Artikel vom 18.02.2025
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Februar 2025
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Umgestaltung alter Friedhof
- Bauangelegenheiten
- Bauleitplanung der Nachbargemeinden
- Ferienhüttendorf
- Verkehrsüberwachung
- Namensgebung Mehrgenerationenhaus
- Korrektur Wasserabgabesatzung
- Zuschussantrag TSG
Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem alten Friedhof. Die letzte Ruhefrist läuft dort im Mai 2026 aus. Bereits seit längerem ist geplant, den Friedhof dann als kleine Parkanlage zu nutzen.
Die Umgestaltung kann durch die Städtebauförderung mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Über die genaue Ausgestaltung des Parks, also die Anordnung von Wegen, Grünflächen, Bepflanzung und evtl. Wasserelementen muss der Gemeinderat noch entscheiden. Die prägnanten Merkmale des Friedhofs (ehemaliges Leichenhaus, Hochkreuz, Mariengrotte und die Sammlung historischer Grabsteine am Rand sollen dabei erhalten bleiben). Es wird mit Kosten von mehr als 500.000 € gerechnet. Darin enthaltenen sind auch die Kosten für die Sanierung der südlichen Friedhofsmauer.
Unterhalb der Mauer wird gerade ein Haus gebaut. Aufgrund der Baustellensituation könnte die Mauer noch saniert werden, ohne Rücksicht auf ein ggf. im nächsten Jahr frisch angelegten Garten nehmen zu müssen. Auf Anregung der Bauverwaltung beschloss der Gemeinderat deshalb, die Sanierung der südlichen Mauer vorzuziehen. Die Förderbehörde erklärte sich bereit, die Kosten dann mit der späteren Maßnahme zu fördern.
Erste Bauangelegenheit war eine Befreiung von der Baugrenze für die Errichtung eines Gartenhauses in der Jahnstraße. Das Gartenhaus soll an den Waldrand gestellt werden. Die Baugrenze entspricht der Baumfallgrenze. Sollte das Gartenhaus wegen der Überschreitung der Grenze durch fallende Bäume beschädigt werden, so übernehmen die Bayerischen Staatsforsten hier keine Haftung. Aufgrund der Baumfallgefahr ist ein regelmäßiger Aufenthalt von Menschen im Gartenhaus nicht gestattet, sondern lediglich das Aufbewahren von Gartenutensilien.
Über ein Bauvorhaben in der Unteren Pleitenstraße erhielt der Gemeinderat nur Kenntnis, da dieses alle Festsetzungen des Bebauungsplans einhält und deshalb im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann.
Der Neubau eines Einfamilienhauses in Roßbrunn war zum zweiten Mal auf der Tagesordnung. Für das in einer Kurve gelegene Gebäude wurde eine Abweichung von der im Bebauungsplan vorgeschriebenen Firstrichtung genehmigt. In einer ersten Planung war ein Flachdach über einem Teil des Gebäudes geplant. Aufgrund einer Präzedenzfallwirkung hat der Gemeinderat dieser Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung nicht zugestimmt. Nun hat der Bauherr umgeplant und stattdessen zwei kleine Satteldächer vorgesehen. Daraufhin wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Eine ohne Genehmigung errichtete grenzständige Doppelgarage in Roßbrunn beschäftigte den Gemeinderat erneut. Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen versagt. Das Landratsamt ist der Meinung, man könne eine Befreiung von der Stellplatzsatzung erteilen und die Garage so im Nachhinein legitimieren. Der Gemeinderat versagte sein Einvernehmen jedoch erneut.
Auf Uettinger Gemarkung im Wald an der Grenze zu Mädelhofen sollen vier Windräder gebaut werden. Der Gemeinderat beschloss im Hinblick auf die Bauleitplanung, dass dadurch keine Belange der Gemeinde Waldbüttelbrunn tangiert werden. Der Lieferverkehr soll jedoch über die Gemeinde Uettingen und nicht über Mädelhofen erfolgen.
Die Gemeinde Höchberg plant im Anschluss an den Aldi in Eisingen ein "Urbanes Gebiet" auszuweisen. In einem urbanen Gebiet ist sowohl Wohnen als auch Gewerbe zulässig. Der Gemeinderat machte keine Bedenken gegen die Planungen der Nachbargemeinde geltend.
Das Ferienhüttendorf findet in diesem Jahr von 18.-29. August 2025 statt und wird von der bisherigen Co-Leiterin geleitet. Der Gemeinderat beschloss, die Teilnehmerbeiträge bei 25 € pro Woche zu belassen. Die Kosten für das Mittagessen wurden auf 5,90 € pro Essen festgelegt. Es wird in diesem Jahr größere Portionen geben.
Der Betreuerschlüssel wird um eine Person erhöht. Um die 130 Kinder kümmern sich dann 18 Betreuerinnen und Betreuer.
Für die Geschwindigkeitsmessungen in Roßbrunn wird drei- bis viermal jährlich der Enforcement-Trailer, also der große Blitzanhänger, für eine Woche aufgestellt. Die Kosten des Blitzers sind dabei höher als die eingenommen Bußgelder. Pro Woche legt die Gemeinde etwa 1.600 € drauf. Trotzdem entschied sich der Gemeinderat zugunsten der Verkehrssicherheit, die Messungen beizubehalten.
Das neu eröffnete Mehrgenerationenhaus soll zukünftig den Namen "Altes Rathaus" tragen. Dies wird der Historie gerecht und bildet zudem einen Gleichklang zur "Alten Kirche".
In der Wasserabgabesatzung entsprach eine Formulierung zum Wasser-Hausanschluss nicht der gängigen Praxis, was durch den Hinweis eines Installateurs aufgefallen ist. Die Definitionen wurden nun überarbeitet und die Vorschrift an die tatsächliche Praxis angepasst. Änderung ergeben sich dadurch für die Bürgerinnen und Bürger nicht.
Die TSG will die Duschen im Tennisheim erneuern und hat deshalb einen Zuschuss zur Beschaffung einer Brauchwasser-Wärmepumpe zum Ersatz der Gasanlage gestellt. Der Gemeinderat beschloss entsprechend der Vereinsförderung einen Zuschuss von 2.103,45 €.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin