Artikel vom 13.06.2018
Bürgerstiftung Michelau i.OFr.
Bericht
Das Thema beschäftigte schon den Gemeinderat im Januar. Anfang dieser Woche wurden Nägel mit Köpfen gemacht. „Wir wollen öffentlich bekannt geben, dass es auch in Michelau eine Bürgerstiftung gibt“, erklärte Bürgermeister Helmut Fischer bei der offiziellen Übergabe der Stiftungsurkunde im Rathaus. Die Bürgerstiftung ist die zehnte im Landkreis, die gemeinsam mit der Sparkasse Coburg-Lichtenfels ins Leben gerufen wurde.
Startkapital 10 000 Euro
Am notwendigen Startkapital von 10 000 Euro beteiligen sich die Gemeinde Michelau und die Sparkasse Coburg-Lichtenfels je zur Hälfte. Jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die Stiftung „Unser Michelau“ zu unterstützen, „damit aus den Erträgen auch Projekte umgesetzt werden können“, erklärte Sparkassenbetriebswirt Stephan Franke. Dabei hat der Bürger die Möglichkeit, als so genannte Zustiftung den Grundstock der Stiftung zu erhöhen, oder einen Geldbetrag als Spende zur Verfügung zu stellen.
„Je höher die Spenden sind, desto leichter
kann geholfen werden.“
Stephan Franke, SparkasseÜber die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der auch darüber wacht, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Zu den Aufgaben des Stiftungsrates gehört unter anderem die Gewinnung von Spendern und Zustiftern und die Unterrichtung der Bürger über die Arbeit der Stiftung.
„Je höher die Spenden sind, desto leichter kann geholfen werden“, erklärt Stephan Franke. Der Stiftungszweck ist breit gestreut. Er reicht von einer individuellen Hilfe in Notlagen über die Jugend- und Altenhilfe, über Kunst und Kultur, den Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege bis hin zu Sport, Heimatpflege und Heimatkunde und dem bürgerlichen Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Vorsitzender des Stiftungsrates ist immer der jeweils amtierende Bürgermeister. Der Stiftungsrat besteht aus fünf Personen, den drei Bürgermeistern (Helmut Fischer, Dirk Rosenbauer, Jürgen Spitzenberger) und den Vertretern der beiden großen Kirchen, Ute Herold (Evangelisch-Lutherisches Dekanat Michelau) und Kirchenpfleger Stefan Fleischmann (katholische Kirchenstiftung Schwürbitz).
Die Besetzung des Stiftungsrats soll unterstreichen, „dass wir eine Gemeinde sind“, erklärte Bürgermeister Fischer. Er wurde per Akklamation zum Vorsitzenden des Stiftungsrats gewählt. Seine Amtszeit endet am 30. April 2020. Die „Stiftung unser Michelau“ bietet sich auch für die Bürgerinnen und Bürger an, die ihren Nachlass regeln wollen und nicht über einen geeigneten Erben verfügen. Oder die mit einem Teil ihres Erbes ihrer Heimat- oder Wohngemeinde etwas Gutes tun wollen. Die Zuwendung an die Stiftung sei vollständig von der Erbschaftssteuer befreit, erläuterte Stephan Franke.
Der Träger der Stiftergemeinschaft ist die DT Deutsche Stiftertreuhand AG mit Sitz in Fürth. Diese Form der Stiftungen sind beileibe keine Neuerfindungen. Die erste Bürgerstiftung wurde vor über 100 Jahren in Amerika gegründet.