Artikel vom 10.05.2021
Zuschuss Gebäudeinfrastruktur
Aus dem Gemeinderat
In der vergangen Woche hat der Gemeinderat eine Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Handwerkerleistungen für die technische Gebäudeinfrastruktur erlassen.
Zweck der Förderrichtlinie:
Mit der Förderung sollen Aufwendungen (Handwerkerleistungen und Materialkosten) für die technische Gebäudeinfrastruktur teilweise unterstützt werden. Die optimale Verkabelung im Gebäude ist der logische Schritt, wenn ein Glasfaseranschluss ins Gebäude errichtet ist.
Begünstigte:
Eigentümer oder Mieter von Gebäuden und Wohnungen
Voraussetzungen:
Wenn Aufwendungen für einen Glasfaseranschluss im Gebäude von mind. 300,00 getätigt wurden
Wenn ein FTTH-Anschluss besteht und genutzt wird
Wenn der Antrag bis spätestens 30.06.2021 bei der Gemeinde Kleinostheim eingeht.
Höhe des Zuschusses
Einmalig 300 € als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, einmal pro Vertragsnehmer
Verfahren
Antrag über Homepage der Gemeinde Kleinostheim www.kleinostheim.de/online-formulare
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 15.05.2021 in Kraft und die Anträge müssen bis 30.06.2021 bei der Gemeinde eingehen.