Artikel vom 09.04.2023
Entscheidungen der Gemeideverwaltung
bringen den Bürger zum Weinen
Die CSU-Fraktion hat einen Antrag zur Neuberechnung der Abfallgebühren gestellt. Wir hatten im Februar darüber berichtet. Der Beschlussvorschlag, der nun laut Bürgermeisterin Tausendfreund als „Ausfluss“ (Zitat) des CSU-Antrages zur Neukalkulation im März zur Abstimmung gestellt wurde, lautete:
„Die Verwaltung wird beauftragt, einen Abgleich zwischen den bei der Gebührenkalkulation zum 01.01.2023 veranschlagten und dem im Jahr 2023 tatsächlich angefallenen Ausgaben für die kommunale Abfallentsorgung durchzuführen. Sofern die tatsächlichen Ausgaben in einem Missverhältnis zur Kostenprognose stehen, erfolgt eine Neukalkulation der Gebühren für die Abfallentsorgung bereits innerhalb des laufenden Kalkulationszeitraums, je nach Kostenentwicklung zum 01.01.2024 oder zum 01.01.2025.“
Die FDP recherchierte ebenfalls und bestätigte, dass der Kompromissvorschlag der CSU die Gebühren beispielsweise auf vier Jahre zu strecken, legitim und bürgerfreundlich wäre. Die CSU-Fraktion beantragte daraufhin in der letzten Gemeinderatssitzung nochmals die Umformulierung: „….eine Neukalkulation der Gebühren für die Abfallentsorgung bereits innerhalb des laufenden Kalkulationszeitraums, zum 01.01.2024 und zum 01.01.2025.“ Dies wurde mehrheitlich abgelehnt. Im Anschluss daran beantragte die WIP-Fraktion die Umformulierung: „….eine Neukalkulation der Gebühren für die Abfallentsorgung bereits innerhalb des laufenden Kalkulationszeitraums, rechtzeitig zum 01.01.2024.“ Auch dies wurde abgelehnt. Alle Änderungsanträge wurden daher von den Grünen, der SPD und Pullach Plus abgelehnt. In der Sitzung wurde u.a. damit argumentiert, dass kaum schriftliche Einsprüche bei der Gemeinde eingegangen seien. Während es im Februar noch hieß, dass kaum Beschwerden eingegangen seien, wurde zumindest im März eingeräumt, dass tagelang Beschwerdeanrufe zu diesem Thema zu bewältigen waren. Alle Bemühungen um eine bürgerfreundlichere Auslegung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes sind damit leider gescheitert. Zugegebenermaßen ist dieses Ergebnis nicht annähernd das, was wir für Sie als Bürgerinnen und Bürger erreichen wollten. Wir bedauern dies sehr.