Artikel vom 03.04.2017
Gemeinde Hunding
Lebensmittelmarkt mit Tankstelle im Gewerbedorf Rohrstetten
Die „Unstimmigkeiten„ zwischen den Gemeinden Hunding und Lalling wegen der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes haben durch unterschiedliche Informationsflüsse zu verschiedenen Meinungsbildern in der Bürgerschaft geführt.
Nachfolgend die Fakten:
Das Gewerbedorf Rohrstetten gibt es seit 1996. Bereits 1998 wollte ein Investor im Gewerbedorf einen Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von 1000 Quadratmeter bauen. Nach damaligem Recht waren aber nur 600 Quadratmeter zulässig. 2007 wurden erste Gespräche für die Ansiedlung eines NETTO Marktes geführt, 2010 lag dann für die Ansiedlung eines NETTO-Marktes bereits ein Vertragsentwurf vor, bevor sich die Expansionspolitik von NETTO änderte.
Ein großer Fortschritt wurde 2011 die Entscheidung des Ministerrates, die Verkaufsfläche für Lebensmitteleinzelhandel auf 1200 Quadratmeter anzuheben und dafür den Gemeinden in Bayern die planungsrechtliche Möglichkeit für die Ausweisung eines Sondergebietes zu eröffnen. Daraufhin ist wieder (bereits 1996 wurden Gespräche geführt) der Kontakt mit der Firma Buchbauer/EDEKA entstanden.
Am 29.10.2014 fasste der Gemeinderat Hunding den Aufstellungsbeschluss für ein Sondergebiet „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel mit Tankstelle“ im Gewerbedorf.
Am 31.10.2014 fasste der Gemeinderat Lalling in einer Eilsitzung ebenfalls den Aufstellungsbeschluss für ein Sondergebiet „Großflächigen Lebensmitteleinzelhandel“ in Lalling.
Nach Durchführung der planungsrechtlichen Vorschriften haben beide Gemeinden die rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes geschaffen.
Der Investor hat sich für den Standort Rohrstetten entschieden.
Die Gemeinde Lalling reichte dann am 10.9.2015 eine Normenkontrollklage gegen die Gemeinde Hunding bei Verwaltungsgerichtshof München ( VGH ) ein.
Am 8.August 2016 reichte die Gemeinde Lalling eine zweite Klage, diesmal gegen die Baugenehmigung, beim Verwaltungsgericht Regensburg, gegen den Freistaat Bayern als Baugenehmigungsbehörde ein.