Artikel vom 13.04.2021
Aktuelles aus dem Gemeinderat
Informationen aus der Gemeinderatssitzung 13.04.2021
TOP 1 Realteilung Baugebiet Dorfeiche (Notarvertrag): Wolfgang K. ; Straßenanteil (Erschließung) – Grundstücksteilung
Hier war der formale Beschluss seitens Gemeinderat erforderlich, da die Gemeinde kurzfristig Eigentümer von den Grundstücken geworden ist.
TOP 2 Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Heide II“ der Gemeinde Veitsbronn
Hier hat der Gemeinderat keine Einwände erhoben. Es wurde über die aktuell noch vorhandene Zufahrt von der Kreisstraße über den Radweg in das neue Wohngebiet gesprochen. Das ist aber aufgrund der noch vorhandenen Bebauungen/Arbeiten erforderlich und wird danach durch „Pfosten“ verändert, damit dort kein Durchgangsverkehr über die Kreisstraße und Radweg entsteht.
Da die Voraussetzungen basierend auf der Straßenverkehrsordnung nicht erfüllt sind, kann aktuell keine Verschiebung vom Ortsschild Veitsbronn Richtung Puschendorf auf der Kreisstraße erfolgen.
TOP 3 Erstattung Kita-Beiträge Regelung für Puschendorf
Die Staatsregierung hat am 13.04.2021 eine weitere Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen. Eltern, die ihre Kinder zur Reduzierung von Kontakten derzeit nicht in die Kitas oder die Mittagsbetreuungen bringen, leisten einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz. Wie schon in den Monaten Januar bis März werden die Elternbeiträge auch für April und Mai 2021 ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird. Die Pauschalbeträge orientieren sich weiterhin an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge. Dieser Beitragsersatz wird weiterhin zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen. Da noch kein genauer Gesamtbetrag für Kindergärten, Kitas und Schulkinderbetreuung von der 1. Bürgermeisterin/Verwaltung beziffert werden konnte, wurde der Beschluss auf die kommende Gemeinderatssitzung „geschoben“. Alle Fraktionen im Gremium sind sich einig darüber, dass die Eltern entlastet werden müssen.
TOP 4 Vergabe neue Abgasanlage für die FFW
Es wurden drei Angebote eingeholt. Zwei Angebote waren nicht vollständig und es würden bei diesen noch Mehrkosten entstehen. Der Gemeinderat hat einstimmig den Vorschlag der Verwaltung und Feuerwehr angenommen und sich für das Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von ca. 12.500 Euro entschieden.
TOP 5 Vergabe Sanierung Zahnarztpraxis
Es lagen drei vergleichbare Angebote seitens der Verwaltung vor. Der Gemeinderat hat sich einstimmig für das Angebot mit einem Angebotspreis von ca. 21.100 Euro entschieden. Die Arbeiten werden ausgeführt, wenn die Zahnarztpraxis urlaubsbedingt geschlossen hat.
TOP 6 Bauvorhaben / Befreiungen / Bauvoranfrage
6 a) BV Blumenstr. 1, Errichtung eines Doppelstabmattenzauns von 1,80 Meter Höhe
Hier hat der Gemeinderat einer Befreiung zugestimmt, da der dortige Bebauungsplan „nur“ 1,0 m Höhe zulässt.
6 b) BV Bahnhofweg 9, Antrag auf Vorbescheid
Aus Sicht von vielen Gemeinderäte fügt sich dieses Bauvorhaben nicht in die vorhandene Bebauung „ein“. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 5:8 Stimmen abgelehnt. Der Bauantrag wurde zur Prüfung an das Landratsamt weitergeleitet.
6 c) Bauvorhaben Zeitler Baugebiet Dorfeiche,
Da hier ein Fehler bei der Planung vorliegt, wurde dem Vorhaben (Carport auf der Grundstücksgrenze) einstimmig zugestimmt.
6 d) Bauvoranfrage Traubenstraße 7
Da die Grundfläche wie das bisherige Haus sich nicht verändert, wurde der Anfrage einstimmig zugestimmt.
TOP 7) CSU/BFP: Ergänzungen in den Vorbereitungsunterlagen / Vorlagen in den gemeindlichen Gremien
Hier haben wir einen Antrag gestellt, um eine bessere Sitzungsvorbereitung für den Gemeinderat und aber auch der Verwaltung herzustellen. Der Antrag wurde einstimmig vom Gremium angenommen.
Wir haben vor allem die Punkte „finanzielle Auswirkungen, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Stellenplan und Bauanträge“ herausgehoben und die Verwaltung gebeten diese Punkte bei der Vorlagenerstellung entsprechend zu berücksichtigen. Aufgrund der Einführung eines Ratsinformationsportals sehen wir diese Ergänzungen als sehr sinnvoll an und erhoffen uns dadurch auch für Alle Beteiligte eine Verbesserung der Sitzungsunterlagen. In letzter Zeit kam es sehr häufig vor, dass die Unterlagen erst sehr kurzfristig und mit wenig Inhalt vor den jeweiligen Sitzungen an die Räte übermittelt worden sind.
Wir sehen es auch als Unterstützung für die Verwaltung die erforderlichen Informationen mit den oben beigefügten Ausführungen zu ergänzen um die Tagesordnungspunkte seitens der Verwaltung kompakter darzustellen. Zudem soll es für alle Mitglieder der gemeindlichen Gremien dienen um die entsprechenden Beschlüsse besser bewerten und in Ihr Stimmverhalten mit einfließen lassen zu können.
Auch wäre es auf Vorschlag von GR Dörr sinnvoll, einen Beamer für die Zuhörer aufzustellen, damit verschiedene Beratungen besser nachvollziehbar sind.
TOP 8) Bekanntgaben
- Die Steuerungsgruppe Schwimmbad Diakonie in den kommenden Wochen erste Gespräche aufnehmen
- Die Arbeiten/Maßnahmen am Jugendtreff sind gestartet
- GR Fleischmann hat nach der Förderung zum Ratsinformationsportal/Digitalisierung innerhalb der Gemeindeverwaltung gefragt. Der Antrag wurde fristgerecht abgegeben und es wurden 9.000 Euro in Aussicht gestellt.
Gehwege: Die bisherige Firma Asphaltbau Schmiedel Kaufbeuren wurde durch die Deutsche Glasfaser in Puschendorf gestoppt bzw. abbestellt. Die Gemeinde hätte gerne mit der Firma die noch offenen Arbeiten abgewickelt, aber der Auftraggeber ist in diesem Fall die Deutsche Glasfaser.
Es wurde jetzt – wie schon im Ort bestimmt gesehen – die Firma Eraslan aus Frankfurt beauftragt. Die Arbeiten sollen in den kommenden Wochen fertig sein. Ein genauer Zeitplan lag zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vor.
- Für die anstehenden Kanalarbeiten in der Neustädter Straße wird die Umleitung über die Vogelstraße/Meisenweg erfolgen. Dadurch wird es Parkverbote in der Vogelstraße und Meisenweg geben. Die Verwaltung wird die Anwohner informieren.
Der Schwerlastverkehr soll bereits über die Höfener Straße (weiträumig) „gelenkt“ werden. Die Dorfstraße wurde vorerst nicht als mögliche Umleitungsstrecke von der Straßenverkehrsberhörde vom Landratsamt befürwortet. Eine mögliche Einbahnstraße (Anregung GR Dörr) soll nach den ersten Erfahrungen geprüft und ggf. umgesetzt werden.
21:55 Uhr Ende öffentlicher Sitzung
Tobias Eichner
Aktuelle Informationen aus der Kabinettssitzung (Bayerische Staatsregierung) vom 27. April
Corona-Pandemie / Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung / Zusätzliche Schutzmasken für Schulen
Impfen wirkt und ist der einzige Weg aus der Pandemie. Mittlerweile hat rund jeder Vierte der Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns eine Erstimpfung erhalten. Wer zweimal geimpft ist, sollte auch mehr Freiheiten zurückbekommen. Es kommt nun darauf an, die Impfungen noch mehr und schneller als bisher in die Breite zu bringen. Erforderlich hierfür sind schnelle und mehr Lieferungen weiterer Impfdosen. Ebenso müssen die Betriebsärzte zügig in die Impfkampagne eingebunden werden. Das anfangs notwendige Korsett der verschiedenen Impfregelungen des Bundes, insbesondere die Impfpriorisierung, ist nicht mehr angebracht. Es muss gelockert werden, damit Impfungen in ganzen Betrieben und Behörden, in Familien und Abschlussklassen erfolgen können. Wer freier impft, impft effizienter.
1. Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung folgende Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die morgen, 28. April in Kraft treten sollen und die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nachzeichnet:
1.1 Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.
1.2 Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.
1.3 Autokinos werden inzidenzunabhängig zugelassen. Voraussetzung ist jeweils ein ausreichendes Infektionsschutzkonzept des Betreibers. Für die Besucher besteht außerhalb von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände FFP2-Maskenpflicht.
1.4 Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.
1.5 Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.
1.6 Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Es wird klargestellt, dass dieser bereits bisher geltende Grundsatz auch künftig im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen weitergilt.
1.7 Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.
1.8 Während der Abiturprüfungen und allen anderen Abschlussprüfungen besteht für alle Schülerinnen und Schüler Maskenpflicht.
2. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Verteilung von rund 2,0 Mio. Stück Schutzmasken vom Typ FFP-2 oder vergleichbarem Schutzstandard aus dem Bayerischen Pandemiezentrallager an die staatlichen, kommunalen und privaten Schulen zu veranlassen. Diese sollen vorrangig demjenigen schulischen Personal zur Verfügung gestellt werden, das in die Durchführung der Abschlussprüfungen bzw. in Übertrittsklassen einbezogen ist.
3. Alle am Hochschulbetrieb Beteiligten haben zum Gelingen eines Hochschullebens unter Pandemiebedingungen durch individuelle Beiträge beigetragen. Ihnen gilt der Dank der Staatsregierung. Sie hat die Belange der Studentinnen und Studenten und der Hochschulen auch während der weiteren Pandemiebekämpfung fest im Blick.
Der Ministerrat beschließt, die zur Finanzierung der Selbsttests im Sommersemester 2021 für die staatlichen und die überwiegend staatlich refinanzierten staatlich anerkannten Hochschulen erforderlichen Ausgabemittel zur Durchführung des vorgeschlagenen Testkonzepts im Hochschulbereich in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro aus den bei Mitteln des Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.