Artikel vom 17.12.2024
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2024
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Mobilitätskonzept
- Bauangelegenheiten
- Regionalplanung
- Rollsportanlage in Höchberg
- Elternbeiträge AWO Mittagsbetreuung
Erstes Thema der Sitzung, die erneut vom 2. Bürgermeister Sebastian Hansen geleitet wurde, war der Beschluss über das Mobilitätskonzept. Der Gemeinderat beschloss, das erarbeitete Konzept quasi als strategische Grundlage für die Entscheidungen der nächsten 10 – 15 Jahre zu nutzen. Konkrete Maßnahmen, die auf Grundlage der Erkenntnisse des Konzepts getroffen werden, werden jeweils noch einmal separat beraten und zur Abstimmung gestellt. Eine Entscheidung z.B. über die künftige Verkehrsführung in der August-Bebel-Straße, ist deshalb mit der Annahme des Konzepts noch nicht getroffen.
Eine Grundstücksangelegenheit in Mädelhofen steht schon zum zweiten Mal im Blickpunkt des Gemeinderats. Für zwei nebeneinander liegende Grundstücke war im Bebauungsplan jeweils ein eigenständiges Baufenster festgelegt. Ein früherer Bauwerber wollte die beiden Grundstücke mit einem Haus bebauen. Dies war aufgrund der zwei von einander getrennten Baufenster sowie weiterer Festsetzungen des Bebauungsplans nicht so möglich, wie er es gerne realisiert hätte. Der Bauherr verschmolz die beiden Grundstücke zu einem, was jedoch an der baurechtlichen Zulässigkeit nichts änderte. Schließlich verkaufte der ursprüngliche Besitzer das nun verschmolzene Grundstück an einen anderen Bauwerber. Dieser kam nun erneut wegen einer nicht geringfügigen Überschreitung der einen Baugrenze im Rahmen seiner Planungen auf die Gemeinde zu und beantragte einen Vorbescheid. Würde die Gemeinde dieser Überschreitung der Baugrenze durch Erteilen einer Befreiung zustimmen, so würde ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich zukünftige Bauherren beziehen könnten. Gerade mit Hinblick auf weitere unbebaute Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans würde das faktisch dazu führen, dass die Baugrenzen zukünftig nicht mehr eingehalten werden müssten. Zudem hat nach Auskunft der Bauverwaltung auch die Genehmigungsbehörde (Landratsamt) eine derartige Überschreitung im Rahmen einer Befreiung in der Vergangenheit abgelehnt.
Eine zweite Möglichkeit ist, den Bebauungsplan zu ändern und das Baufenster nun an das verschmolzene Grundstück anzupassen. Dieser Möglichkeit stand der Gemeinderat ursprünglich skeptisch gegenüber, schließlich sollte ein Bebauungsplan für alle verbindlich sein und keine Ausnahmeregelungen für einzelne Bauherren geschaffen werden. Allerdings steht sowieso die Überarbeitung und Digitalisierung aller Bebauungspläne an und zudem könnten weitere Gegebenheiten eingearbeitet werden. So entschloss sich der Gemeinderat schließlich für eine Bebauungsplanänderung. Der Teil der Kosten, der auf die Änderung des Baufensters entfällt, wird über eine Planungskosten-erstattungsvereinbarung vom Bauwerber gefordert.
Dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Zeller Straße konnte in einer der letzten Sitzungen noch nicht zu gestimmt werden, da es noch Klärungsbedarf wegen der Zufahrt und dem Abstand der Bebauung zur Straße gab. Nach einer positiven Stellungnahme des Staatlichen Bauamts und des Landratsamts und Anpassungen in der Planung des Bauherrn konnte nun das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Über ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses in der Paul-Gerhard-Straße, das im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden kann, da es alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält, wurde der Gemeinderat lediglich unterrichtet.
Ein Haus Am Neuberg beschäftigt den Gemeinderat bereits seit seiner Errichtung, da es wiederholt zu baurechtswidrigen Bautätigkeiten kam. Schon mehrmals fanden Baukontrollen durch das Landratsamt statt. Im Januar 2023 wurde bei einer Baukontrolle festgestellt, dass an der östlichen Grundstücksgrenze mehrere nicht genehmigte Bauten, hierunter auch eine Sauna und eine Grillhütte errichtet worden sind. Seitdem wurde die Bauherrin mehrmals aufgefordert, diese Bauten zu beseitigen oder einen Antrag auf Genehmigung zu stellen.
Eine Genehmigungsfähigkeit wird am jetzigen Standort im Anschluss an die Wohnbebauung und damit im Außenbereich nicht gesehen. Durch Verlagerung der Sauna und der Grillhütte an eine andere Stelle zwischen zwei Wohngebäude will die Bauherrin nun eine Genehmigung erreichen. Allerdings versagte der Gemeinderat auch hierfür sein Einvernehmen.
Eine grenzständige Doppelgarage in Mädelhofen sollte im Nachhinein genehmigt werden. In einer der letzten Sitzungen hatte der Gemeinderat jedoch sein Einvernehmen nicht erteilt, weil die Garage mit Blech verkleidet ist und dies im Bebauungsplan nicht erlaubt ist. Zwar hat der Bauherr nun eine Änderung in eine Holzfassade beantragt. Allerdings hat das Landratsamt zusätzlich festgestellt, dass auch der in der Stellplatzsatzung festgelegte Mindestabstand zur Verkehrsfläche nicht eingehalten ist. Das gemeindliche Einvernehmen wurde deshalb erneut nicht erteilt.
Der Regionalplan soll geändert werden. Dabei entfällt ein Teil des Vorranggebietes zum Abbau von Bodenschätzen östlich von Roßbrunn und Mädelhofen. Der Gemeinderat hat beschlossen, gegen die Änderung keine Bedenken geltend zu machen. Da eines der beiden nun verringerten Vorranggebiete im Wald östlich von Mädelhofen liegt und eine Steinbruchnutzung den Wald durchschneiden würde, wurde außerdem angeregt, dieses Vorranggebiet zum besseren Schutz des angrenzenden Wasserschutzgebietes vollständig entfallen zu lassen.
An der Kreuzung zwischen Höchberg, Eisingen und Kist (dort, wo das Spargelhäuschen steht), soll eine Rollsportanlage entstehen. Es soll ein Parcours gebaut werden, der beispielsweise von Laufrädern, Bobbycars, Fahrrädern und Rollstühlen genutzt werden kann. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn soll sich als Nachbargemeinde und potentielle Profiteurin der Anlage an den Kosten der Anlage beteiligen. Der Gemeinderat hat eine finanzielle Beteiligung an den Bau- und Unterhaltskosten der Anlage jedoch mehrheitlich abgelehnt. Als Grund dafür wurde aufgeführt, dass die Vorteile für die Waldbüttelbrunner Bürger aufgrund der räumlichen Distanz nicht so offensichtlich sind, dass sich eine finanzielle Beteiligung rechtfertigen ließe.
Die Gemeinde Waldbüttelbrunn kooperiert bei der Ferienbetreuung mit dem Markt Höchberg. Auch Kinder aus Hettstadt können dort teilnehmen. Aus diesem Grund schien es sinnvoll, auch die Elternbeiträge an die AWO als Anbieter der Ferienbetreuung in den drei Gemeinden anzugleichen. Für die 4-Tage-Woche sollen zukünftig einheitlich 60 € und für die 5-Tage-Woche 75 € erhoben werden. Die Elternbeiträge decken dabei nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Je nach Auslastung der Ferienbetreuung subventioniert die Gemeinde die Teilnahme Waldbüttelbrunner Kinder mit bis zu 255 € pro Woche und Kind.
Damit endet der letzte Bericht für 2024.
Die CSU-Gemeinderatsfraktion wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe Feiertage und ein gutes neues Jahr 2025.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin