Artikel vom 14.02.2022
Überprüfung der Geschäftsordnung
Mit Beginn einer Amtsperiode gibt sich jeder Gemeinderat eine Geschäftsordnung, in der er das gemeinsame Vorgehen der Amtstätigkeiten festlegt. So wurde im Mai 2020 auch eine leicht abgeänderte Version der alten Geschäftsordnung von der Verwaltung vorgelegt. Da jedoch fast die Hälfte des neuen Gemeinderates neu in ihren Ämtern war, kam es zu einigen Änderungswünschen die jedoch von einer knappen Mehrheit von 11:10 abgelehnt wurden. In der Folgezeit kam es zu einigen Entscheidungen in den Ausschüssen (Zusammensetzung der Ausschüsse: Bürgermeister (FW), 3 Sitze Freie Wähler, 2 Sitze CSU, 1 Sitz SPD, 1 Sitz Die Grünen/Bündnis 90), die mit Stimmengleichheit abgelehnt wurden (4:4). Die ablehnten Stimmen kamen oft aus den Reihen der Freien Wähler mit der Stimme des Bürgermeisters. So kam es unter anderen bei den Themen Finanzierung Mainuferplanung, Fällung des Baumes der Kinderkrippe und Überplanung des Mainufers zu Nachprüfungsanträgen aus den Reihen des Gemeinderates. Dies führte dazu, dass die Verwaltung sich nicht im Stande sah, Entscheidungen zeitnah umzusetzen und der Bürgermeister forderte die Fraktionen auf, sich Gedanken zu machen, wie man dies lösen könne. Gegebenenfalls müssten alle Entscheidungen im Gemeinderat getroffen werden. Da die Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung stellte, war es für die CSU-Fraktion klar, dass diese Diskussion in Kürze in den Gemeinderat käme. Nachdem nach drei Monaten dieser Antrag nicht behandelt wurde, waren wir sehr verwundert, dass auf Nachfrage Bürgermeister Neßwald sagte, er warte immer noch auf Vorschläge aus den anderen Fraktionen. Leider wurden die Fraktionen nach Eingang des Antrages nicht darauf hingewiesen, dass weiter Vorschläge gemacht werden sollten. Nichtsdestotrotz hätte der Antrag behandelt werden müssen, was leider nicht geschah. Erst im Januar wurde er auf die Tagesordnung des Hauptverwaltungsausschusses gesetzt und behandelt. Ohne großartige Argumentation wurde dieser Antrag wiederum von der Fraktion der Freien Wähler zusammen mit der Stimme des Bürgermeisters abgelehnt, obwohl alle anderen drei Fraktionen genau diesen Antrag behandeln wollten. Ein Antrag auf Nachprüfung wurde dann im Gemeinderat mit einer knappen Mehrheit von 11:9 angenommen.
Insgesamt sehen sich Teile des Gemeinderates nicht ausreichend informiert, da mit der Einladung zur Sitzung nicht alle Unterlagen bereitgestellt werden. Nur mit ausreichenden Informationen ist es den ehrenamtlichen Gremienmitgliedern möglich, gute Entscheidungen für unseren Ort zu treffen.
Die CSU-Fraktion freut sich auf einen ehrlichen und fairen Gedankenaustausch, damit es gelingt eine Geschäftsordnung zu verabschieden, die mit einer breiten Mehrheit ausgestattet wird. Denn sie ist die Grundlage für die Aufgaben des Gemeinderates, die in der Bayrischen Gemeindeordnung festgeschrieben sind
Art. 30
Rechtsstellung; Aufgaben des Gemeinderats
1Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger. 2Er führt in Städten die Bezeichnung Stadtrat, in Märkten die Bezeichnung Marktgemeinderat.
Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen des Art. 29 über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse (Art. 32) bestellt sind.
(3) Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.
Mit Beginn einer Amtsperiode gibt sich jeder Gemeinderat eine Geschäftsordnung, in der er das gemeinsame Vorgehen der Amtstätigkeiten festlegt. So wurde im Mai 2020 auch eine leicht abgeänderte Version der alten Geschäftsordnung von der Verwaltung vorgelegt. Da jedoch fast die Hälfte des neuen Gemeinderates neu in ihren Ämtern war, kam es zu einigen Änderungswünschen die jedoch von einer knappen Mehrheit von 11:10 abgelehnt wurden. In der Folgezeit kam es zu einigen Entscheidungen in den Ausschüssen (Zusammensetzung der Ausschüsse: Bürgermeister (FW), 3 Sitze Freie Wähler, 2 Sitze CSU, 1 Sitz SPD, 1 Sitz Die Grünen/Bündnis 90), die mit Stimmengleichheit abgelehnt wurden (4:4). Die ablehnten Stimmen kamen oft aus den Reihen der Freien Wähler mit der Stimme des Bürgermeisters. So kam es unter anderen bei den Themen Finanzierung Mainuferplanung, Fällung des Baumes der Kinderkrippe und Überplanung des Mainufers zu Nachprüfungsanträgen aus den Reihen des Gemeinderates. Dies führte dazu, dass die Verwaltung sich nicht im Stande sah, Entscheidungen zeitnah umzusetzen und der Bürgermeister forderte die Fraktionen auf, sich Gedanken zu machen, wie man dies lösen könne. Gegebenenfalls müssten alle Entscheidungen im Gemeinderat getroffen werden. Da die Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung stellte, war es für die CSU-Fraktion klar, dass diese Diskussion in Kürze in den Gemeinderat käme. Nachdem nach drei Monaten dieser Antrag nicht behandelt wurde, waren wir sehr verwundert, dass auf Nachfrage Bürgermeister Neßwald sagte, er warte immer noch auf Vorschläge aus den anderen Fraktionen. Leider wurden die Fraktionen nach Eingang des Antrages nicht darauf hingewiesen, dass weiter Vorschläge gemacht werden sollten. Nichtsdestotrotz hätte der Antrag behandelt werden müssen, was leider nicht geschah. Erst im Januar wurde er auf die Tagesordnung des Hauptverwaltungsausschusses gesetzt und behandelt. Ohne großartige Argumentation wurde dieser Antrag wiederum von der Fraktion der Freien Wähler zusammen mit der Stimme des Bürgermeisters abgelehnt, obwohl alle anderen drei Fraktionen genau diesen Antrag behandeln wollten. Ein Antrag auf Nachprüfung wurde dann im Gemeinderat mit einer knappen Mehrheit von 11:9 angenommen.
Insgesamt sehen sich Teile des Gemeinderates nicht ausreichend informiert, da mit der Einladung zur Sitzung nicht alle Unterlagen bereitgestellt werden. Nur mit ausreichenden Informationen ist es den ehrenamtlichen Gremienmitgliedern möglich, gute Entscheidungen für unseren Ort zu treffen.
Die CSU-Fraktion freut sich auf einen ehrlichen und fairen Gedankenaustausch, damit es gelingt eine Geschäftsordnung zu verabschieden, die mit einer breiten Mehrheit ausgestattet wird. Denn sie ist die Grundlage für die Aufgaben des Gemeinderates, die in der Bayrischen Gemeindeordnung festgeschrieben sind
Art. 30
Rechtsstellung; Aufgaben des Gemeinderats
1Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger. 2Er führt in Städten die Bezeichnung Stadtrat, in Märkten die Bezeichnung Marktgemeinderat.
Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen des Art. 29 über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse (Art. 32) bestellt sind.
(3) Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.