Ortsverband Kleinostheim

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

Bericht vom Treffen der Senioren- und Behindertenbeauftragten der Gemeinden am 21.10.2024 im Landratsamt Aschaffenburg

Das vorliegende Seniorenpolitische Gesamtkonzept legt sein Augenmerk auf folgende Handlungsfelder:

1. Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung (inklusive Mobilität)

2. Wohnen zu Hause

3. Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit

4. Präventive Angebote

5. Gesellschaftliche Teilhabe

6. Bürgerschaftliches Engagement

7. Unterstützung pflegender Angehöriger

8. Angebote für besondere Zielgruppen

9. Kooperations- und Vernetzungsstrukturen

10. Hospiz- und Palliativversorgung

Der Bearbeitungszeitraum erstreckte sich von Januar 2023 bis Juni 2024.

Für alle Handlungsfelder der kommunalen Seniorenpolitik (außer „Betreuung und Pflege“) konnten nun im Rahmen der Erstellung des Konzeptes aus der Aufbereitung demografischer Basisdaten, Literatur- und Internetrecherchen, Ergebnissender Bürgerbefragung, der Kommunalbefragung, der drei durchgeführten Regionalkonferenzen sowie verschiedenen Interviews mit örtlichen Expertinnen und aus Diskussionen im Rahmen der Begleitgremien zahlreiche Maßnahmen entwickelt werden.

Vor dem Hintergrund der künftigen Maßnahmenumsetzung werden den jeweiligen Handlungsempfehlungen zuständige Stellen oder Institutionen zugeordnet. Es wird dabei insbesondere zwischen Maßnahmen unterschieden, die in der Verantwortung

• des Landkreises selbst,

• seiner Kommunen,

• der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege sowie

• weiterer Akteurinnen und Akteure der Seniorenarbeit liegen.

Bei vielen Maßnahmen sind verschiedene Stellen an der Umsetzung beteiligt. Deshalb ist die enge Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure ebenso wichtig wie eine Koordination der Aktivitäten.

Auch wird ein Zeithorizont empfohlen, in welchem die Maßnahmen umzusetzen sind.

Für die angegebenen Realisierungszeiträume der Maßnahmenempfehlungen gilt folgende Einteilung:

• kurzfristige Maßnahmen: ein bis zwei Jahre

• mittelfristige Maßnahmen: drei bis fünf Jahre

• langfristige Maßnahmen: sechs bis zehn Jahre

• kontinuierliche Maßnahmen: dauerhaft

 

Es wurde an diesem Abend hauptsächlich über Ziele und Maßnahmen informiert, die Senioren- oder Behindertenbeauftragte betreffen, hier ein Beispiel:

Ziele und Maßnahmen:

Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten von Nutzungsvereinbarungen von Toiletten

im Ort (nette Toilette)

 

Adressatin/Adressat:

Stadt, Märkte und Gemeinden,

Seniorenberatung des Landkreises,

kommunale Seniorenbeauftragte,

Behindertenbeauftragte des Landkreises,

kommunale Behindertenbeauftragte,

Lokale, Gaststätten und Cafés

Zeitliche Priorisierung: Kurzfristig

Und so gibt es einige Maßnahmen an deren Umsetzung wir als Behinderten- und Seniorenbeauftragten mitwirken können.

Das ganze Konzept kann auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg eingesehen werden.

Astrid Schenk-Reuter

Gemeinderätin/Seniorenbeauftragte