Ortsverband Kist

CSU-Gemeinderatsfraktion Kist

Gemeinderatssitzung vom 09. September 2024

Am Montag, den 09.09.2024 fand eine Sitzung des Gemeinderates statt. Neben einigen anderen Themen ging es im Wesentlichen um Folgendes:

Kulturzentrum Kist, Vergabe der Schreinerarbeiten
Die Schreinerarbeiten für den Umbau des ehem. Feuerwehrgebäudes in ein Kulturzentrum wurden nach den gesetzlichen Vorgaben beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 18 Firmen um Abgabe eines Angebots gebeten.
Die Submission fand am 29.08.2024 um 10:00 Uhr im Rathaus Kist statt.
Es wurden fünf Angebote mit folgenden Angebotspreisen abgegeben:

1.      113.209,10 €
2.        91.355,87 €
3.      145.813,68 €
4.      109.565,79 €
5.      150.955,67 €

Das Architekturbüro Braun prüfte und bewertete die Angebote und erstellte einen Vergabevorschlag.
Die Bewertung der Angebote und der Beschluss über die Vergabe erfolgten im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung.

Sport- und Freizeitpark Kist - Sanierung Tennishalle und Planung Tennisanlage
Der Gemeinderat hat in der Augustsitzung den in der Mitgliederversammlung des SV 1946 Kist e.V. beschlossenen Vorschlag über die zukünftige Gestaltung der Tennisanlage und des zugehörigen Vereinsheims auf dem gemeindlichen Sportgelände zur Kenntnis genommen und diesem dem Grunde nach zugestimmt.
Ergänzend dazu wurde festgelegt, dass die Tennisplätze, die Padel-Arenen und das Vereinsheim möglichst auf einer zusammenhängenden Fläche angeordnet und ein neuer Zugang bzw. eine neue Zufahrt zum Sportgelände im Bereich der Tennishalle entstehen soll.
Auf dieser Grundlage hat das Büro Borst die Planungen überarbeitet und einen Entwurf erstellt. In diesem Entwurf sind die Sanierung der Tennishalle (Boden, Giebelwände u.a.) sowie der vorgesehene Anbau bereits berücksichtigt. 
Um die zugesagte Förderung in Höhe von 90 Prozent nicht zu gefährden, sind die fertigen Planungen für die Tennishalle im Herbst 2024 einzureichen und zeitnah umzusetzen. Die Erneuerung des Bodenbelags könnte nach Genehmigung eines vorläufigen Maßnahmebeginns evtl. vorgezogen werden.
Die o.g. Entwurfspläne wurden der Regierung von Unterfranken zur Einschätzung der Förderfähigkeit vorgelegt. Es sind noch Anpassungen erforderlich.
Der Gemeinderat erhielt die Entwürfe des Büro Borst vom 16.08.2024 für die Neugestaltung der Tennisanlage mit Padel-Arenen und Vereinsheim sowie die Sanierung der Tennishalle mit Anbau zur Kenntnis und stimmte den Planungen dem Grunde nach zu. 

Radweg entlang der St578 Richtung Baden-Württemberg - Festlegung des weiteren Vorgehens 
Im Nachgang zu der am 30.07.2024 den beteiligten Behörden und Amtsträgern im Rathaus Kist vorgestellten Machbarkeitsstudie für einen straßenbegleitenden Radweg entlang der Staatsstraße 578 zwischen Kist und Gerchsheim hat Die Autobahn GmbH des Bundes dem Staatlichen Bauamt Würzburg das als Anlage beigefügte Schreiben geschickt. Die Gemeinde Kist hat als Verfahrensbeteiligte einen Abdruck erhalten.
Wie bereits in der o.g. Besprechung am 30.07.2024 mitgeteilt und dem Gemeinderat in der Sitzung am 05.08.2024 weitergegeben, plant Die Autobahn GmbH einen Ersatzneubau des Überführungsbauwerks im Bereich der Anschlussstelle Gerchsheim.
In diesem Zug könnte ein Radwegstreifen integriert werden. Für die Entscheidung ist das Staatliche Bauamt als Straßenbaulastträger der angrenzenden Staatsstraße zuständig. Die Autobahn GmbH hat eine Frist zur Rückmeldung bis zum 23.09.2024 gesetzt.
Sollte die Chance einen Radweg auf der neuen Brücke zu integrieren nicht genutzt werden, scheint das gesamte Projekt zu scheitern.
Der Gemeinderat Kist erhielt das Schreiben der Autobahn GmbH des Bundes an das Staatliche Bauamt Würzburg vom 19.08.2024 zur Kenntnis. Mit dem Schreiben wird das Staatliche Bauamt als zuständiger Straßenbaulastträger gebeten sein "Verlangen" bis spätestens zum 23.09.2024 zu äußern, falls auf dem geplanten Ersatzneubau des Überführungsbauwerks im Bereich der Anschlussstelle Gerchsheim ein Radwegstreifen integriert werden soll.
Der Gemeinderat beschloss den Ausbau eines straßenbegleitenden Geh- und Radwegs entlang der Staatsstraße 578 vom Parkplatz des Edeka-Marktes (Fl.Nr. 740/8) bis zur Landesgrenze nach Baden-Württemberg aufgrund der überregionalen Bedeutung, dem beabsichtigen Zweck als Verkehrsradweg und aus Sicherheitsaspekten weiterhin zu unterstützen.
Das Staatliche Bauamt wurde gebeten das "Verlangen" zur Integration eines Geh- und Radwegstreifens auf dem geplanten Ersatzneubaus der o.g. Brücke auszudrücken, um die Grundlage für das gesamte Projekt nicht zu gefährden.

Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2025
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert. 
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage für die Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklär. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. 
Die bisherigen Hebesätze wurden im Rahmen des gemeindlichen Haushaltes festgelegt. Um sicherzustellen, dass die Gemeinde den Bürgern frist- und formgerecht die entsprechenden neuen Grundsteuerbescheide zustellen kann, war es erforderlich für das Haushaltsjahr 2025 eine gesonderte Hebesatzsatzung zu erlassen. 
Die reformierte Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird, soll aufkommensneutral sein. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer insgesamt gesehen gleichbleibt. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, die die Kommune zur Aufkommensneutralität verpflichtet. 
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde von 330 v. H. auf 190 v. H. herabgesetzt. Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt nach wie vor 330 v. H.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am 07.10.2024 statt.