Artikel vom 06.11.2024
Marktratssitzung
Schmidmühlen senkt Hebesätze
Grundsteuer A und B liegen künftig bei 220 von Hundert
Die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze war das zentrale Thema bei der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats im Schloss-Stadl – wie derzeit überall in den Gemeinden. Zum letzten Mal hatte das Gremium dazu im November 2011 einen Beschluss gefasst: Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wurde damals der Hebesatz für die Grundsteuer A und B mit 330 von Hundert festgesetzt.
Jetzt beschloss der Marktgemeinderat neue Sätze zum 1. Januar 2025. Künftig liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A und B jeweils bei 220 Prozent. Bürgermeister Peter Braun (CSU) erläuterte dazu den Hintergrund der Grundsteuerreform, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 nötig wurde.
Gleiche Behandlung wichtig
Die Verwaltung hatte empfohlen, gleiche Hebesätze für die Grundsteuer A und B festzulegen. So könnte man Klagen von Bürgern wegen einer Ungleichbehandlung vorbeugen.
Wie in der Sitzung zu hören war, hätten die Finanzbehörden bayernweit mittlerweile 11,7 Millionen Bescheide erlassen. Bislang seien rund 1,3 Millionen Einsprüche eingelegt worden (11,2 Prozent). Die Kommunen hätten mit Blick auf die Grundsteuern zu berücksichtigen, dass nur wagnisfreie Einnahmen in den Haushalt eingeplant werden dürfen. Echte Aufkommensneutralität liege deshalb nur vor, wenn das Wagnis von diesen 11,2 Prozent aufgeschlagen werde, um den Wert für das Grundsteueraufkommen auf dem Niveau von 2024 vergleichen zu können.
Von den Fraktionen mit ihren Sprechern Thomas Wagner (Freie Wähler/SPD) und wurden mehrere vorgestellte Varianten zur künftigen Höhe des Hebesatzes diskutiert. Fraktionssprecher Johann Edenharter (CSU) merkte an, dass die Kreisumlage und die allgemeinen Verwaltungskosten in Zukunft weiter steigen könnten.
Geeinigt hat man sich dann aber einstimmig, den Hebesatz von bisher 330 Prozent für die Grundsteuer A (landwirtschaftlicher Bereich) und B (bebaute Flächen) mit einem Hebesatz von 220 von Hundert auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig wurde eine Nachbesserungsklausel im Jahr 2026 beschlossen, die der Bürgermeister vorgeschlagen hatte.
Einstimmig beschlossen wurde auch die Bedarfsmeldung für die Städtebauförderung 2025. Insgesamt werden 920 000 Euro beantragt. Davon sind 200 000 Euro für den Ankauf eines Anwesens in der Hammerstraße (Priorität 1). Weitere 250 000 Euro wurden für die Errichtung eines Parkplatzes südöstlich des Hammerschloss-Areals beantragt (Priorität 1a) und 50 000 Euro für die Erneuerung der Ergebnisse für die Machbarkeitsstudie diverser Plätze, Wege und Freizeiteinrichtungen (Priorität 2a).
Aufzug soll gebaut werden
50 000 Euro werden für die Sanierungs-Planung des Rathauses mit Aufzug, Zuweg und Anbindung an das Rathaus beantragt. Einplanen will der Markt Schmidmühlen die Maßnahmen in den Jahren nach 2025 mit Kosten von insgesamt etwa einer Million Euro. Dazu gehören die Dachsanierung und der Einbau eines Aufzuges (Priorität 2b).
230 000 Euro stehen für den Ankauf des Rothut-Anwesens in der Bedarfsmitteilung (Priorität 3a). 40 000 Euro sind für den Ankauf des Bauer-Anwesens für Grunderwerb und Bodenrodung (Priorität 3b) angesetzt, 50 000 Euro für das kommunale Förderprogramm zur Fassaden- und Umfeldgestaltung (Priorität 4a) sowie weitere 50 000 Euro Kleinbeträge für städtebauliche Beratung und Sanierungsträger (Priorität 4b).
Zugestimmt hat das Gremium einer Bauvoranfrage zum Anbau eines Wohngebäudes an ein bestehendes Wohnhaus.
Wie Bürgermeister Braun informierte, sei die Zufahrt zum geplanten Parkplatz südöstlich des Hammerschloss-Areals noch nicht gewidmet. Um die Vorarbeiten für den Parkplatzbau abschließen zu können, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Widmung des Wegstückes von der Brücke des Verschlussbauwerkes bis zum künftigen Parkplatz als Verlängerung der Hauptstraße. Eine Namensgebung ist noch offen.
Diese Termine stehen im November an:
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