Artikel vom 27.10.2020
CSU-Stadtratsfraktion fordert
Umstellung des kameralen Haushalt auf den doppischen Haushalt
Antrag
Zur Verbesserung der Transparenz der finanziellen Vermögensdarstellung der Stadt Mühldorf beantragt die CSU- Stadtratsfraktion die Umstellung der Buchführung in der Stadt Mühldorf von der kameralistischen Buchführung auf die doppische Buchführung ab dem Haushaltsjahr 2022, spätestens 2023.
Begründung
- Im Vergleich zur Kameralistik wird in der Doppik nicht nur einseitig der Geldfluss dargestellt, sondern auch der Ressourcenverbrauch, was eine periodengenaue Ausweisung des kompletten Werteverzehrs gewährleistet.
- Das Gesamtvermögen und auch die Schulden und darüber hinaus auch die Entwicklung von Vermögen und Verbindlichkeiten werden über eine Bilanz dargestellt. Die Übersicht über das Gesamtvermögen bzw. die Gesamtverschuldung wird transparent. Während die Kameralistik Buchhaltung nur Zahlungsein- und -ausgänge beinhaltet, fließen Schulden, Außenstände und Sachwerte in die Doppik ein.
- Einige Einrichtungen der Stadt wie beispielsweise kommunale GmbHs sind bereits an Abschreibungen und Verzinsungen gewöhnt. Hier fällt die Umstellung leichter, Systeme werden vereinheitlicht.
- Die Abschreibung als Messobjekt für Wertminderungen bei Vermögensgegenständen im Zuge der Vermögensbemessung ist in der Kameralistik nicht vorgesehen, jedoch im Zuge der Generationengerechtigkeit dringend notwendig. Die Abgrenzung der Einnahmen und Ausgaben für das Wirtschaftsjahr gibt ein zutreffenderes Ergebnis.
- Das sogenannte Dezemberfieber, also das Verhalten, noch nicht verfügte finanzielle Mittel am Jahresende auszugeben, wird häufig in der Kameralistik angewandt, in der Doppik ist dieses Verhalten obsolet.
Die Erfassung der Vermögenswerte wurde bereits in der Vergangenheit durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt und wohl von der Kämmerei fortgeführt. Deshalb wäre eine Umstellung auf die Doppik aktuell nicht mehr so umfangreich.
Finanzielle Auswirkungen
Die nötigen, finanziellen Ressourcen, für die Umstellung von der Kameralistik zur Doppik, sind in der Haushaltsplanung 2021ff aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Umstellung auf die Doppik ab dem Haushaltsjahr 2022 spätestens 2023 vorzunehmen und den Stadtrat regelmäßig, mind. halbjährlich über den Fortschritt der Umstellung zu informieren.