Artikel vom 23.07.2020
Die CSU-Fraktion informiert
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23.07.2020
Top 1: Geschäftsordnungsregularien
Zum Beginn der Sitzung wurde die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt. Es waren 18 der 20 Mitglieder anwesend.
Top 2: Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtete, dass:
- Die diesjährige Kirchweih und ebenso der Handwerkermarkt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurde
- Der Bücherbus bald wieder in die Ortsteile kommt
- die Blühflächen der B13 entlang bereits eingesät sind
- die Messung der Mobilfunkversorgung ergab, dass es noch einige weiße Flecken gibt. Ein Ausbau wird zu gegebenem Zeitpunkt im Stadtrat behandelt
Zudem hat sich der neue Bauhofleiter vorgestellt. Es handelt sich um Herrn Siebert der am 15.9. seine Stelle antritt.
Top 3: Vollzug des bayerischen Feuerwehrgesetzes- Bestätigung des Feuerwehrkommandanten bzw. des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Custenlohr
Herr Rainer Endreß wurde als 1. Kommandant und Herr Peter Sämann als stellvertretender Kommandant in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Custenlohr gewählt. Die Amtsdauer beträgt Jeder 6 Jahre und endet in der Regel mit dem vollendeten 65. Lebensjahr.
Das Ergebnis der Wahl wurde vom Stadtrat einstimmig bestätigt.
Top 4: Vollzug des Baugesetzbuches- Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „PV-Flächenanlage Welbhausen entlang der A7“ und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
§ 35 BauGB besagt, dass im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig ist, wenn „ öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es [...] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […]".
Das geplante Vorhaben fällt unter diesen Paragraphen. Die baurechtliche Zulässigkeit kann durch ein Bauleitplanverfahren geschaffen werden. Dazu sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Verwaltungs- und Bauausschuss empfahl dem Stadtrat eine Zustimmung zum geplanten Vorhaben. Dieser stimmte mit 18:0 Stimmen zu.
Top 5: Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord; Erweiterung Geltungsbereich
In diesem Tagesordnungspunkt ging es ebenfalls um Photovoltaikanlagen. Im Gewerbegebiet Nord soll eine Fläche für Photovoltaiknutzung ausgewiesen werden. Es handelt sich um die Flurnummer 3144 ( entlang der Bahnlinie Richtung Geckenheim). Dazu ist eine Erweiterung des Geltungsbereichs für die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig.
Dieser Erweiterung wurde einstimmig zugestimmt.
Top 6: Vollzug des Baugesetzbuches; Stellungnahme der Stadt Uffenheim zur Aufstellung des Bebauungsplanes „südlicher Ortsrand von Gollachostheim“ der Gemeinde Gollhofen
In Gollachostheim sollen 3 neue Bauplätze geschaffen werden, um jungen Familien Entfaltungsmöglichkeiten bieten und einen Verbleib in Gollachostheim zu ermöglichen.
Die Stadt Uffenheim soll im Rahmen der Behördenbeteiligung eine Stellungnahme abgeben.
Der Stadtrat stimmte mit 18:0 Stimmen zu.
Top 7: Erweiterung der Kindertagesstätte „Pusteblume“ um eine Kindekrippe; Vorstellung und Billigung des Vorentwurfes; Vorstellung des Zeitplanes
In mehreren Besprechungen wurde mit dem Träger und der Kindergartenleitung ein Vorentwurf entwickelt. Die Bedarfsanerkennung beträgt 10 Kinder. In der geplanten Krippe können bis zu 14 Kinder untergebracht werden. Bis September soll eine Kostenberechnung vorliegen. Anschließend wird der Zuwendungsantrag gestellt.
Die Krippe soll bis September 2021 fertiggestellt sein. Das Vorhaben wurde von allen Fraktionen als sehr erfreulich angesehen, zumal Welbhausen ein florierendes Dorf mit viel Potential ist, ein großes Wachstum an jungen Familien aufweist und in Zukunft noch weiter wachsen wird.
Der Stadtrat stimmte dem Entwurfsplan mit 18:0 Stimmen zu.
Top 8: Neubau Bauhof der Stadt Uffenheim- Durchführungsbeschluss
Bei einer Begehung im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass das Gebäude in keinem guten Zustand mehr ist. Bereits 2004 gab es erste Überlegungen, den Bauhof in einen Neubau zwischen Stadtwerke und Kläranlage zu verlegen. Diese Planungen sollen nun weitergeführt werden.
Es würden hierbei geschätzte Kosten von ca. 3 Mio. Euro entstehen.
Allgemeine Zustimmung gab es in dem Punkt, dass bei einem solchen maroden Zustand unbedingt etwas geschehen muss. Auch unsere CSU-Stadtratsfraktion sieht deutlichen Handlungsbedarf, aber stellte sich die Frage: „Warum gerade jetzt, wo die Stadt schon an einige andere Großprojekte (Hallenbad, Kläranlage etc.) gebunden ist, die finanziell und auch personaltechnisch viel Geld und Zeit binden, zumal nun auch die Sanierung des Würzburger Torturm (siehe Top 9) als unerwartete finanzielle Belastung hinzukommt.“
Daraufhin stand wieder einmal eine Streichliste für andere Maßnahmen im Raum, die die CSU-Fraktion deutlich ablehnt.
Deshalb stellte Ulrike Streng den Antrag, dass bis zur nächsten Sitzung ein Finanzierungsplan vorgelegt wird, damit nicht einfach ins Blaue geplant wird. Nachdem voraussichtlich keinerlei Zuschüsse zu erwarten sind, wird die Stadt diese Baumaßnahmen komplett durch eine Kreditaufnahme finanzieren müssen. Verschärft wird dieses Finanzierungsproblem durch die zu erwartenden Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Krise, deren Höhe noch nicht absehbar ist.
Angesichts der gravierenden Mängel am alten Bauhof, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kaum noch tragbar sind, stimmte die CSU-Fraktion bei der namentlichen Abstimmung für die Weiterführung der Planungen. Dies hätten wir auch ohne Drohkulisse des Bürgermeisters (Zitat: „Sie als Stadträte sind im Falle eines Unfalls mitverantwortlich. Dann steht der Staatsanwalt auch bei Ihnen vor der Türe.“) getan. Damit der Neubau jedoch erfolgreich durchgeführt werden kann, muss die Finanzierung seriös geplant sein.
Top 9: Sanierung des Würzburger Torturm; Durchführungsbeschluss zur Dachsanierung
Seit einiger Zeit fielen immer wieder Schieferplatten vom Würzburger Torturm. Als am 5.7. wieder Teile herabstürzten wurde der Turm nun genauer in Augenschein genommen. Es stellte sich heraus, dass die äußeren Gesimsbalken völlig marode sind und einige Teile schon ganz fehlen.
Momentan wird das Dach des Turms mit einem Netz gesichert, jedoch besteht akuter Handlungsbedarf.
Für den Statiker und die Sanierung hat das Amt für Denkmalschutz und die Regierung von Mittelfranken im Rahmen der Städtebauförderung bereits Zuschüsse zugesagt (voraussichtlich 60% + x). Genaue Zahlen über die Kosten können aber noch nicht vorgelegt werden.
Der Antrag zur Sanierung wurde einstimmig angenommen.
Top 10: Vollzug des Straßenverkehrsrechts; Ausnahmegenehmigung für die Halteverbotszone
Seit dem 1.7.2020 gibt es in Uffenheim nun die kommunale Verkehrsüberwachung. Seitdem gehen vermehrt Anträge bei der Stadt über Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Zonenhalteverbot ein. Neben den Bewohnern sind auch einige Anträge von Geschäftsinhabern eingegangen. Aufgrund der hohen Nachfrage regt die Verwaltung an, die Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Innenstadt nur für Bewohner auszustellen und die Ausstellung der Ausnahmegenehmigungen pro Haushalt zu beschränken, damit Einkaufende im Stadtkern genügen Parkflächen zur Verfügung haben. Anträge sollen dann abgelehnt werden, wenn die Antragsteller Möglichkeiten besitzen, auf ihrem eigenen Grundstück zu parken.
Der Verwaltungs- und Bauausschuss empfahl dem Stadtrat, die Ausnahmegenehmigung ausschließlich für Bewohner zu erteilen und auf grundsätzlich 1 Ausnahmegenehmigung pro Haushalt zu erteilen.
Dies wurde vom Stadtrat mit 18:0 Stimmen beschlossen.