E-Tankstellen im Gemeindegebiet - Pflichtaufgabe der Kommunen?
Antrag der CSU-Fraktion zum Thema E-Tankstellen im Gemeindegebiet
Der wachsende Bedarf nach Lademöglichkeiten für die Elektromobilität ist unumstritten. Die
Pflichtaufgabe einer Gemeinde besteht jedoch nicht im Bau und Betrieb von solchen Anlagen. Die
Gemeinde hat in der Vergangenheit auch keine normalen Tankstellen betrieben. Die Anschaffung
und der Betrieb von E-Ladesäulen ist Aufgabe der Versorger selbst bzw. dem Bund, der mit
entsprechenden Programmen die Versorger unterstützen muss.
Der Beitrag der Gemeinde ist dennoch wichtig, denn jeder Betreiber benötigt entsprechende Flächen
und die Bereitschaft der Gemeinde, diese für solche Zwecke bereitzustellen und den Bau zu
genehmigen. Eine Signalwirkung kann darin bestehen, dass die Gemeinde diese beiden Punkte
offensiv nach außen trägt und damit potenziellen Betreibern Unterstützung signalisiert.
Antrag:
Die CSU-Fraktion beantragt, Betreibern von Ladesäulen den Zugang zu geeigneten Grundstücken, die
im Gemeindeeigentum stehen, bereitzustellen. Der Betreiber soll für die gesamte Dauer der
Erstlaufzeit des Vertrages (in der Regel 6 Jahre) hierfür keinerlei Gebühren oder Abgaben entrichten,
insbesondere auch keine Pacht. Die Gemeinde teilt dies allen relevanten Betreibern auf geeignete
Weise mit und veröffentlicht dies auf der Webseite, in sozialen Medien und den tagesaktuellen
Medien.