – 58.195,83 € (2022) bzw. – 94.523,76 € (2023).
Die Feuerwehren haben ihre Bedarfspläne vorgelegt. Diskussionen gab es um die Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens für 150.000 €. Nachdem geklärt war, dass dieser mittelfristig ein ca. 20 Jahre altes Fahrzeug ersetzen soll, dass ein Fahrzeug mit ausreichender Zugkraft für die Beförderung des Notstromaggregats benötigt wird und der Preis sich auch aus den notwendigen Ein- und Umbauten ergibt, wurde den Bedarfsplänen insgesamt einstimmig zugestimmt.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin