Artikel vom 13.08.2019
Neues aus der Fraktion
Informationen zur Normenkontrolle
Schade! Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat den Bebauungsplan „Südlich der Frankenstraße“ im Karlsteiner Ortsteil Dettingen insgesamt für unwirksam erklärt.
Dies ist ein herber Verlust für Karlstein. Die Weiterentwicklung unserer Gemeinde wird dadurch um Jahre verzögert.
Wir sehen in Karlstein weiterhin einen großen Bedarf an Bauplätzen (u.a. für junge Familien), an Einkaufsmöglichkeiten und Gewerbeflächen sowie an Flächen, um seniorengerechtes Wohnen sowie Altenpflegeeinrichtungen zu etablieren.
Dies alles zusammen wird im aktuell geplanten Baugebiet „Karlstein III“ (ums neue Feuerwehrhaus) nicht verwirklicht werden können – schon gar nicht, wenn man sieht, welche Grundstücke dafür derzeit zur Verfügung stehen. Und auch in den anderen diskutierten Flächen ist die Zustimmung der Eigentümer im Moment eher gering.
Das Areal von „Südlich der Frankenstraße“ – zwischen der neuen Hörsteiner Straße (St2443), dem Gewerbegebiet Frankenstraße und der Lindigsiedlung – ist unserer Meinung nach nach wie vor als Entwicklungsgebiet für die Deckung dieser Bedarfe mindestens genauso geeignet wie andere Flächen, über die derzeit diskutiert wird. Dieses Dreieck ist nahezu vollständig umgeben von Wohn- und Gewerbeflächen und wäre deshalb im Sinne des weiteren Flächenverbrauchs sogar anders zu bewerten als die Wegnahme von Ackerflächen am bisherigen Ortsrand.