Ortsverband Murnau/Staffelsee

Haushaltsrede zum Haushaltsplan 2025

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,  

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Haushaltsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument unserer Kommune und spiegelt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie unsere politischen Prioritäten und unserer Visionen für die Zukunft unserer Gemeinde wider.

In einer Zeit, in der die wirtschaftlichen Herausforderungen groß sind, ist es besonders wichtig, einen klaren und transparenten Haushalt zu präsentieren. Die aktuelle wirtschaftliche Lage erfordert von uns allen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Weitsicht. Daher haben wir in diesem Jahr auch erstmals mit Kennzahlen im Rahmen der Haushaltsberatungen gearbeitet. Die gewählten Finanzkennzahlen helfen dabei die finanziellen Chancen und Risiken wie auch die Stärken und Schwächen des kommunalen Haushalts aufzuzeigen.

Die Kennzahlen dienen insbesondere dazu Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und dann finanzielle fundierte Entscheidungen vorbereiten und treffen zu können.

Nun möchte ich auf den vorliegenden Haushaltsentwurf näher eingehen und Ihnen einen Überblick über die aus Sicht der CSU-Fraktion wichtigsten Aspekte unseres Haushaltsplans geben.

Der Haushalt 2025 hat ein Volumen von 61.376.500 (Vorjahr 51.389.200 €) und somit 9.987.300 mehr als im Vorjahr.

Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt betragen 44.496.000 € und im Vermögenshaushalt 16.880.500 €.

Die Investitionen im Vermögenshaushalt sollen mit Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von 2.527.500 €, durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 6.365.000 €, durch eine Kreditaufnahme von 6.300.000 € und einer Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 637.600 € finanziert werden.

Die wichtigsten Kernbotschaften des Haushalts 2025 sind für uns

• Er ist ausgeglichen

Die Mindestzuführung (637.600 €) gem. § 22 KommHV wird mit 637.600 € erfüllt.  

• Im Jahr 2025 wird keine freie Spanne erwirtschaftet. In einem „normalen Haushaltsjahr“ wäre das ein Worst-Case-Szenario, denn dadurch hätte die Marktgemeinde keinerlei finanzielle Bewegungsfreiheit. In Bezug auf die Mindestzuführung und die freie Spanne ist es jedoch ein besonderer Haushalt, der sich mit den Vorjahren nicht vergleichen lässt.  

Hintergrund ist ein einmaliger Sondereffekt der seine Ursache im unerwartet hohen Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2023 hat. Leider steigt dadurch die Umlagekraft des Marktes Murnau erheblich und bedingt eine um ca. 4 Mio. € deutlich höhere Kreisumlage von 14,1 Mio. €. Da der größte Teil der zusätzlichen Mittel des hohen Gewerbesteueraufkommens 2023 in die allgemeine Rücklage floss und es sich nicht um einen dauerhaften Effekt handelt schlägt die Kämmerei vor, die Erhöhung der Kreisumlage, die im Verwaltungshaushalt abgebildet ist, durch Rücklagenmittel zu finanzieren. 

Diese Vorgehensweise halten wir ebenfalls für sachgerecht und folgerichtig. Somit ist jedoch die freie Spanne für 2025 nicht repräsentativ und auch nicht maßgeblich für die Finanzkraft der Marktgemeinde.

• Die allgemeinen Rücklagen werden sich gegenüber dem Jahr 2024 um ca. 72% (=6.365.000 €) von 8.821.301 € auf 2.465.301 € verringern. Dabei ist festzuhalten, dass die bereits erwähnte unerwartete hohe Gewerbesteuernachzahlung aus dem Jahr 2023 auch der Grund war, warum die allgemeine Rücklage zum 31.12.2023 mit einer Zuführung von ca. 5,5 Mio € und einem Bestand von ca. 12,8 Mio € gut gefüllt war. In der Bürgerversammlung hat es sich natürlich etwas anders angehört, aber tatsächlich hatte der Markt Murnau hier einfach großes Glück. Die Entwicklung der Rücklage wäre sonst eine ganz andere.

• Die Hebesätze bei der Grundsteuer wurden erneut verändert. Der Hebesatz der Grundsteuer A wird von 400 auf 310 v.H. gesenkt und bei der Grundsteuer B um 50 Punkte von 490 auf 540 v.H. erhöht.

Im Gegensatz zur letztjährigen Erhöhung, die ohne die Zustimmung der CSU-Fraktion beschlossen wurde, handelt es sich hier jedoch nicht um eine echte Steuererhöhung mit Mehreinnahmen für die Gemeinde.  

Aufgrund der Grundsteuerreform und dem erklärten Ziel des Gesetzgebers diese aufkommensneutral zu gestalten, mussten die Hebesätze erneut angepasst werden um das Grundsteuer Niveau des Jahres 2024 von ca. 2,8 Mio € zu halten.  

Dieser Haushaltplan der Marktgemeinde Murnau folgt somit dem Ziel des Gesetzgebers die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchzuführen. An dieser Stelle sei jedoch noch erwähnt, dass Aufkommensneutralität nicht bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger nach der Reform mit der gleichen Grundsteuer belastet sind wie davor. Es gibt natürlich Gewinner und Verlierer dieser Grundsteuerreform. Aus diesem Grund wurden den Gemeinde Steuererlassmöglichkeiten eingeräumt, wenn aufgrund des Systemwechsels nach Lage des einzelnen Falls eine unangemessene hohe Steuerbelastung eintritt.

Nach den anstrengenden Beratungen und den damit verbundenen weitreichenden Konsolidierungsmaßnahmen des Vorjahres lag uns diesmal wieder ein von Beginn an genehmigungsfähiger Haushaltsentwurf vor.

Bereinigt man den Haushaltsplan 2025 um den Sondereffekt der Kreisumlage zeigt sich, dass durch die Haushaltskonsolidierung im Jahr 2024 dauerhaft eine gute Finanzierungslage für Investitionen geschaffen wurde.  

Dies hilft die anstehenden Aufgaben besser zu bewältigen.

Das bereits umfangreiche Investitionsprogramm mit Projekten wie dem Neubau des Kindergarten St. Nikolaus, dem Neubau des Feuerwehrhauses, dem kommunalen Wohnungsbau am Bahnhofsplatz, der notwendigen Sanierung inkl. Barrierefreiheit der Mittelschule, der Nachnutzung des Postgebäudes, dem geplanten Einheimischen Modell in Hechendorf, Investitionen in die Radinfrastruktur wird leider nicht geringer, sondern muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben noch um weitere Projekte wie z.B. der Maßnahme an der Emanuel - von-Seidl Schule zur Umsetzung des Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 erweitert werden.

Alle diese Projekte haben Ihre Berechtigung und bei einem Großteil handelt es sich um Pflichtaufgaben der Kommune.

Die Konsequenz wird aber sein, dass aufgrund der Entwicklung der allgemeinen Rücklage eine Finanzierung der Vorhaben zum Großteil nur noch über Zuschüsse, Kostenbeteiligungen und Kredite möglich sein wird.  

Allein im Finanzplan 2025 – 2028 des Marktes sind Neukreditaufnahmen von 17,1 Mio € vorgesehen was zum 31.12.2028 einem Schuldenstand von 22.061.800 € entspricht. Die Verschuldung der MGV und der Gemeindewerke miteingerechnet beträgt der vss. Schuldenstand zum 31.12.2028 56.124.486,97 €, was erheblich über dem Landesdurchschnitt liegt.

Insbesondere die Darlehen, die im Rahmen des kommunalen Wohnungsbaus aufgenommen wurden, bereiten uns dabei weniger Sorgen, da sich diese durch entsprechende Einnahmen aus Vermietung über die Jahre selbst tilgen. Bei vielen der nun anstehenden Maßnahmen fehlt es jedoch an einer entsprechenden Gegenfinanzierung. Es handelt sich aber um notwendige Projekte, die aus unserer Sicht in jedem Fall umgesetzt werden müssen.

Das bedeutet für uns, dass

• im Hinblick auf die finanziellen und vor allem auch personellen Kapazitäten eine zeitliche Verschiebung sowie eine Priorisierung der Maßnahmen nicht zu vermeiden ist

• bereits im Planungsprozess der Kostenfaktor eine übergeordnete Rolle spielen und über Einsparpotenziale intensiv beraten werden muss. Es muss möglichst sinnvoll und sparsam gebaut werden. Wobei mit sparsam nicht unbedingt gemeint ist, dass qualitativ schlecht gebaut wird. Für uns bedeutet sparsam, dass nicht zusätzliche Kosten aufgrund außergewöhnlicher Bauformen und solcher Dinge bzw. irgendwelchen Sonderwünschen etc. verursacht werden.

• die Vermögensverwertung eine wichtige Rolle in den nächsten Jahren einnehmen muss. Die Nutzungsmöglichkeiten der sich im Eigentum des Marktes befindlichen Grundstücke müssen baldmöglichst überprüft werden. Danach muss priorisiert werden, was sich schnell und was sich nicht so schnell oder gar nicht umsetzen lässt. Projekte, die zu einer Verbesserung der Einnahmensituation des Marktes führen, sollten bevorzugt umgesetzt werden.

Angesichts der bereits hohen Belastung unserer Verwaltung halten wir diese Vorschläge jedoch für nur schwer umsetzbar. Daher hat die CSU-Fraktion bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgeschlagen, dass die Möglichkeit der Beauftragung eines Generalunternehmers zur Umsetzung einzelner Vorhaben geprüft wird. Insbesondere soll geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen dies möglich ist und wie eine Umsetzung einzelner Maßnahmen unter minimalem Aufwand der eigenen Verwaltung möglich ist. Ebenfalls könnten notwendige Bebauungspläne bzw. Änderungen durch externe Planer ausgeführt werden.

Das alles wird auch wieder viel Geld kosten, aber da es sich hier um rentierliche Schulden handelt wären wir bereit solche Maßnahmen über Kredite zu finanzieren.

Alternativ können auch Einnahmen durch die Veräußerung von Anlagevermögen erzielt werden. Diese Möglichkeit muss ebenfalls beleuchtet und diskutiert werden.

Nach dem Vermögenshaushalt möchte ich nun noch kurz auf den Verwaltungshaushalt eingehen.

Auf der Einnahmenseite im Verwaltungshaushalt orientierten sich die Ansätze im Wesentlichen an den Ansätzen des Vorjahres.

Die Steuereinnahmen werden 2025 mit 24,9 Mio etwas höher als im Vorjahr veranschlagt und finanzieren somit ca. 56% der Ausgaben des Verwaltungshaushalts. Allerdings sind die Steuereinnahmen, aufgrund der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage geringer als erwartet. Laut der Herbst-Steuerschätzung 2024 wird für die Städte und Gemeinden ein Rückgang der erwarteten Steuereinnahmen um 1 Milliarde im Jahr 2025 prognostiziert. Zu unserem Bedauern mussten daher die Ansätze für den Haushalt 2025 nochmals nach unten korrigiert werden.  

Weiter sticht die Zuführung vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt mit 3.732.700 €, zur Deckung der gestiegenen Kreisumlage hervor. Hierbei handelt es sich, wie bereits erwähnt um einen einmaligen Effekt und wir hoffen, dass es künftig wieder anders herum läuft.

Auf der Ausgabenseite belasten vor allem die leicht gestiegenen Personalkosten mit ca. 10,6 Mio und die Kreisumlage von 14,1 Mio € den Verwaltungshaushalt und binden damit über 50% der vorhandenen Mittel. Die hohe Kreisumlage beruht zum einen auf der gestiegenen Umlagekraft und auch auf dem aktuell hohen Defizit des Kreisklinikums Garmisch-Partenkirchen.

Dessen enorm angestiegene Kosten im Personal-, Material- und Energiebereich müssen derzeit vom Landkreis und den Kommunen mitfinanziert werden.

An dieser Stelle sei klar gesagt, wir stehen zu unserem Kreisklinikum. Es wird endlich Zeit, dass der Bund hier seiner Verantwortung nachkommt und für die dringend notwendige finanzielle Ausstattung sorgt.

Die Personalkosten wurden mit den tariflichen Steigerungen etc… kalkuliert und beinhalten neue Stellen im Bereich der Kinderbetreuung. Diese Stellen sind absolut notwendig und wir begrüßen das.

Ein weiterer Punkt sind die Zuschüsse nach BayKiBiG und die Betriebskostenzuschüsse für die Kinderbetreuungseinrichtungen. Rechnet man die Aufwendungen für die Ersteinrichtung des St. Nikolaus Kindergartens dazu, steigen hier die Aufwendungen um 157.600 auf insgesamt 5.285.300 €. Der Markt Murnau investiert im Jahr 2025 somit 11,4% des gesamten Verwaltungshaushaltsetats in die Kinderbetreuung.

Hier wird deutlich das dem Markt Murnau eine gute Kinderbetreuung wichtig ist und er der frühkindlichen Entwicklung, der Unterstützung für berufstätige Eltern sowie der sozialen Integration eine hohe Bedeutung zumisst. Gleichzeitig kann eine gute Kinderbetreuung langfristig wirtschaftliche Vorteile bringen, da sie die Erwerbsbeteiligung erhöht und die Attraktivität der Gemeinde steigert.

Natürlich gibt es immer Verbesserungspotenzial, aber es geht in jedem Fall in die richtige Richtung. Lösungen müssen aber vor allem noch im Bereich der Personalgewinnung gefunden werden. Das wird die Herausforderung in den künftigen Jahren.

Ein weiterer großer Posten im Verwaltungshaushalt sind die von der Gemeinde freiwillig erbrachten Leistung wie etwa die Zuschüsse an Vereine und Verbände mit einem Ansatz von über 261.810 €.  

Die CSU-Fraktion steht nach wie vor hinter der Unterstützung unserer Vereine. Ich wiederhole gerne Jahr für Jahr, dass ohne unsere Vereine und die vielen ehrenamtlich engagierten Bürger Murnau ein gutes Stück weit ärmer und vieles überhaupt nicht mehr möglich wäre.

Erfreulich ist, dass die lang überfällige Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinie in diesem Jahr, auch unter tatkräftiger Mitwirkung der CSU, abgeschlossen werden konnte. Im Ergebnis wird damit der Bürokratieaufwand für die Verwaltung und auch für die Antragsteller deutlich reduziert. Außerdem ist die notwendige Fördersumme, durch die Herausnahme von Investitionen aus der Vereinsförderrichtlinie, besser kalkulierbar. Diese werden künftig, außerhalb der Vereinsförderrichtlinie, einzelfallbezogen vom Marktgemeinderat geprüft und entschieden.

Dies führt hoffentlich in den nächsten Jahren zu einer aus unserer Sicht gerechteren Verteilung öffentlicher Fördermittel.

Ich möchte nun zum Ende meiner Haushaltsrede kommen, die sich wie in den letzten Jahren stark am Haushalt und an der Sache orientiert und die von gewissen öffentlichen Medien gerne zitierten Pointen oftmals vermissen lässt. Für fehlende Lacher möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.

Die CSU-Fraktion hat dem vorgelegten Haushaltsentwurf einstimmig zugestimmt und möchte sich für die Aufstellung des Haushalts und die sofortige Einarbeitung der Änderungen bei der Verwaltung, insbesondere bei unserem Kämmerer Herrn Brückner, seinem Stellvertreter Herrn Knopf sowie der gesamten Marktkämmerei bedanken.  

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.