Artikel vom 29.01.2020
Ulrike Scharf
Die Bürgerinnen und Bürger entlang des kompletten neuen Abschnitts der A 94 im Landkreis Erding und Mühldorf sind derzeit einer enormen Lärmbelastung ausgesetzt. Ich habe mich für ein befristetes Tempolimit zur Entlastung der Betroffenen auf dem gesamten Streckenabschnitt eingesetzt und bin froh, dass dieses nun erlassen worden ist [] Es ist wichtig, dass jetzt zügig Ergebnisse über die Wirksamkeit eines Lärmschutzkonzeptes und Erkenntnisse aus der Überprüfung der Planung und Bauausführung der Lärmschutzeinrichtungen und der Fahrbahnoberflächen vorliegen.
Ministerpräsident Markus Söder bei der A94
Scharf begrüßt Tempolimit
Erding, 28. Januar 2020. Auf Initiative der Landtagsabgeordneten Ulrike Scharf besuchte Ministerpräsident Dr. Markus Söder Anfang Januar 2020 die lärmgeplagten Anwohner der A 94 im Landkreis Erding. Bei seinem Besuch verkündete er, dass es ab 01. Februar 2020 ein Tempolimit zur Lärmreduzierung geben wird. Nun sind die Details festgelegt worden. Auf dem gesamten neuen Streckenabschnitt westlich der Ausfahrt Pastetten bis zum Bereich des Tunnels Wimpasing bei Ampfing wird ab Samstag ein Tempolimit von 120 Stundenkilometer ganztägig bis mind. 31.07.2020 gelten.
„Die Bürgerinnen und Bürger entlang des kompletten neuen Abschnitts der A 94 im Landkreis Erding und Mühldorf sind derzeit einer enormen Lärmbelastung ausgesetzt. Ich habe mich für ein befristetes Tempolimit zur Entlastung der Betroffenen auf dem gesamten Streckenabschnitt eingesetzt und bin froh, dass dieses nun erlassen worden ist“, erklärt Ulrike Scharf. Und betont weiter „es ist wichtig, dass jetzt zügig Ergebnisse über die Wirksamkeit eines Lärmschutzkonzeptes und Erkenntnisse aus der Überprüfung der Planung und Bauausführung der Lärmschutzeinrichtungen und der Fahrbahnoberflächen vorliegen.“
Die Anordnung des Tempolimits wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen am 01. Februar 2020 gültig. Bis Ende Juli soll nach Aussage des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann Klarheit über die tatsächliche Situation vor Ort und die Wirksamkeit eines Lärmschutzkonzeptes bestehen.