Artikel vom 19.06.2017
CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2017
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Bauangelegenheiten
- Verlagerung des Schüler-,Jugend- und Kulturzentrums (SchüJuK)
- Stromzapfstellen für E-Autos
- Kommunaler Wohnungsbau/ Grundstück Reichenstraße
- Erschließung Gewerbegebiet Kiesäcker/ Abtrag Mutterboden
Zu Beginn der Sitzung standen mehrere Bauvorhaben auf der Tagesordnung.
In der Fürstenstraße soll ein älteres Häuschen umgebaut werden. Der Rat begrüßte die Umbaupläne und stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.
Der Neubau eines Einfamilienhauses mit Büroräumen in der Jahnstraße war bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage behandelt worden. Damals waren bereits einige Befreiungen vom Bebauungsplan genehmigt worden. Die Einfriedung des Grundstückes sah nun in einem Teilbereich eine zwei Meter hohe Mauer vor. Diese Mauer war vom Gemeinderat einstimmig so nicht gewünscht. Im Übrigen wurde dem Bauvorhaben einstimmig zugestimmt. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über den Parkplatz vor der Waldgaststätte. Dies begründet sich aus einem Vertrag zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer. Um ein Zuparken der Einfahrt zu verhindern, müssten evtl. geeignete Vorkehrungen getroffen werden. Die Verwaltung wird sich zunächst den Vertrag ansehen und dann berichten.
Während des Neubaus des Rathauses soll die Verwaltung zunächst vom Rathaus in das Alte Rathaus, die alte Bücherei und den Vortragsraum umziehen. Hierfür muss eine befristete Nutzungsänderung genehmigt werden. Der Nutzungsänderung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Ebenso einstimmig wurde dem Antrag zum Abbruch des bestehenden Rathauses zugestimmt.
Während der Umbauphase muss auch das SchüJuK (früher: Jugendzentrum) aus dem Alten Rathaus ausziehen, um Platz für die Verwaltung zu schaffen. Für die Sanierung des Alten Rathauses gibt es nicht unerhebliche Mittel aus der Städtebauförderung. Diese sind aber an bestimmte Bedingungen für die spätere Nutzung geknüpft. Es ist daher noch nicht abzusehen, ob nach der Sanierung wieder eine Nutzung als Jugendzentrum in Frage kommt, wenn die Förderung in Anspruch genommen wird. Diesbezüglich soll noch in dieser Woche ein Gespräch bei der Regierung von Unterfranken geführt werden.
Ursprünglich war für die zeitweise Verlagerung des Jugendzentrums während der Bauphase eine befristete Containerlösung angedacht. Der Container sollte neben der Billinger-Scheune und dem Parkplatz an der Ballsporthalle aufgestellt werden.
Nun steht neben einer zeitweisen Auslagerung als zweite Option die dauerhafte Verlegung des SchüJuK an diesen Standort zur Debatte. Dazu wurde eine grobe Planung des Architekturbüros Breunig vorgestellt. Für einen Kostenrahmen von etwa 180.000 € könnte dort in Holzständerbauweise oder auch als dauerhafte Containerlösung ein Gebäude mit etwa 90 m² Grundfläche (Toiletten, Aufenthaltsraum, Küchenzeile, Nebenraum) geschaffen werden. Der Bebauungsplan ließe dort ein solches Bauwerk zu.
Die Präsentation diente zunächst nur einer Information des Gemeinderates. Eine endgültige Beschlussfassung zu dem Thema kann sinnvoller Weise erst dann erfolgen, wenn die Bedingungen der Förderung für die Sanierung des Alten Rathauses feststehen.
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen begrüßte der Gemeinderat einstimmig den Antrag an die VWG (Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH), Stromzapfstellen für Elektroautos in Waldbüttelbrunn einzurichten. Der Aufsichtsrat der VWG wird in seiner nächsten Sitzung über den Beitritt zum Ladeverbund Franken+ sowie den Betrieb und Unterhalt der Stromzapfstellen entscheiden. Dann könnte die Gemeinde geeignete Standorte suchen und Maßnahmen zur Errichtung der Zapfstellen in die Wege leiten.
Bereits seit vielen Jahren gab es Überlegungen zur Bebauung des gemeindlichen Grundstückes in der Reichenstraße, mehrere Bauprojekte scheiterten. In nichtöffentlicher Sitzung (zum Schutz der potentiellen Investoren/Käufer) war bereits über einen Verkauf des Grundstückes beraten worden. Nun stellte Gemeinderat und Dritter Bürgermeister Peter Schulz (fraktionslos) den Antrag, die Gemeinde könne auf dem Grundstück selbst Wohnungsbau betreiben und sollte deshalb bis zu einer Entscheidung hierüber auf den bereits beschlossenen Verkauf des Grundstückes verzichten. Daraufhin hat der neue Kämmerer, Herr Pfister, umfangreich dargelegt, wie und unter welchen Voraussetzungen Kommunaler Wohnungsbau möglich sei. Momentan gäbe es sogar ein Förderprogramm für die Schaffung von Mietwohnraum durch die Kommunen. Dieses Förderprogramm ist zeitlich begrenzt, die Abrechnung des Gesamtprojektes müsste bis 31.12.2019 bei der Regierung von Unterfranken vorliegen, dann könnte die Gemeinde nicht nur einen Zuschuss in Höhe von 30 %, sondern auch noch ein zinsverbilligtes Darlehen über 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Anspruch nehmen. Damit der Gemeinderat umfassend informiert ist, hatte Herr Pfister bereits überschlägig die Höhe der Baukosten für eine maximal mögliche Bebauung ermittelt. Außerdem hatte er bereits einen Entwurf für eine Nachtragshaushaltssatzung vorgelegt, die die möglichen Baukosten beinhaltete. Dies war äußerst vorausschauend, da der Zeitplan bei einer Inanspruchnahme des Förderprogrammes sehr eng ist und keine weiteren Verzögerungen eintreten sollten. Der Gemeinderat war sich in einer sehr breiten Mehrheit darüber einig, dass Kommunaler Wohnungsbau für die Gemeinde äußerst wünschenswert sei. Gleichzeitig hat die Gemeinde in den nächsten Jahren bereits einige große Bauprojekte zu schultern, so dass es äußerst ambitioniert wäre, ein weiteres Bauprojekt nun zu beginnen. Dies betrifft nicht nur die personellen Ressourcen in der Verwaltung, sondern auch die finanziellen Verpflichtungen, die die Gemeinde bereits eingegangen ist. Einstimmig wurde dem Antrag von Herrn Schulz zugestimmt, der vorsah, das Grundstück zunächst nicht zu verkaufen und ein Konzept für Kommunalen Wohnungsbau zu erstellen. Von einer sehr schnellen Entscheidung über den sofortigen Beginn einer Baumaßnahme zur Inanspruchnahme der möglichen Förderung wurde jedoch abgesehen.
Mit dieser Entscheidung entfiel auch der vorsorglich vorgesehene Beschluss über einen Nachtragshaushalt.
Schließlich hatte der Gemeinderat noch über eine Schlussrechnung zum Abtrag von Mutterboden in der Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets Kiesäcker zu entscheiden. Der Mutterboden musste im Vorfeld abgegraben werden, um den Boden auf mögliche archäologische Funde zu untersuchen. Dabei musste auf Wunsch des Archäologen stärker und großflächiger abgetragen werden als zunächst geplant, was den zunächst vorgesehenen Kostenrahmen sprengte. Die Rechnung in Höhe von nun 15.226,50 € wurde einstimmig genehmigt.