Artikel vom 26.02.2023
Förderrichtlinie "Klimafreundliches Kleinostheim"
Was kann Kleinostheim tun, um dem Klimawandel entgegenzutreten? Das war Hintergrund der Überlegung eine Förderrichtlinie zu erarbeiten. Deshalb hat der Ausschuss beschlossen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für eine mögliche Förderrichtlinie „Klimafreundliches Kleinostheim“ zu klären und zu würdigen. In einem ersten Schritt hat der Ausschuss darüber beraten, welche Maßnahmen als Förderwürdig in die Richtlinie einfließen sollen. Förderschwerpunkt sollen dabei die privaten Haushalte sein.
Es wurde beschlossen, folgende Schwerpunkte in eine mögliche Förderrichtlinie „Klimafreundliches Kleinostheim“ aufzunehmen:
- Photovoltaik-Anlagen
- Solarthermie-Anlagen
- Batteriespeichern
- Wand-Ladestationen für Elektroautos
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Entsiegelungsmaßnahmen
und mit folgenden Schwerpunkten zusammenzuführen, die seither schon gefördert wurden:
- Bau von Regenwassernutzungsanlagen
- Zuschuss für Komposter
Im nächsten Schritt, wird geprüft, wie eine solche Förderung aussehen kann und mit welchen Mitteln wir uns einbringen können. Damit sind wir auf einem guten Weg Kleinostheim ein Stückchen ökologischer aufzustellen.
Bodo Kaufmann
CSU Fraktion