Artikel vom 20.02.2023
Digitale Vereinsversammlungen wieder möglich
Bundespolitik kommt im Jahre 2023 an
Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht beschlossen. Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss.
Dazu erklärt unsere Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz: „Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab […]. Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte […]. Hybride und digitale Versammlungen werden als Alternative zum Treffen in Präsenz für unsere Vereine wieder möglich.“
Nachdem bereits am Anfang der Pandemie auf Initiative unserer Digitalministerin und Landtagsabgeordneten Judith Gerlach die bayerische Gemeindeordnung mit Art. 47a GO geändert wurde und digitale/hybride Gemeinderatssitzungen für die Mitglieder des Gemeinderats ermöglicht wurden, ist die Erlaubnis von digitalen/hybriden Mitgliederversammlungen auf Vereinsebene längst überfällig und ein weiterer richtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und modernem Vereinsleben.