Artikel vom 12.10.2021
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11. Oktober 2021
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Erweiterung von Lagerflächen für Ausbauasphalt und Betrieb einer mobilen Brechanlage auf dem Betriebsgelände des Asphaltmischmerks Roßbrunn
- Antrag auf Befreiungen bezüglich eines Gartenzauns
- Energiecoaching für die Gemeinde Waldbüttelbrunn
- Widmung eines Parkplatzes
- Kindergartenbedarfsplan
- Bestätigung des Feuerwehrkommandanten
- Erhöhung Hundesteuer
- Seniorenbeirat: Änderung der Zahl der Mitglieder
Seit einiger Zeit beschäftigte sich der Gemeinderat mit zwei Anträgen der Firma AMW, die den Betrieb ihres genehmigten Asphaltmischwerkes im Steinbruch Roßbrunn zukünftig anders organisieren möchte und auch schon auf Flurnummern ausgedehnt hatte, die in den ursprünglichen Genehmigungen nicht erfasst waren. Durch diese ungenehmigte räumliche Ausweitung des Betriebes sowie relativ spärliche Unterlagen zur Thematik fühlte sich der Gemeinderat zunächst hintergangen und schlecht informiert, weshalb das gemeindliche Einvernehmen versagt wurde. Inzwischen wurden der Gemeinde umfangreiche Stellungnahmen der Fachbehörden zum Vorhaben vorgelegt. Die Firma selbst bemühte sich um Transparenz und lud den Gemeinderat zu einem Vor-Ort-Termin ein. Auch in der Sitzung stand ein Vertreter der Firma AMW allen kritischen Fragen Rede und Antwort. In der Sache entpuppte sich das Vorhaben letztendlich als genehmigungsfähig.
Die anfänglichen Befürchtungen einer Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Lagerung von Ausbauasphalt teilten die Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt, Fachkundige Stelle Wasser-wirtschaft im Landratsamt) nicht und stimmten dem Betrieb unter entsprechenden Auflagen zu. In der Anlage soll nur gering belasteter Ausbauasphalt gelagert und behandelt werden, was durch entsprechende Beprobungen (bereits vor oder bei der Anlieferung) sichergestellt wird.
Bisher wurde der Brecher der Firma Benkert zum Brechen des Ausbauasphalts genutzt. Dies hatte zur Folge, dass der Asphalt mehrmals verladen und transportiert werden musste. Nun soll etwa fünfmal im Jahr ein mobiler Brecher ausgeliehen und vor Ort betrieben werden. Dies spart etwa 1540 LKW-Fahrten jährlich sowie die entsprechenden Verladevorgänge ein. Der Brecher ist ähnlich laut wie die bereits seit 2004 genehmigte Siebanlage vor Ort.
Es handelt sich bei der Behandlung des Ausbauasphalts um Recycling, das entsprechend neue Rohstoffe einspart. Die Änderung des Betriebs am bestehenden Standort ist zudem mit wenig zusätzlichen Emissionen verbunden, dafür können LKW-Fahrten und die Verladevorgänge vermieden werden. Insgesamt scheint deshalb auch aus ökologischer Sicht eine Modifizierung der bereits bestehenden Anlage sinnvoll.
Um die Belastungen der Anwohner zu minimieren, hat die Gemeinde um eine Einschränkung der Betriebszeiten auf 7.00 bis 19.00 Uhr werktags gebeten. Diesem Wunsch ist die Firma AMW bereits nachgekommen, indem sie die Betriebszeiten im Antrag auf diesen Zeitraum reduziert hat. Ebenfalls wurde die Firma gebeten, den Betrieb an Samstagen zu vermeiden.
Nach umfangreicher Beratung nahm der Gemeinderat schließlich einstimmig die Versagung seines Einvernehmens für die Ausweitung der Lagerflächen und den Betrieb des Brechers zurück und erteilte ebenso einstimmig das Einvernehmen für beide Anträge.
Der Bebauungsplan West-Südwest Teil 3 sieht für die Grundstückseinfriedungen unter anderem die Möglichkeit eines Maschendrahtzauns bis 1,25 Metern vor. Nun wurde stattdessen von einer Grundstückseigentümerin die Errichtung eines höheren Doppelstabmattenzauns an der seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenze beantragt. Dies wurde damit begründet, dass der Zaun so beschaffen sein soll, dass ein Hund nicht auf die Nachbargrundstücke springen kann. Der Gemeinderat war sich bewusst, dass aus dem Antrag auf Befreiung ein Präzedenzfall entstehen kann. Dem entsprechend wurde über Sinn und Zweck der damaligen Festsetzung im Bebauungsplan und die Auswirkungen auf zukünftige Fälle diskutiert. Schließlich folgte man dem Vorschlag der Verwaltung, einen Doppelstabmattenzaun bis zu einer Höhe von 1,60 Metern zuzulassen. Um aber weiterhin eine entsprechende Durchlüftung und Durchlichtung aller Grundstücke (wie etwa durch den früher gebräuchlichen Maschendrahtzaun) zu gewährleisten, wurden Sichtschutzelemente, die in den Doppelstabmattenzaun eingeflochten werden könnten, von der genehmigten Befreiung ausgenommen.
Die Gemeinde Waldbüttelbrunn hatte sich 2019 bei der Regierung von Unterfranken um ein kostenloses Energiecoaching beworben und war in den Genuss einer zehntägigen Untersuchung zum Energieverbrauch und zur Beratung hinsichtlich der Energiewende gekommen. Die Ergebnisse dieses Energiecoachings wurden nun dem Gemeinderat präsentiert. Interessant für alle Bürger dürfte sein, dass in diesem Zuge auch ein Solarkathaster für Waldbüttelbrunn erstellt wurde, das online zu finden ist. Hier kann jeder Bürger die Eignung seiner Dachflächen für eine Photovoltaikanlage einsehen.
Würden tatsächlich alle möglichen Dachflächen in Waldbüttelbrunn mit entsprechenden Anlagen bestückt werden, so könnte Waldbüttelbrunn den bestehenden Energiebedarf im Ort damit komplett decken. Lohnenswert schein derzeit, aufgrund hoher Fördermöglichkeiten, eine schnelle Umrüstung der kompletten Straßenbeleuchtung auf LED zu sein. Weitere Vorschläge, wie etwa die Entwicklung eines Fernwärmenetzes, das über erneuerbare Energien versorgt wird, erschienen in der Umsetzung eher ferner zu liegen. Für gemeindliche Gebäude wurden entsprechende Energieverbrauchs-Vergleichswerte ermittelt, so dass hier mögliche Verbesserungspotentiale sichtbar wurden. Die Gemeindeverwaltung wird sich nun mit den Ergebnissen des Energiecoachings näher befassen und entsprechende Vorschläge entwickeln.
Der Parkplatz zu Beginn der Höchberger Straße (gegenüber des Spatzenbrunnens) ist bisher noch nicht öffentlich als Parkplatz gewidmet worden. Im Zuge eines Bauantrages in der Nachbarschaft des Parkplatzes war dies nun aufgefallen. Die Widmung wurde deshalb nun vorgenommen.
Dreijährlich muss ein Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen erstellt werden. Dies soll dazu dienen, dass die Kommunen ausreichend Betreuungsplätze vorhalten. Nun wurde der Bedarfsplan für die Jahre 2021/2022 bis 2023/2024 durch Anschreiben an die Eltern von Kindern unter drei Jahren und durch die vorliegenden Meldedaten von Kindern über drei Jahren sowie durch Abgleich mit den Belegungen der Kindergärten ermittelt. Die gute Nachricht: alle Kindergärten sind sehr gut belegt, das Angebot an Betreuungsplätzen ist jedoch ausreichend. Der Bedarfsplan wurde einstimmig verabschiedet.
Die Freiwillige Feuerwehr Waldbüttelbrunn hat vor Kurzem Herrn Simon Körner zum neuen Kommandanten gewählt. Gegen die Wahl wurden vom Kreisbrandrat keine Bedenken erhoben, es muss lediglich in den nächsten beiden Jahren noch der Kurs „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich absolviert werden. Nun bestätigte der Gemeinderat die Wahl des Kommandanten einstimmig. Dem Kommandanten Simon Körner wünschen wir viel Erfolg und bedanken uns für die Übernahme dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes!
Seit 2002 ist die Hundesteuer unverändert geblieben. Die Verwaltung hatte nun eine Anpassung vorgeschlagen und sich auch bei den Nachbargemeinden erkundigt, welche Gebühren dort erhoben werden. Der Gemeinderat entschied sich gegen eine Stimme nach Vorschlag der CSU-Fraktion für eine moderate Erhöhung der Steuern um jeweils 20 € jährlich auf 40 € jährlich für den ersten, 60 € für den zweiten und 80 € für jeden weiteren Hund. Für Kampfhunde wird allerdings die zehnfache Gebühr fällig (400 € für den ersten, 600 € für den zweiten und 800 € für jeden weiteren Kampfhund).
Nach dem Ausscheiden von zwei Mitgliedern hat der Seniorenbeirat gebeten, die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder von neun auf sieben zu reduzieren. Dieser Bitte kam der Gemeinderat gegen eine Stimme nach.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin