Artikel vom 23.01.2017
CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2017
Wie üblich standen zuerst einige Bauangelegenheiten auf der Tagesordnung.
In Mädelhofen soll ein Einfamilienhaus mit Garage gebaut werden. Der Bauherr beantragte einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da für das Haus zwei Grundstücke zur Verfügung stehen, wurde einer Überschreitung der Baugrenzen zwischen den beiden nun zusammengehörigen Grundstücken einstimmig gebilligt. Auch eine Befreiung für die Dachform der Garage (Flachdach statt Dachneigung wie im Hauptgebäude) wurde einstimmig erteilt, weil diese Art der Befreiung bereits in vergleichbaren Fällen gewährt worden war. Der geplante Zwerchgiebel allerdings ist in der Dachgestaltungssatzung ausgeschlossen. Befreiungen von dieser Vorschrift waren auch in der Vergangenheit noch nicht erteilt worden. Zum Zwerchgiebel gäbe es durch geringfügige bauliche Veränderungen durchaus Alternativen. Dem entsprechend wurde dieser Befreiungsantrag einstimmig abgelehnt.
In Roßbrunn wurde im Außenbereich die Errichtung eines Damwildgeheges beantragt. Ortskundige konnten sich bei der Betrachtung der geplanten Anlage nicht des Eindrucks erwehren, dass genau diese beantragten Gebäude sich bereits seit längerem an Ort und Stelle befinden und mit dem Antrag eventuell nachträglich legitimiert werden sollten. Das beantragte Damwildgehege böte aufgrund seiner Fläche maximal Platz für sechs Tiere. Ein solches wäre wohl nicht wirtschaftlich zu betreiben, sondern eher der Hobbyhaltung zuzuordnen. Da es sich also nicht um eine landwirtschaftliche Nutzung handelt (welche als privilegiertes Vorhaben außerhalb des Ortes genehmigungsfähig sein könnte), wurde der Bauantrag mit 16 zu 0 Stimmen abgelehnt.
Der Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum im Innenort von Mädelhofen wurde mit 16:0 Stimmen gebilligt, da nichts gegen die Errichtung sprach.
Ein weiteres Neubauprojekt in Mädelhofen war bereits wegen einer Bauvoranfrage im Gemeinderat behandelt worden. Nun wurde dem Bau des Einfamilienhauses mit Doppelgarage einstimmig zugestimmt. Die beantragte Befreiung zur Dachform der Garage wurde, wie in ähnlichen Fällen bereits ebenfalls geschehen (siehe oben), erteilt. Die Garage darf weiter an die hintere Grundstücksgrenze rücken, als dies der Bebauungsplan vorsieht (statt 10 Metern sind es noch 7,25 Meter). Aufgrund der Topographie wurde auch einer Überschreitung der Wandhöhe (3,76 Meter statt 3,30 Meter) genehmigt.
Im Rahmen der Ertüchtigung der Ballsporthalle stand die Detailplanung des zweiten Bauabschnittes an. Wie bereits berichtet (siehe unseren Bericht vom 20.06.2016), hat sich im Rahmen der Umbaumaßnahmen herausgestellt, dass in Sachen Brandschutz deutlich nachgebessert werden muss. Um eine längere Sperrung der Ballsporthalle zu vermeiden, wurde damals festgelegt, dass diese zusätzlich erforderlich werdenden Nachrüstungen in einem zweiten Bauabschnitt nachgeholt werden. Für diesen Bauabschnitt stand nun die Detailplanung an. Hier ging es um vier Themen:
Die vorhandenen Prallwände müssen demontiert werden. Die dahinterliegenden Kabel müssen in nicht brennbaren Kanälen verlegt werden. Anschließend wird eine neue, schwer entflammbare Prallwand angebracht. Diese muss den neuesten Vorschriften für den Schulsport gerecht werden. Die Prallwände müssen deshalb flächenbündig sein. Die Fenster-und Türnischen müssen daher umgebaut werden, die Sprossenwände müssen in Nischen gebaut und verkleidet werden.
Auch auf der Seite der Tribüne muss eine Prallwand entstehen. Dies wird dadurch geschaffen, dass die Tribüne künftig für den Schulsport elektrisch eingefahren wird. Im eingefahrenen Zustand entsteht dann eine zwei Meter hohe Wand, die als Prallwand dient. Die Trbüne wird dabei auf sechs Sitzreihen erweitert. Links und rechts der Tribüne muss eine zweite Tür eingebaut werden, damit entlang der gesamten Hallenseite keine Nischen entstehen.
Die Fluchttüren aus der Halle müssen verbreitert werden. Aus statischen Gründen geht dies nicht an der Stelle der bisherigen Fluchttüren, sondern diese müssen verlegt werden, um die geforderte Breite erreichen zu können.
Die Akustik der Halle soll durch den Einbau von Akustikplatten unter der Decke verbessert werden.
Die Maßnahmen an sich waren quasi alternativlos, um die Anforderungen an den Brandschutz sowie für den Schulsport zu erfüllen. Der Gemeinderat konnte nun noch die Art der Prallschutzwand bestimmen. Zur Wahl standen drei Varianten, nämlich beschichtete Buche-Multiplexplatten, beschichtete und imprägnierte Latten und ein textiles Obermaterial auf einer Polsterschicht aus PE-Schaum. Der günstigste Anschaffungspreis, leichtere Reparaturmöglichkeiten sowie bessere raumakustische Eigenschaften sprachen für die Lattung, so dass sich der Gemeinderat einstimmig für diese Variante aussprach.
Im zweiten Bauabschnitt entstehen Kosten von etwa 510.000 €. In der ursprünglichen Kostenberechnung waren für diese Maßnahmen nur Kosten in Höhe von gut 137.000 € geplant gewesen. Die gesamte Baumaßnahme wird damit momentan inklusive Baunebenkosten etwa 1.950.000 € kosten. Der zweite Bauabschnitt ist zeitlich etwa von Juli 2017 bis September 2017 geplant.
Dem Gemeinderat lagen umfangreiche Erläuterungen zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2015 durch den Rechnungsprüfungsausschuss vor. Außerdem galt es noch, einige über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem Jahr 2015 zu genehmigen. Nach wenigen kurzen Nachfragen wurden die Haushaltsüberschreitungen einstimmig genehmigt und die Jahresrechnung mit folgenden Endzahlen festgestellt:
Ein- und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes | 11.242.797,84 € |
Ein- und Ausgaben des Vermögenshaushaltes | 3.100.910,68 € |
Rücklagenentnahme | 0 00 € |
Rücklagenzuführung | 655.526,98 € |
Zuführung zum Vermögenshaushalt | 1.884.754,06 € |
Ebenso einstimmig erfolgte die Entlastung der Jahresrechnung.
Die Bürgerinitiative „Rettet das Aalbachtal“ strebt schon seit längerem eine Wasserentnahme aus dem Floßgraben in Roßbrunn an und hat hierfür einen Antrag beim Landratsamt, Abteilung Wasserrecht, gestellt. Ein erster Anlauf scheiterte an der Zufahrt zum Floßgraben. Nun hat die Bürgerinitiative eine alternative Planung mit Zufahrt aus südlicher Richtung über einen gemeindlichen Feldweg vorgelegt. Das Landratsamt hat daraufhin die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Der Gemeinderat verabschiedete nun gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme, in der darauf hingewiesen wird, dass der gemeindliche Feldweg nicht für Begegnungsverkehr geeignet ist und keine Wendemöglichkeit besteht. Außerdem liege den Unterlagen eine schriftliche Zustimmung eines Eigentümers des Flurstückes nicht bei, über dessen Grundstück das Wasser bis zum Feldweg transportiert werden soll.
Nach einer Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren soll die Annahme von Spenden an die Gemeinde regelmäßig vom Gemeinderat beschlossen werden, um den Bürgermeister vor dem Risiko eines Verdachtes der Vorteilsnahme zu schützen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von sechs Spenden in Höhe zwischen 5,50 € und 1.000 €. Die Annahme von Spenden von Privatpersonen an die Nachbarschaftshilfe wird nichtöffentlich beschlossen.