Artikel vom 20.05.2020
[Antrag] Musikschule südlicher Landkreis
- Antrag -
(eingereicht am 18. Mai 2020)
Prüfung Beitritt der Gemeinde Seukendorf zur Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth
Die Gemeinde prüft, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, für einen Beitritt der Gemeinde Seukendorf zur Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth. Ebenfalls werden die für die Gemeinde daraus resultierenden laufenden Kosten ermittelt, sowie die Deckung durch den noch zu verabschiedenden Haushalt geprüft.
Was spricht für einen Beitritt:
- Förderung der musikalischen Früherziehung, sowie Schaffung einer Möglichkeit vor Ort für unsere Kinder und Jugendlichen:
Musik ist aus unserem Leben nicht mehr weg zu denken. Sie begleitet uns von Kindesbeinen an. Mehrere Kinder aus unserer Gemeinde nutzen bereits das Angebot der Musikschule im südlichen Landkreis Fürth. Aktuell müssen diese jedoch in die Nachbargemeinden fahren und einen erhöhten Beitrag von 29% bezahlen. Wir hätten mit unseren Räumlichkeiten im neuen Gemeindehaus die idealen Gegebenheiten. Wir wollen es mit Leben füllen. - Aufgabe des eigenen Wirkungskreises Art. 57 GO:
Die Gemeinde Ordnung sieht die Förderung der Kultur, des Unterrichts und der Jugendarbeit als Pflichtaufgaben der Gemeinden:(1) Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.
Aktuell sind die Gemeinden Cadolzburg, Egersdorf, Roßtal, Ammerndorf und Großhabersdorf Mitglied des Zweckverbandes. Eine aktuelle Kursliste mit den Gebühren habe ich dem Antrag beigefügt.
Wir freuen uns, wenn unser Antrag zeitnah auf die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung genommen wird. Gemeinsam für unsere Kinder und Jugendlichen in Seukendorf