Artikel vom 26.01.2021
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Januar 2021
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Jugendsozialarbeit an Grundschulen
- Bauanträge
- Abstandsflächensatzung
- Änderung der Vereinsförderung
- Annahme von Spenden
- Bedarfspläne der Feuerwehren
- Pandemieausschuss für den Katastrophenfall
- Antrag auf Aufstellung eines stationären Blitzers an der Ortsdurchfahrt Roßbrunn
Bereits im Frühjahr 2020 hatte der Gemeinderat über die Einrichtung einer halben Stelle für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule beraten, jedoch eine Entscheidung in der Hoffnung auf eine Änderung der Fördervoraussetzungen zurückgestellt. Der Gemeindejugendpfleger befürwortet die Einrichtung einer solchen Stelle und sieht entsprechenden Bedarf an der Grundschule Waldbüttelbrunn. Nach den derzeit geltenden Förderrichtlinien, nach welchen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von etwa 50 % der Personalkosten (je zur Hälfte durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Würzburg) möglich wäre, wäre die Gemeinde Waldbüttelbrunn jedoch nicht förderberechtigt. Im Gespräch war bereits damals eine Änderung der Förderrichtlinien, die jedoch bis heute nicht eingetreten ist. Vermutet wird, dass eine Änderung der Förderrichtlinien zu einer Förderberechtigung führen könnte. Nun wurde vom Landratsamt mitgeteilt, dass bayernweit 70 zusätzliche Stellen geschaffen werden sollen. Die Bewilligung weiterer Förderungen erfolgt nach Auskunft der Regierung von Unterfranken nach dem Eingang der Antragsunterlagen, nachdem der Landeshaushalt beschlossen ist. Der Gemeinderat hat deshalb in der Hoffnung auf eine Änderung der Voraussetzungen einstimmig beschlossen, den Antrag vorzubereiten und einen Eigenanteil in den Haushalt mit einzustellen, um eine mögliche Förderung erhalten zu können.
Für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport in der Bachstraße wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
Wegen zunehmender Schülerzahlen müssen im kommenden Schuljahr die Klassenzimmer in den Grundschulhäusern wieder vollständig für den Unterricht verwendet werden. Außerdem wird vom Schulverband über eine Erweiterung des Mittelschulgebäudes beraten, da weiterer Flächenbedarf besteht. Aufgrund der Raumnot muss die Mittagsbetreuung anders untergebracht werden. Die Verwaltung hat hierfür als zeitweise Lösung (bis diese Räume ggf. bei der Erweiterung des Mittelschulgebäudes berücksichtigt werden könnten) eine Auslagerung in Modulbauten geplant. Die Modulbauten sollen auf dem Gelände zwischen Sporthalle und der Grenze zum Kirchengrundstück errichtet werden. Für den nötigen Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
Nachdem der Gemeinderat sich seit Jahren mit dem Problem von illegal errichteten Monteursunterkünften in der Binsenstraße beschäftigt, wurde nun für das gleiche Objekt ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Bäckerei in eine Wohnung gestellt. Im Gegensatz zu einem Beherbergungsbetrieb wäre eine Wohnung grundsätzlich im Wohngebiet zulässig. Allerding wies der Wohnungsgrundriss einige Besonderheiten im Vergleich zu üblichen Wohnungen auf, insbesondere recht viele Schlafräume und Badezimmer und dafür eher wenig Gemeinschaftsflächen oder Funktionsräume. Mit etwas Phantasie und mit dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Objekt könnte man dem Antragsteller unterstellen, diese Wohnung könnte im Prinzip als Unterkunft für Monteure dienen, was genau an dieser Stelle jedoch nicht gewollt ist. Gegen die Stimme des Bürgermeisters versagte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag. Das Landratsamt Würzburg muss nun überprüfen, ob dies rechtmäßig erfolgen konnte. Anderenfalls wird es das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen.
Über den Anbau eines neuen Windfangs an die Alte Kirche war bereits beschlossen worden. Nun wurde das Einvernehmen zum Bauantrag erteilt.
Der Bayerische Landtag hat eine Änderung der Abstandsflächenregelung beschlossen, nach der zukünftig eine dichtere Bebauung möglich ist. Diese Neuregelung ist für eine Nachverdichtung in Städten oder in Altorten sicher hilfreich, widerspräche aber in vielen ländlichen Gebieten dem Charakter dörflicher Strukturen. Die Novelle tritt bereits zum 01.02.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat den Gemeinden gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt, über örtliche Satzungen die Abstandsflächen abweichend vom neuen Gesetz auf die bisherigen Maße festzulegen. Der Bayerische Gemeindetag hat hierfür eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt. Gerade im Hinblick auf das sonst automatisch geltenden neuen Abstandsflächen und die Erhaltung der Wohnqualität wurde einstimmig die Abstandsflächensatzung beschlossen. Sollte der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt geringere Abstandsflächen für vorteilhafter halten, so kann die Satzung entsprechend geändert werden.
Einstimmig, aber ohne Helene Böhm und Winfried Körner, die als Vereinsvorstände als persönlich beteiligt galten, beschloss der Gemeinderat eine Änderung der Vereinsförderung hinsichtlich der Sportförderung.
Wie vorgeschrieben, hatte der Gemeinderat über die Annahme der im Jahr 2020 eingegangenen Spenden zu beschließen, was dieser einstimmig tat. 1.750 € waren für die Jugendarbeit gespendet worden, 300 € für das Ferienhüttendorf, 500 € für die Krabbelstube, 500 € für eine Friedhofsbank und 45,51 € für den Familienstützpunkt.
Dem Bedarfsplan der drei örtlichen Feuerwehren wurde einstimmig zugestimmt, die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2021 eingestellt. Größter Posten ist die Ersatzbeschaffung neuer Einsatzkleidung.
Eine angeregte Diskussion gab es zum Vorschlag des 1. Bürgermeisters, für die Zeit des Katastrophenfalls einen Pandemieausschuss einzurichten, der die Hälfte der Gemeinderatsmitglieder umfasst. Dies dient zum einen der Vorsorge gegen mögliche Ansteckungen durch eine Kontaktreduzierung und zum anderen zur Aufrechterhaltung der Handlungs- und Beschlussfähigkeit. Während dieser Vorschlag zunächst überwiegend auf Zustimmung stieß, gab es einigen Klärungsbedarf im Detail. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah sich bei einem Sitz im Ausschuss dahingehend unterrepräsentiert, dass dauerhaft ein Gemeinderatsmitglied nicht zum Zuge käme. Die Lösung wäre die Benennung eines zweiten Stellvertreters. In der nächsten Sitzung soll deshalb nun durch eine Änderung der Geschäftsordnung die Möglichkeit der Bestellung eines zweiten Vertreters geschaffen werden. Außerdem wurde der Vorschlag diskutiert, die Einberufung des Ausschusses nicht vom Katastrophenfall, sondern von einem bestimmten Inzidenzwert abhängig zu machen, was letztendlich jedoch mit 8 zu 9 Stimmen abgelehnt wurde. Die Entscheidung für die Einsetzung des Pandemieausschusses erfolgte mit 11 zu 6 Stimmen. Die CSU wird im Pandemieausschuss ordentlich von Winfried Körner, Helene Böhm, Alois Bärmann und Kathrin Hackel vertreten, die SPD von Wiljo Mieseler, Andreas Hümmer und Ina Bätz, die Grünen von Ingrid Metz.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte die Aufstellung eines stationären Blitzers in der Ortsdurchfahrt in Roßbrunn beantragt. Nach Auskunft der Verwaltung kosten Kauf und Anbindung an Strom und Internet etwa 150.000 €. Dazu kommen jährlich etwa 5.000 € für Wartung. Die Verbescheidung von Verkehrsverstößen verursacht weitere Verwaltungskosten. Nach Einschätzung der Polizei sind an der Stelle nur relativ wenige Verkehrsverstöße feststellbar. Aufgrund der derzeitigen unsicheren Haushaltslage konnte sich der Gemeinderat nicht auf die Ausgabe einer solch hohen Summe einigen, so dass der Antrag einstimmig auf unbestimmte Zeit vertagt wurde.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin