Artikel vom 06.11.2021
Pressemitteilung Landschaftsschutz vom 06.11.2021
CSU-OV Achdorf fordert Landschaftsschutzgebiete
CSU-OV Achdorf fordert Landschaftsschutzgebiete
Ausweisung als LSG im Rosental / Buchberg sowie im Metzental starten!
Der CSU-Ortsverband Landshut-Achdorf mit dem Vorsitzenden Ludwig Zellner fordert die Stadt Landshut auf, das Verfahren zur Unterschutzstellung der geplanten Landschaftsschutzgebiete "Rosental und Buchberg" sowie "Metzental" einzuleiten.
Seit über einem Jahr gibt es um diese beiden geplanten Landschaftsschutzgebiete in der Öffentlichkeit heftige Diskussionen. Auslöser waren der Bauwunsch an der Falkenstraße direkt neben dem Hohlweg, der das zentrale Element des geplanten Landschaftsschutzgebietes Rosental darstellt, sowie die Baumfällungen im Metzental vor wenigen Wochen. Seitdem gibt es vermehrt wieder verschiedene Aktivitäten der Bürger in Achdorf zur Sicherung dieser Gebiete für die Natur und dafür, dass das Zubauen der Naturlandschaft verhindert wird. Beide Areale waren in letzter Zeit auch mehrfach auf der Tagesordnung des Bausenats und Umweltsenats.
Seit dem ersten Landschaftsplan 1985 sind diese Areale als "geplante Landschaftsschutzgebiete" dargestellt. Der CSU-Ortsverband Achdorf ist der Meinung, dass der Ortsrand im tertiären Hügelland in seiner landschaftlichen Vielfalt gesichert werden sollte. Die Gebiete haben auch hohe Bedeutung für die Naherholung. Der CSU-Ortsvorsitzende Zellner konstatiert, die Corona-Pandemie habe eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig attraktive Naherholungsgebiete für die Menschen seien, um im Lockdown wenigstens Spaziergänge in Stadtnähe unternehmen zu können. Das wurde daher von der Bevölkerung sehr stark in Anspruch genommen. Durch den enormen Bevölkerungszuwachs in den vergangenen Jahren und die ungeheuer stark gestiegenen Immobilienpreise nimmt der Druck auf Baulandausweisung enorm zu. Deshalb ist es dringend geboten, dass die Stadt an den Ortsrändern klare Grenzen aufzeigt, indem die beiden geplanten Landschaftsschutzgebiete endlich ausgewiesen werden. Städtebaulich sinnvolle Arrondierungen, die dem Schutzzweck und dem Naturschutz nicht zuwider laufen, sind - laut Ludwig Zellner- möglich, wie die Erfahrung vergangener Verfahren lehrt.
Das LSG "Rosental und Buchberg" hieß früher "Birkenberg und Buchberg" und ist ca. 24 ha groß. Nach dem geltenden Landschaftsplan wird es als "sehr wertvoll" eingestuft. Die Beschreibung lautet: Wertvolle strukturreiche Magerstandorte, Ranken, Hecken und Hohlwege in bewegter Topographie, Teilflächen als gesetzlich geschützte Biotope, wertvoll für Landschafts- und Ortsbild sowie Erholung. Aus geländemorphologischer Sicht und hinsichtlich der Bestandsgröße des Arten- und Strukturreichtums sehr wertvoll. Geomorphologische Bedeutung: Hang- und Steillagen landschaftsgestalterische Bedeutung, Erholungsgebiet.
Das LSG "Metzental" ist ca. 10 ha groß. Die Beschreibung lautet: gesetzlich geschützter Kalkmagerrasen, wichtig auf Grund hoher Arten- und Strukturvielfalt, Erhalt des Siedlungs- und Landschaftsbilds, Biotopverknüpfung, Bodenschutz. Geomorphologische Bedeutung: Hang- und Steillagen, landschaftsgestalterische Bedeutung, Erholungsgebiet.