Artikel vom 11.08.2019
Stellungnahme zu Antrag Fritz Loy Blühflächen
Stellungnahme zu Antrag Fritz Loy Blühflächen
Liebe Marktratskolleginnen und -kollegen,
die Annahme des Volksbegehrens zum Artenschutz und das zugehörige Begleitgesetz sind vom
Landtag beschlossen, die Ausführungsbestimmungen und Fördermöglichkeiten für die Landwirte
über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KuLaP) sind aber erst im Winter zu erwarten.
Klar ist aber jetzt schon, dass die Hauptlast von den aktiven Landwirten zu tragen ist. Wenn auch
die Einschränkungen in der Produktion zumindest teilweise und vorerst ausgeglichen werden sollen,
so bedeutet dies wieder mehr Bürokratie und Kontrollaufwand für Behörden und Landwirte.
Wir finden, als Gemeinde sollten wir da nicht noch mehr drauflegen. Gerade in unserem
Gemeindegebiet gibt es kleinteilige Flächenstrukturen und viele Betriebe, die schon seit Jahren
Blühflächen anlegen und pflegen und Wiesen extensiv bewirtschaften.
Die gemeindlichen landwirtschaftlichen Pachtäcker sind fast alle relativ klein, da bedeutet ein
verbindlicher 5 m-Streifen relativ viel Aufwand zum Anlegen und Produktionsflächenverlust.
Außerdem muss das dann ja auch kontrolliert werden. Das wäre ohne eine Reduzierung der
Pachtpreise kaum zu vermitteln. Auf den Wiesen würde unserer Meinung das auch als Umbruch
gewertet und sanktioniert werden.
Wir finden, wenn wir als Gemeinde unseren Beitrag zu Blühflächen leisten wollen, dann könnte
man auch mit Unterstützung von freiwilligen Leistungen der Bürger das gleiche erreichen. Wir
beantragen deshalb folgendes, über Einzelheiten kann man ja später noch entscheiden:
Landwirte und Privatpersonen aus dem Gemeindegebiet können Flächen in unseren
Gemarkungen melden, die sie als Blühflächen anlegen wollen, und bekommen dafür
von der Gemeinde Saatgut gestellt oder vergünstigt. Das Saatgut wird gesammelt
bestellt, in Absprache mit Experten, z.B. vom LBV.
Außerdem werden gemeindliche Grünflächen erst ab Juli oder August gemäht oder
gemulcht, mit Ausnahme von verkehrssicherheitsrelevanten Bereichen.
Die Saatgutmenge könnte man deckeln, z.B. bis zur Höhe der Einsparungen beim Mähen. Es wären
nur stichprobenartige Kontrollen nötig. Man könnte den Zuschuss reduzieren, wenn KuLaP-
Prämien dazu erhalten werden. Die Landwirte könnten Blühstreifen dann zu den Sommerfrüchten
anlegen, was praktikabler ist als bei Winterfrüchten, bei Mais braucht man dazu im
Flächenprämienantrag nicht extra ausmessen.
Es gibt mehrere Gemeinden, die das schon praktizieren, z.B. Tapfheim, Landkreis DON, da können
wir uns sicher nach Details erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der CSU-Fraktion
Matthias Köbler