Artikel vom 29.08.2022
Aus dem Gemeinderat
Vitamar
Seit 2015 beschäftigt sich der Gemeinderat nunmehr mit umfangreichen Gutachten zum Thema Vitamar. 2018 wurde die Machbarkeitsstudie der Fa. con.pro GmbH Kommunalberatung vorgestellt, 2020 dann die Präsentation der Bestandsanalyse des TÜV SÜD, die aber einige Fragen offen ließ. Danach fand am 10.06.2021 ein nichtöffentlicher Workshop des Gemeinderates zusammen mit fünf Mitarbeitern der Verwaltung statt, bei dem ein sog. Wunschkonzept erarbeitet wurde, das offen lassen sollte, ob Neubau oder Sanierung. Im Werkausschuss vom 19.07.2021 wurden dann 5 Eckpunkte aus diesem Workshop als Rahmen empfohlen und die Ergebnisse des Workshops öffentlich bekanntgegeben.
Mit diesen Ergebnissen hat nunmehr die Fa. 2521 Hallenbäder GmbH ihr Konzept erarbeitet.
Am 28.07.2022 wurde dem Gemeinderat die Präsentation der Fa. 2521 Hallenbäder GmbH vorgestellt. Leider ging es eher einseitig um das Thema was ein Neubau bieten würde und das Thema Sanierung kam kaum zur Sprache. Eine anschließende Diskussion entstand leider nicht, da das Thema zur Beratung in die einzelnen Fraktionen gegeben wurde.
Geschäftsordnung
Bereits zu Beginn der Legislaturperiode fiel das Votum für die bestehende Geschäftsordnung des Gemeinderates sehr knapp aus.
Nunmehr wurde von der Fraktion der GRÜNEN ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingereicht, der wir als CSU vollumfänglich unterstützt haben.
Schade, dass die Gelegenheit vergeben wurde sich eine transparentere Geschäftsordnung zu geben, da der Antrag mit 11 Gegenstimmen abgelehnt wurde.
Es wurde wieder vom Bürgermeister darauf verwiesen, dass Vorberatungen in den Fraktionen ausreichend seien, um dann seine Vertreter mit der Meinung der Fraktion in die „Fachausschüsse“ zu schicken. Wir geben hier zu bedenken, dass auch in den Ausschüssen nur „ehrenamtliche Laien“ bestellt sind.
Außerdem wäre es vielleicht für alle Seiten fruchtbar, wenn ein Austausch zu einigen Themen über die Fraktionen hinaus im Vorfeld möglich wäre, bevor ein Beschluss gefasst wird, der dann wieder in den Gemeinderat geholt wird, um den Ausschussbeschluss zu prüfen.
Zudem sind die Ladungsfristen für die Ausschüsse so knapp bemessen, dass es kaum möglich ist sich ausreichende Informationen einzuholen, zumal die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten der Sitzungen meist erst noch später, manchmal sogar erst am Tag vor dem Ausschuss, einsehbar sind.
Leider wurde bei der Beratung zur Änderung der Geschäftsordnung immer wieder auf den Mehraufwand der Verwaltung bei einer Änderung der Geschäftsordnung hingewiesen. Es ist aber die Aufgabe der Verwaltung Beschlüsse nach den Beratungen im Gemeinderat umzusetzen und nicht die Aufgabe des Gemeinderates die Arbeit der Verwaltung unkritisch abzusegnen.