Artikel vom 11.04.2022
CSU-Gemeinderatsfraktion Kist
Gemeinderatssitzung vom 11. April 2022
Am Montag, den 11.04.2022 fand in der Otto-Seubert-Halle eine Sitzung des Gemeinderates statt.
Neben einigen anderen Themen ging es im Wesentlichen um Folgendes:
Die Gemeinde plant eine Neugestaltung der Sportanlage. Der Gemeinderat hat bereits im August 2021 beschlossen, das Büro Haines-Leger aus Würzburg mit dem Wettbewerbs- und Verfahrensmanagement für den o.g. Realisierungswettbewerb zu beauftragen. Frau Haines hat das Gremium nunmehr über den aktuellen Sachstand des Vorhabens informiert. Im nächsten Schritt wird ein sogenannter freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. An diesem werden verschiedene Architekturbüros teilnehmen und Vorschläge für eine Neugestaltung des Sportplatzes erarbeiten. Eine Jury wird die eingereichten Pläne bewerten. Für die Gemeinde gehören der Jury der 1. Bürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder Yvonne Lach für die SPD (Vertretung: Marco Spiegel) und Markus Heuschmann für die CSU (Vertretung: Nicolé Häußler) an. Daneben besteht die Jury aus vier Fachpreisrichtern (= Architekten). Erfreulicherweise soll auch die Otto-Seubert-Halle in die Planung miteinbezogen werden und für diese soll ggf. ein neuer Standort gesucht werden. Angesichts der Größe des Gesamtprojekts und der zu erwartenden Kosten wird es aber sicherlich erforderlich sein, Bauabschnitte zu bilden. D.h. die Sportanlage wird nicht in einem Zug neugestaltet, sondern wird Schritt für Schritt in Abhängigkeit von den Kosten und den Bedürfnissen vor Ort umgestaltet. Es wird somit auch Aufgabe der Architekten sein, eine Planung zu erstellen, die sinnvolle Bauabschnitte bildet und zulässt. Die CSU wird sich insbesondere dafür einsetzen, dass die Neuplanung auch den Bedürfnissen der örtlichen Vereine Rechnung trägt. Insbesondere müssen das Fußballfeld und die Halle so dimensioniert werden, dass sie den Anforderungen der Vereine und der ausgeübten Sportarten genügen.
Die Bauleistungen für den Ausbau der Brennofenstraße (südlicher Teil, zwischen Altertheimer Straße und Obere Dorfstraße) wurden vergeben. Ebenso wurden für den Umbau des „Lagerhauses“ und den Bau der Aussegnungshalle diverse Bauleistungen vergeben.
Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2020 beschlossen, die bestehende Kläranlage in Kist aufzugeben und sich dem Abwasserzweckverband Ahlbach-Gruppe anzuschließen, der derzeit den Bau einer neuen Kläranlage plant. Ein Beitritt der Gemeinde Kist zum Zweckverband ist mittlerweile erfolgt. Das Kister Abwasser muss künftig also in die Kläranlage der Ahlbach-Gruppe übergeleitet werden. Hierfür sind im Wesentlichen der Bau einer Pumpstation im Bereich der bisherigen Kister Kläranlage und eines Rohrleitungssystems zur Kläranlage der Ahlbach-Gruppe notwendig. Nach unserem Beschluss wurde bekannt, dass das Wasserschutzgebiet „Zeller Quellen“ der Stadt Würzburg erweitert werden soll. Die Strecke für die Überleitung des Kister Abwassers führt durch dieses in Aufstellung befindliche Wasserschutzgebiet. Um das Kister Abwasser durch das Wasserschutzgebiet leiten zu dürfen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt bzw. das Wasserwirtschaftsamt. Diese wurde der Gemeinde auch in Aussicht gestellt. Zugleich haben die Behörden um Vorlage detaillierter Planunterlagen gebeten. Der Umstand, dass die Überleitung durch ein Wasserschutzgebiet führt, erfordert zusätzliche bauliche Schutzvorkehrungen, die sicherlich auch zusätzliche Kosten mit sich bringen werden. Die Thematik erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand beherrschbar zu sein und stellt unseres Erachtens die grundlegende Entscheidung, die Kister Kläranlage aufzugeben und sich dem Zweckverband anzuschließen nicht in Frage, zumal es hierfür vielfältige und gute Gründe gab (vgl. insofern den Bericht der Gemeinderatssitzung vom 25. Mai 2020). Anfang Mai findet ein Gespräch mit den beteiligten Behörden statt, bei dem weitere offene Fragen geklärt werden sollen. In einer der nächsten Sitzungen wird der Gemeinderat dann über die weiteren Verfahrensschritte beschließen.
Das Staatliche Bauamt Würzburg hat die Gemeinde Kist informiert, dass im Jahr 2022 die Erneuerung der Fahrbahn der Staatsstraße 578 zwischen der Einmündung der Staatsstraße nach Kleinrinderfeld und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg vorgesehen ist. Der 1. Bürgermeister hat bemängelt, dass die Planung keinen straßenbegleitenden Radweg enthält. Mit den Stimmen der SPD wurde daher beschlossen, die Baumaßnahme abzulehnen und zu fordern, dass der Radweg in die Planung aufgenommen wird. Dieser Beschluss war für uns nicht nachvollziehbar. Zum einen ist der Freistaat Bayern Baulastträger der Staatsstraße und ist für eine Unterhaltungsmaßnahme nicht auf die Zustimmung der Gemeinde angewiesen. Zum anderen schadet es den Verkehrsteilnehmern sich einer vom Staatlichen Bauamt vorgesehen und notwendigen Straßenunterhaltungsmaßnahme zu verweigern. Für einen Radweg kann man sich sinnvoll anderweitig einsetzen.
Leider bleibt auch die Kister Mittagsbetreuung für die Schulkinder nicht von Kostensteigerungen verschont. Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Verwaltung, die Beiträge anzupassen gefolgt. Ab 01.09.2022 wird der Beitrag auf monatlich 90 Euro erhöht. Für das erste Geschwisterkind sind 85 Euro und für das zweite Geschwisterkind 80 Euro zu zahlen. Ab dem dritten Geschwisterkind werden keine Gebühren erhoben.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am 02.05.2022 statt.