Artikel vom 19.09.2023
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18. September 2023
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Längerfristigerer Erhalt der Modulbauten der Mittagsbetreuung
- Windpark Greußenheim
- Jahresantrag Städtebauförderung 2024
- Straßenname für Anbindung des Gewerbegebietes an die Staatsstraße
- Änderung der Wasserabgabesatzung
- Zuschussantrag Schieß-Sport-Verein
- Kläranlage: Durchführungsbeschluss
- Reduzierung der gemeindlichen Schaukästen/Bekanntmachungstafeln
Im ersten Tagesordnungspunkt ging es um den längerfristigeren Erhalt der Modulbauten für die Mittagsbetreuung. Bei der Beantragung der Baugenehmigung wurde damals angegeben, dass diese nur als Interimslösung für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren gedacht seien. Insgesamt bestehen jedoch noch einige ungeklärte Punkte, was die Weiterentwicklung der Schulgebäude z.B. hinsichtlich einer Ganztagesbetreuung betrifft. Der ursprünglich genannte Fünf-Jahres-Zeitraum für die Nutzung der Module, der 2026 enden würde, könnte deshalb zu knapp bemessen sein. Um deshalb flexibler zu bleiben, werden die alten Bauantragsunterlagen erneut beim Landratsamt eingereicht, wobei das Wort "provisorisch" gestrichen wird. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung zu diesem Vorgehen einstimmig.
Weil es einen gemeinsamen Flächennutzungsplan zur Windkraftnutzung gibt, wurde die Gemeinde Waldbüttelbrunn erneut am Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Windpark Greußenheim" beteiligt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass durch die Planung der Windkraftanlagen keine Belange der Gemeinde Waldbüttelbrunn betroffen sind und keine Bedenken gegen den Bebauungsplan bestehen.
In jedem Jahr ist zur Inanspruchnahme von Geldern der Städtebauförderung ein Antrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen. Einstimmig wurde der Antrag für 2024 beschlossen. Dieser sieht allerdings erst 2025 wieder förderfähige Maßnahmen für die Umgestaltung der August-Bebel-Straße vor. Aktuell profitiert die Gemeinde von Fördermitteln zur Sanierung des Alten Rathauses.
Um die Orientierung zu erleichtern, hatte der Gemeinderat beschlossen, die Straße im Gewerbegebiet, die die Industriestraße mit der Staatsstraße nach Hettstadt verbindet (an der neuen Ampel), auch mit einem Straßennamen zu versehen, obwohl dies aktuell nicht nötig gewesen wäre. Das Gremium entschied sich einstimmig für die Benennung "Steigäcker", die auf eine Flurbezeichnung in diesem Bereich zurückgeht.
Eine Prüfung des Kommunalen Prüfungsverband ergab, dass zwei Regelungen der Wasserabgabesatzung nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung bzw. Gesetzgebung entsprechen. Eine der Regelungen konnte ersatzlos gestrichen werden, eine andere wurde textlich überarbeitet und entspricht nun der aktuellen Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Wesentliche Änderungen ergeben sich dadurch nicht. Die Änderung wurde einstimmig beschlossen.
Entsprechend der Vereinsförderung wurde dem Antrag des SSV 63 e.V. auf Bezuschussung der Anschaffung von Scheibenmaterial einstimmig stattgegeben. Der Zuschuss beläuft sich auf 50 % der Kosten, maximal 2.800 Euro. Er wird für den Haushalt 2024 eingeplant.
Zur Finanzierung des gemeindlichen Anteils am Kläranlagenneubau will die Gemeinde Waldbüttelbrunn Fördermittel nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) beantragen. Bestandteil des Antrags ist ein entsprechender Durchführungsbeschluss des Gemeinderates. Dieser wurde
einstimmig gefasst.
Insgesamt bestehen noch Differenzen innerhalb des Zweckverbandes, was die Finanzierung betrifft. Eine Entscheidung über die Finanzierung (Kreditaufnahme durch den Zweckverband oder anteilige Finanzierung durch die Gemeinden) soll in der Verbandsversammlung am 04.12.2023 getroffen werden. Der Zweckverband bietet allen Mitgliedsgemeinden eine umfangreiches Informationsangebot hierüber an, was jedoch noch nicht von allen Gemeinden in Anspruch genommen wurde. Es bleibt zu hoffen, dass bis zur Versammlung im Dezember allen Entscheidungsträgern die Tragweite ihres Beschlusses bewusst ist. Eine Kreditfinanzierung durch den Zweckverband hätte den Verlust von Fördermitteln für die Gemeinden Waldbrunn und Waldbüttelbrunn, eine Verringerung der Chancen auf die Inanspruchnahme zukünftiger Fördermittel für alle beteiligten Gemeinden und eine langfristige Belastung der Gemeindehaushalte durch die Umlage der Kreditzinsen zur Folge. Bei einer anteiligen Finanzierung durch die Gemeinden können diese dagegen Fördermittel erhalten und die Finanzierung der verbleibenden Kosten so bestimmen, wie es für die jeweilige Gemeinde am sinnvollsten ist. Dies kann auch eine einmalige Umlage an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Erhöhung der Abwassergebühren zur Folge haben. Gleichzeitig blieben die Gemeindehaushalte langfristig
leistungsfähiger für andere Aufgaben.
Die Schaukästen der Gemeinde sind reparaturbedürftig bzw. müssen ersetzt werden. Da es in der heutigen Zeit sehr viel vielfältigere Informationsmöglichkeiten gibt als bei Anschaffung der Schaukästen, hat sich der Gemeinderat einstimmig entschieden, die Zahl der Bekanntmachungstafeln zu reduzieren, um die Kosten für Instandhaltung, Neuanschaffung und Bestückung mit Informationen zu reduzieren. Die Standorte Frankfurter Straße, Kirche und Spatzennest in Waldbüttelbrunn, Altes Schulhaus in Roßbrunn und Jugendzentrum Mädelhofen bleiben erhalten und werden entsprechend erneuert. Der Schaukasten am Bürgerhaus bleibt erhalten, verliert aber die Funktion als öffentliche Bekanntmachungstafel (weil er dazu zu klein ist) und kann weiterhin für Vereinsnachrichten genutzt werden. Der Beschluss betraf nun die Entscheidung zur Reparatur/ Ersatzbeschaffung. In einer Folgesitzung muss nun noch die Geschäftsordnung angepasst werden.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin