Artikel vom 28.07.2020
Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13
Neben dem neugebauten Kinderzentren Kunterbunt
Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 des Baugesetzbuches für die Grundstücke Fl.Nr. 181, sowie dem gemeindlichen Grundstück 198/3, sowie 198 neben dem neugebauten Kinderzentren Kunterbunt im Zuge der Innenentwicklung
Begündung:
- Schließung der Baulücke zwischen der Kindertagestätte Kunterbunt, Bernbacher Weg und Veitsbronner Weg
Durch den Neubau des Kindergartens ist der erste Schritt zur Schließung der Baulücke getan.
Das für dieses Vorhaben erstellte Immissionsschutzgutachten hat ergeben, dass eine Nutzung zur Wohnbebauung der Flächen südlich des Veitsbronner Wegs möglich ist. - Konsequente Weiterentwicklung der Wohnbebauung in Seukendorf gemäß dem Konzept zur Innenentwicklung
In der Sitzung vom 06.07.2020 wurde das Konzept vom Planungsbüro Topos erläutert und der Bedarf an Wohnungen für Seukendorf bestätigt. Ziel soll es sein, vorhandene Baulücken zu schließen und den Innenort weiter zu beleben. Das beantragte Vorhaben wäre eine logische Konsequenz und Umsetzung des Vorhabens zur Innenentwicklung. - Umsetzung des Antrages zur Aufstellung eines Bebauugsplanes für Fl.Nr. 181 vom 16.05.2019, sowie des Antrages vom 17.12.2019 von Frau Osswald
In der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2019 wurde einstimmig beschlossen das Konzept zur Innenentwicklung abzuwarten. Die gleiche Begründung wurde zum Antrag in der Sitzung vom 13.01.2020 vorgebracht, was zu diesem Zeitpunkt auch begründet war. Seit der letzten Sitzung vom 06.07.2020 liegt das Konzept vor und dem Antrag könnte stattgegeben werden.
Wir freuen uns, wenn unser Antrag zeitnah auf die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung genommen wird.
Gemeinsam können wir Seukendorf weiterentwickeln und neuen Wohnraum schaffen.