Artikel vom 01.06.2021
CSU Ortsverband
Unterstützung der Privatvermieter
Eine ausgewählte Delegation des Ortsvorstandes hat sich vor kurzem in einer Videokonferenz mit dem Landtagsabgeordneten Eric Beißwenger ausgetauscht. Thema war unter anderem die noch immer fehlende Förderung der zahlreichen Klein- bzw. Privatvermieter.
Zum damaligen Zeitpunkt waren nicht-gewerbliche Vermieter von Ferienwohnungen von den staatlichen Corona-Hilfen ausgeschlossen. An diesem Zustand hat sich nichts Wesentliches seitdem geändert! Dies wird vom Ortsverband stark kritisiert!
„Die Oberstdorfer Vermieter sind auf die Einnahmen der Gästezimmer angewiesen, teils wird das Eigenheim über diese Einnahmen mitfinanziert oder es wird die geringe Rente etwas aufgebessert.“, so Ortsvorsitzender Adalbert Schall.
„Für unsere Vermieter ist es schwer verständlich, dass größere Betriebe unterstützt werden, wohingegen sie aber in gleicher Weise von den staatlichen Schließungen betroffen sind und leer ausgehen.“, merkte Josef Geiger (Steuerberater) an.
Nun haben Bund und Land zumindest bei der Härtefallregelung für Privatvermieter nachgebessert. Privatvermieter, welche mehr als 51% der Einkünfte aus den Ferienwohnungs- und Gästezimmererlösen erzielen, sollen nun antragsberechtigt sein.
Nach wie vor nicht antragsberechtigt sind zum Beispiel → Gewerbliche Betriebe im Nebenerwerb ohne Personal und weniger als 51% der Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Warum diese Betriebe ausgeschlossen bleiben, kann nicht nachvollzogen werden.
Wir bleiben weiterhin an dem Thema dran!