Artikel vom 02.07.2020
Querungshilfe zwischen den Ortsteilen
Prüfung der Machbarkeit einer Querungshilfe zwischen den beiden Ortsteilen
Prüfung der Machbarkeit einer Querungshilfe zwischen den beiden Ortsteilen Seukendorf und Hiltmannsdorf
Die Gemeinde prüft, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, für die Errichtung und Genehmigung einer Querungshilfe auf der alten B8 zwischen den beiden Ortsteilen Seukendorf und Hiltmannsdorf, die zu erwartenden Baukosten, sowie die Deckung durch den noch zu verabschiedenden Haushalt.
Was spricht für eine Querungshilfe:
- Sichere Verbindung der beiden Ortsteile:
Die alte B8 ist nach wie vor eine sehr stark befahrene Straße. Eine sichere Querung, vor allem für Kinder und ältere Menschen, ist aktuell nur sehr schwer und mit einem hohen Risiko verbunden. Die annähernden Fahrzeuge sind oft schneller als zugelassen, von Kindern kann und wird die Geschwindigkeit oft falsch eingeschätzt. - Weitere Entschärfung der Einmündung nach Hiltmannsdorf:
Eine Querungshilfe und die damit verbundene Versetzung des Verkehrszeichens zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 60 Km/h in westliche Richtung, würde eine weitere und auf einem längeren Streckenabschnitt mit sich bringende Verkehrsberuhigung begünstigen. Die Baumaßnahmen zum Regenrückhaltebecken, haben bereits gezeigt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung bereits vor der Einmündung Seukendorf einen positiven Effekt haben kann.
Der Standort der Querungshilfe ist lediglich beispielhaft symbolisiert. Eventuell macht es Sinn diesen weiter nach Westen zu verschieben und das Grundstück der Gemeinde (Lagerplatz) mit in die Planungen einzubeziehen. Wir freuen uns, wenn unser Antrag zeitnah auf die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung genommen wird. Gemeinsam für unsere Bürger in Seukendorf und Hiltmannsdorf.