Artikel vom 03.08.2020
Bau- und Umweltausschuss
Sitzung vom 3. August 2020
Die Tagesordnung war diesmal kurz, die meisten Anträge bedurften keiner langen Diskussion und wurden einstimmig beschieden. Doch auch das gehört zu den Aufgaben der gewählten Bürgervertreter: jeden Antrag zu besprechen und auch im „Alltag“ demokratisch zu entscheiden, gerade wenn es nicht um öffentlichkeitswirksame Entscheidungen geht.
Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Ausschuss mit der Genehmigung der Abtragung einer Humusschicht auf einem Gelände an der Regensburger Straße. Gegen die Stimmen der Grünen wurde diese erteilt.
Eine Änderung am bestehenden Bebauungsplan „An der Regensburger Straße III“ lehnte der Bauausschuss ab. Hier wurde die Errichtung von Kfz-Stellplätzen an einer dafür nicht im Bebauungsplan vorgesehenen Stelle beantragt. Damit hätten Wohnungen, die derzeit für alte und behinderte Personen vorgesehen sind, eventuell auch an andere Personen vermietet werden können.
Zu zwei Bauleitplanungsvorhaben der Nachbargemeinde Mintraching erfolgt keine Äußerung der Gemeinde im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung. Die Pläne haben weder direkten noch indirekten Einfluss auf Belange der Gemeinde Obertraubling.
Bei einem anderen Antrag trat ein altbekanntes Problem wieder einmal zu Tage. Befreiungen von einigen Vorgaben der Bebauungspläne, die mittlerweile zur Regel geworden sind, müssen erteilt werden. Auch wenn die Meinung im Ausschuss dabei meist einhellig ist, bedeutet dies nur unnötige Bürokratie und einen vermeidbaren Aufwand für Bauherren, Verwaltung und Gemeinderat. Eine Überarbeitung der Bauleitplanung, die auch Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft, wäre daher wünschenswert.