Marktgemeinderatssitzung am 24.03.2021
Die Fraktion CSU / Parteilose brachte an der Marktgemeinderatssitzung am 24.03.2021 folgenden Antrag ein:
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Künftiger Umgang mit Freistellungsanträgen die den Festsetzungen der Bebauungspläne nicht entsprechen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder kommt es vor, dass bei der Marktgemeinde Freistellungsanträge von Bauwerbern eingereicht werden, die nicht oder nur teilweise den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans entsprechen und somit die Beantragung und Erteilung von Befreiungen oder Abweichungen notwendig sind. Hier wird öfter, unter Berufung auf den Bebauungsplan, die beantragte Abweichung abgelehnt, gerade dann wenn es sich nicht um atypische Einzelfälle oder unbeabsichtigte planerische Härten handelt, sondern die planerischen Grundzüge des Bebauungsplans getroffen sind.
Nicht unbedingt geprüft wird, dass der Bebauungsplan möglicherweise nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen an die Wohnnutzung entspricht.
Hier sehen wir Verbesserungspotential und stellen folgenden Antrag:
Der Marktgemeinderat möge beschließen, dass nichtkonforme Freistellungsanträge bei denen keine Ausnahmetatbestände einschlägig sind, zusammen mit den entsprechenden Bebauungsplänen nach inzidenter Prüfung durch die Verwaltung zu einer möglichen Änderung, dem Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss zur Vorberatung und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Begründung:
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die Bodennutzung und die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde planerisch zu steuern und sinnvoll zu gestalten. Zu diesem Zweck haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, wenn es für das planerische Konzept bzw. die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Im Ortsgebiet der Marktgemeinde Peißenberg gibt es ca. 45 Gebiete, die bereits mit entsprechenden Bebauungsplänen überplant sind, diese jedoch möglicherweise in Teilen den heutigen Bedürfnissen an Wohnraum nicht mehr entsprechen.
Ziel ist es, die vorhandenen Bebauungspläne anhand konkret gestellter Anträge hinsichtlich einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung, insbesondere einer Nachverdichtung, zu überprüfen und gegebenenfalls ein Änderungsverfahren einzuleiten.
Dies eröffnet im Rahmen vom Freistellungsverfahren gleichzeitig die Überprüfung der vorhandenen Bebauungspläne auf deren Zweckmäßigkeit und sorgt so für eine stetige städtebauliche Weiterentwicklung unserer Gemeinde.
Im Namen der Fraktion CSU / Parteilose
Christian Quecke
Marktgemeinderat
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Eine Entscheidung über den Antrag wird für die nächste Marktgemeinderatssitzung erwartet.